Ablehnung von vergaberechtlichen Mindestlohnbestimmungen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen die im Mai 2013 von der Koalition aus SPD, Grünen und SSW beschlossene vergaberechtliche Mindestlohnbestimmung ab. Regelungen wie diese, die vorrangig darauf abzielen, Anbieter aus anderen
(europäischen) Ländern vom deutschen Markt fernzuhalten, sind zu verurteilen. Schleswig-Holstein darf sich nicht von (europäischen) Staaten mit niedrigerem Lebensstandard abschotten. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein treten solchen Versuchen entschieden entgegen und bekennen sich zu einem offenen Europa, welches allen Menschen eine Chance auf Wohlstand gewährt.

Haushaltspolitische Vernunft walten lassen – Für die Einführung einer Subventionsbremse

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein stehen für verantwortungsvolle Finanz- und Wirtschaftspolitik. Wirtschaftssubventionen lehnen wir deshalb grundsätzlich ab. Im Prinzip vertreten wir die Auffassung, dass bei Subventionen das Prinzip „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“ gilt.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern deshalb eine Etatbegrenzung für Wirtschaftssubventionen, welche einen bestimmten Anteil des Haushalts nicht überschreiten darf sowie die Einführung einer Subventionsbremse, welche zeitbedingt eine lineare Absenkung für Wirtschaftssubventionen vorsieht. Diese ist auch im Grundgesetz zu verankern.
Bereits eingeführte Wirtschaftssubventionen sollen mit einer Restlaufzeit versehen werden. Wenn neue Wirtschaftssubventionen eingeführt werden, dann sollen diese mit einer Laufzeit versehen werden und jährlich auf Effizienz und Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass jeder, der Subventionen erhält, diese offen legen muss.

Kommunale Jugendpolitik

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sehen eine zielgenaue Jugendpolitik als wesentlichen Baustein der Kommunalpolitik an. Dabei ist es wichtig, zu akzeptieren, dass Jugendliche unterschiedlichste Interessen und soziale Kreise haben. Eine Jugendpolitik „aus einem Guss“ ist daher wenig sinnvoll. Vielmehr muss die Politik die Verschiedenheit
und Individualität der jungen Leute akzeptieren. Es bedarf einer Vielzahl an kleineren und breit diversifizierten Angeboten, die die jungen Leute dort abholen, wo sie stehen. Dies gilt auch in der räumlichen Dimension. Jugendarbeit darf nicht nur in den Städten, sondern muss auch auf dem Land stattfinden, Der Kreisjugendring ist hierfür eine sinnvolle Institution, die auch in der Fläche tätig wird. Diese Arbeit soll in Abstimmung mit den örtlichen Institutionen weiter finanziell unterstützt werden. Die Beschäftigung eines Bundesfreiwilligendienstleistenden kann die Arbeit sinnvoll unterstützen.

Der Verband Politischer Jugend (VPJ) trägt zu einer vielfältigen politischen Landschaft bei. Sein Engagement gegen Extremismus und zur Mobilisierung junger Wähler sind wichtige Beiträge zur politischen Kultur in Schleswig-Holstein und den Kreisen. Die finanzielle Ausstattung des VPJ muss daher dringend erhalten bleiben. Um junge Menschen zu begeistern, braucht es niedrigschwelliger Angebote, auch in finanzieller Hinsicht. Jugend/Schüler/Studenten-Rabatte an öffentlichen und kulturellen Einrichtungen fördern Bildung und regionale Bindung. Aber auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und der Gastronomie muss die Politik die Rahmenbedingungen für Rabattierungen schaffen.

Zu den vielen kleineren Angeboten können die Jugendzentren (JuZ) einen Teil beitragen. Mit qualifizierter Betreuung und aktivierenden Angeboten, wie VideoClip-Tanz, Rap-Kursen oder Möglichkeiten zur Ausübung und –bildung in der Jugendkunst. Ein ähnliches Angebot sollte auch durch die Volkshochschulen im Rahmen einer „jungen VHS“ abgebildet
werden.

Für unterstützenswert halten die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein u.a. auch die Einrichtung von Netzcafés, Gamers-Clubs und Projekte wie „Stormini“.

Einen entscheidenden Beitrag zur Jugendarbeit leisten die Sportvereine und freiwilligen Jugendverbände (Jugendfeuerwehr,  Landjugend etc.) diese Institutionen wollen die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein nach Kräften in ihrer Arbeit unterstützen. Hier gilt es, ehrenamtlicher Arbeit die notwendige Anerkennung zukommen zu lassen. Das beinhaltet auch die Instandhaltung und den Ausbau der notwendigen Sport-Infrastruktur.

Bankensektor endlich reformieren

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, endlich die notwendigen Schritte zur Reform des Bankensektors in Deutschland und Europa zu unternehmen. Der derzeitigen Politik der Bankenfinanzierung durch Staaten für Banken, die als „Too -Big-To-Fail“ gelten, muss ein Ende gesetzt werden. Die Lösung der Krise ist dabei nicht mehr Staat sondern mehr wirtschaftliche Freiheit und Deregulierung des Finanzwesens. Gleichzeitig sollen Banken nicht mehr in der Lage sein, so große Marktmacht zu erlangen, dass ein Scheitern unabwendbar in eine Rezession führt. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein die Durchsetzung folgender Punkte:

1. Die konsequente Einhaltung des Kartellrechts, sowie die Verhinderung von zu großer Marktmacht (gemessen am Herfindahl-Hirschman-Index) einzelner Banken.

2. Keine staatlichen Eingriffe in die Finanzmärkte. Auch Banken, die als „Too-Big-To-Fail“ gelten, dürfen keine Staatshilfen bekommen.

3. Gelder aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus dürfen nicht zur Rettung angeschlagener Banken verwendet werden.

4. Ablehnung der Finanzmarkt-Transaktionssteuer

5. Privatisierung der Landesbanken, Sparkassen und sonstiger Banken, welche teilweise oder in Gänze in staatlicher Hand liegen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bleibt davon unberührt, soll aber nicht am internationalen Finanzgeschäft teilnehmen. Hiervon ausgenommen ist die Aufgabe der Entwicklungshilfe.

6. Reform der Finanzmarkt- und Bankenaufsicht, bei der die Rechte und finanziellen Mittel dieser weiter ausgeweitet werden. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass die Finanzmärkte transparenter werden.

7. Ablehnung einer staatlich vorgeschriebenen Eigenkapitalquote

Pluralität im Konsum

Die Bürgerinnen und Bürger sind nach Auffassung der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein aufgeklärt und in der Lage, eine mündige Entscheidung über den Konsum von Tabakwaren zu fällen. Die Vereinheitlichung von Verpackung und Geschmack sind schwere Eingriffe in den Markt. Die unternehmerische Freiheit und Grundrechte, wie Eigentumsgarantie und Berufsfreiheit, werden eingeschränkt. Staatliche Intervention darf nicht dazu führen, Menschen in ihren individuellen Präferenzen einzuschränken. Eine Bevormundung durch den Staat muss verhindert werden. Diese Entscheidungsfreiheit wird durch die neue Richtlinie der EU-Kommission entzogen. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen deshalb die geplanten Einschränkungen der Tabakindustrie durch den EU-Gesundheitskommissar ab.

Einführung einer Finanztransaktionssteuer stoppen!

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich klar gegen die Pläne der EU-Kommission, eine Finanztransaktionssteuer (im folgenden FTS) in Deutschland und zehn weiteren Euroländern (Belgien, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und der Slowakei) zum 01.01.2014 einzuführen, aus. Ziel der Finanztransaktionssteuer ist es, Banken und andere Finanzinstitute an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen und die erwarteten Einnahmen entweder in den EU-Haushalt oder die Etats der beteiligten Staaten fließen zu lassen. Was wir als Verfechter einer nachhaltigen Haushaltspolitik befürworten sollten, entpuppt sich schnell als ein Schnitt in die Kniesehne der wieder anlaufenden Wirtschaft.

Die FTS ist eine Umsatzsteuer, die systemimmanent der Endverbraucher trägt, indem die Kosten jeder Bestandsveränderung erhöht werden. Die Bestandsoptimierung wird verteuert, die Renditen sinken. Das trifft alle in diesem Banksektor engagierten Bankkunden. Die Banken selbst trifft es hier nicht. Insofern wird das erklärte populistische Ziel, „die Verursacher der Krise“ an den Kosten der Folgen zu beteiligen, verfehlt. Lediglich im Eigenhandel der Banken führt die FTS zu Kosten für die Banken und damit zu einer Verminderung der Erträge. 30 – 35 Milliarden Euro sollen eingenommen werden, so ließ es die EU-Kommission verlauten. Unter der Annahme, dass der Markt sich nach Einführung der FTS nicht verändert, scheint dies durchaus realistisch. Allerdings muss beachtet werden, dass in Zeiten globalisierter Finanzmärkte, viele Geschäfte in diesem Fall von Frankfurt oder Paris nach London oder Amsterdam verlagert werden.

Des Weiteren trifft die FTS nicht nur die Kunden von Banken und anderen Finanzdienstleistern, sondern auch viele andere Unternehmen, die sich mit Hilfe von kurzfristigen Geldmarktpapieren (CPs) finanzieren. Die so verteuerte Finanzierung verringert den Unternehmensgewinn und folglich auch für den Fiskus das Ertragssteueraufkommen. Die FTS als Kostenfaktor schmälert direkt die Wettbewerbsfähigkeit (mittelständischer) Unternehmen und Banken gegenüber Ländern ohne FTS.

Darüber hinaus werden die in Deutschland gängigen Spar-Prämien auf Fond-Sparen obsolet. Wo am einen Ende Steuern eingenommen werden, werden diese als Prämien an die Sparer wieder ausgezahlt.

Auch trifft es private Anleger bei der Altersvorsorge. Private Rentenversicherungen, und andere Möglichkeiten zur Bildung von Vermögen für die Altersvorsorge werden in ihrer Rendite und Attraktivität geschmälert. Als Umsatzsteuer fällt die FTS bei jedem Kauf oder Verkauf an und kumuliert die Steuerbelastung daher mit jeder Umschichtung des Portfolios, zum Beispiel eines Pensionsfonds. Dies ist damit auch ein schwerer Schlag für die Menschen mit privater und/oder betrieblicher Altersvorsorge, insbesondere In Hinblick auf die zu erwartende Entwicklung der gesetzlichen Altersvorsorge in Deutschland.

Für ein niedrigeres, einfacheres und gerechteres Steuersystem

Warum eine Steuerreform?
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sehen das stetig steigende Bedürfnis des Staates, Mehrausgaben mit immer neuen Steuern zu finanzieren, kritisch. Derzeit gibt es über dreißig Steuern verschiedener Ebenen mit intransparenten Ausnahmeregelungen, ungerechten Progressionen und Schlupflöchern. Kommunen können zusätzlich neue Steuern für ihr Gebiet beschließen, wenn sie mehr Geld benötigen. Häufig geschieht es, dass Erhebungsaufwand und Steuereinnahmen in keinem Verhältnis stehen. Durch Steuern wird der Bürger in seiner Freiheit und in seinem Eigentum massiv beschränkt und die soziale Wohlfahrt reduziert. Steuern dürfen nicht als Instrument missbraucht werden, um Bürgern Lebensweisen aufzuzwingen. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen dem einen Riegel vorschieben. Steuerbelastungen sind aber nicht nur für die privaten Haushalte hinderlich, auch die Wirtschaft wird durch das derzeitige Steuersystem gebremst. Um die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen nachhaltig zu stärken und den Wirtschaftsstandort Deutschland weiterhin attraktiv zu gestalten, ist eine grundlegende Reform unser Ziel.

Was sind die Ziele einer Steuerreform?
Hauptziel einer Steuerreform für die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein ist es, Gerechtigkeit wiederherzustellen. Das derzeitige Steuersystem bietet kaum Anreize für finanzielles Engagement innerhalb der Gesellschaft. Dies gilt es zu ändern, auch indem man Gelder nicht per Zwang umverteilt, sondern den Bürgern die Möglichkeit einräumt, selbst zu entscheiden, ob und für welche Zwecke sie ihr Nettoeinkommen verwenden wollen. Anreize für Engagement innerhalb der Gesellschaft können so gesetzt werden, der Bürger wird entlastet und Transparenz hergestellt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen vielmehr durch niedrigere Steuern in der Lage sein, sich aus eigenem Antrieb gesellschaftlich und finanziell durch Spenden zu engagieren. Ein intransparentes Steuersystem führt immer zu Diskriminierung. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen bestehende Lücken im Steuersystem schließen und verhindern, dass neue Ausnahmeregelungen neue Tücken mit sich bringen. Sämtliche Steuervergünstigungen sind dafür zu streichen, auch um die Steuererklärung zu vereinfachen. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich für eine Bruttosteuerobergrenze aus, welche im Grundgesetz verankert werden soll.

Welche Maßnahmen sind für ein niedrigeres, einfacheres und gerechteres Steuersystem notwendig?
Ziel der Politik muss es sein, die Anzahl der Steuern auf ein Minimum zu reduzieren, um Transparenz und Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Eine doppelte Besteuerung derselben Leistung darf nicht stattfinden. Die Verbrauchssteuern des Bundes (Stromsteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer) und die Biersteuern der Länder sind komplett zu streichen. Von den Streichungen ausgenommen ist die Energiesteuer.

Die Verkehrssteuern des Bundes (Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuer), die Verkehrssteuern der Länder (Lotteriesteuer, Rennwettsteuer, Feuerschutzsteuer), sowie die Verkehrssteuern der Länder und Gemeinden (Grunderwerbssteuer) sind komplett zu streichen.

Die Steuern der Gemeinden (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Getränkesteuer) sind komplett zu streichen. Den Gemeinden ist nicht weiterhin das Recht gegeben, neue Steuern zu erlassen.

Die Besitzsteuern der Länder (Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer) sind komplett zu streichen.

Es verbleiben die Lohn- und Einkommenssteuer für natürliche Personen, die Körperschaftssteuer für juristische Personen, die Umsatzsteuer und die Energiesteuer.

Die Verteilung aus den Steuereinkünften ist neu zu regeln. Dabei ist das Konnexitätsprinzip stets zu wahren.

Als Ersatz für den Verlust des Rechtes, neue Steuern zu erheben und für die gestrichenen Einnahmen aus den im jetzigen System gegeben Steuern, sollen die Gemeinden einen Zuschlag auf die Einkommenssteuer erheben können. Dieser Schritt ist notwendig, um Gemeinden unabhängiger von einzelnen Unternehmen zu machen. Bricht ein großer Einzahler bei der jetzigen Regelung weg, so bricht auch der Finanzplan der betreffenden Gemeinde zusammen. Der Zuschlag auf die Einkommenssteuer garantiert den Gemeinden außerdem Einkünfte von allen ansässigen Bürgern, die außerhalb arbeiten. Diese Einnahmen stärken vor allem die Gemeinden mit hohem Pendleranteil und machen diese unabhängiger. Um der Situation, dass Ballungsräume auch Zentren für ihr Umland sind, Rechnung zu tragen, sollen Anteile der Umsatzsteuer verstärkt an diese verteilt werden. Zentren sollen so nicht an Attraktivität verlieren und weiterhin Versorgungs-,  Bildungs- und Kultureinrichtungen, auch für das Umland, anbieten können.

Die Länder sollen vor allem durch die Umsatzsteuer finanziert werden. Diese soll auf einem einheitlichen Steuersatz, ohne Ausnahmetatbestände festgesetzt sein. Weitere Einnahmequellen sollen Anteile an der Lohn- und Einkommenssteuer sein. Der Bundeshaushalt ist durch die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommenssteuer, der Energiesteuer und den Verbrauchssteuern zu finanzieren. Die Gemeindehaushalte sollen durch die Erhebung eines Zuschlages auf die Einkommensteuer und durch Anteile an der Umsatzsteuer finanziert werden.

Wie werden geringere Steuereinkünfte kompensiert?
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein streben ein niedrigeres Steuersystem an. Daraus resultieren aber nicht zwangsläufig Steuermindereinnahmen, wie sich am Beispiel der Steuersenkungen Ronald Reagans in den USA zeigen lässt. Die Entbürokratisierung der Verwaltung und der Abbau von Personal im öffentlichen Bereich sollen, wie Privatisierungen und die Abgabe von Kompetenzen auf allen Ebenen, zu weniger Staatsausgaben führen. Ein Wirtschaftswachstum ist durch die Vereinfachung des Steuersystems und die Senkung von Steuern zu erwarten. Dies wird zu Steuermehreinnahmen sowohl im Bereich der Lohn- und Einkommenssteuer als auch im Bereich der Körperschaftssteuer führen. Weniger Menschen werden auf die Hilfe des Staates angewiesen sein. Dadurch werden die Ausgaben im Bereich der sozialen Sicherung stark sinken.

Steuervereinfachungen im Bereich der Einkommenssteuer
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Einführung einer negativen Einkommenssteuer. Das Bruttoeinkommen wird mit einem konstanten Steuersatz besteuert. Zusätzlich erhält jeder Bürger ein Grundeinkommen, welches sich am Existenzminimum orientiert. Somit ergibt sich ein Gesamteinkommen, das sich aus dem Grundeinkommen sowie dem Nettoeinkommen zusammensetzt. Besonders geringe Einkommen werden mit dem Modell der Negativen Einkommenssteuer bevorzugt. Bis zu einem gewissen Bruttoeinkommen erhält man ein zusätzliches staatliches Einkommen. In diesem Modell ist die Nettoeinkommenssteuer bei einem konstanten Bruttoeinkommenssteuersatz progressiv. Der Spitzensteuersatz entspricht gemäß diesem Modell dem Grenzwert der Nettoeinkommenssteuer. Durch den einheitlichen Einkommenssteuersatz werden sowohl Steuerklassen als auch das Ehegattensplitting hinfällig. Auch Kinder- und Betreuungsgeld werden ersatzlos gestrichen, da die negative Einkommenssteuer von Geburt an ausgezahlt wird.

Veränderungen im Bereich der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist das gerechteste Element des Steuersystems, denn es besteuert Konsum. Mehr Konsum führt zu höheren Steuerbelastungen im Absoluten, nicht aber prozentual. Diskriminierung ist hier nicht gegeben. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen alle Steuervergünstigungen der Umsatzsteuer streichen und den Steuersatz vereinheitlichen. Versicherungsprämien werden umsatzsteuerpflichtig, sobald die äquivalente Versicherungssteuer gestrichen wird.

Veränderungen im Bereich der Energiesteuer
Die Steuereinnahmen aus der Energiesteuer fließen direkt in den Haushalt des entsprechenden Landesverkehrsministeriums und werden zweckgebunden für die Sanierung und den Ausbau der Infrastruktur in der Bundesrepublik verwendet. Die Steuer wird bei Abnahme durch den Endverbraucher erhoben. Dies bedeutet, die Energie wird in der letztlichen Verbrauchsform als Treibstoff, Brennstoff oder Strom als Steuergrundlage bemessen und nicht bei der Förderung der Rohstoffe. Infrastrukturprojekte sollen nicht mehr anteilig von den Gemeinden mitfinanziert werden. Gelder dürfen nicht nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ausgeschüttet werden, sondern mit dem Sachverstand der entsprechenden Verkehrsbehörden. Einer Bevorzugung von ländlichen oder städtischen Regionen ist dabei vorzubeugen.

EEG ersetzen – Einen Schritt weg von der Planwirtschaft im Strommarkt

Die bisherige Förderung von regenerativen Energiewandlern über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist abzuschaffen. Statt einer festen Einspeisevergütung und Einspeisevorrang für erneuerbare Energien sollen die Stromversorger künftig eine prozentuale Mindestmenge an sogenanntem „grünem Strom“ in ihre Strombereitstellung aufnehmen müssen.

Dieses sogenannte Wettbewerbsmodell Erneuerbare Energien (WEE) hält die Versorger dazu an, den günstigsten regenerativ hergestellten Strom zu beziehen, statt Strom aus verschiedenen regenerativen Quellen zu vorgegebenen Preisen abnehmen zu müssen. Der Wettbewerb um die günstige und effizienteste Stromquelle wird zu neuer Innovationsfähigkeit auf dem Markt für erneuerbare Energien führen. Verbraucher werden hierdurch außerdem von den Belastungen der EEG-Umlage befreit und dadurch entlastet.

Die Jungen Liberalen sehen das WEE als ersten Schritt weg von den planwirtschaftlichen Methoden und Vorgaben der Energiewirtschaft als Übergangsschritt zu einem wirklichen Energiemarkt.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich dafür aus, die bereits bestehenden Anlagen schnellstmöglich in das WEE zu überführen. Verträge sind dafür möglichst kostensparend aufzulösen.

Für eine bessere Produktsicherheit in Europa

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern einheitliche und verbindliche Prüfsiegel für sichere Produkte in Europa. Die von der EU vorgeschriebene CE-Kennzeichnung bei Produkten gewährt dem Verbraucher nicht ausreichend Sicherheit. Auch viele andere Prüfsiegel können über die tatsächliche Sicherheit der Produkte hinwegtäuschen. Anstelle fordern die JuLis Schleswig-Holstein ein einheitliches, verbindliches Kennzeichen, welches nach intensiver Prüfung durch Dritte verliehen wird. Als Grundlage hierzu kann das GS-Zeichen des TÜV dienen. Diese Regelung soll für alle Produkte gelten, bei welchen eine Prüfung und Zertifizierung sinnvoll und praktikabel ist. Als Vertreter kommender Generationen ist den JuLis das Schutzbedürfnis von Kindern besonders wichtig. Deshalb ist besonders bei Produkten für Kinder der höchste Sicherheitsmaßstab anzulegen.

Kommunale Schuldenbremse

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die flächendeckende Einführung kommunaler Schuldenbremsen. Das Neuverschuldungsverbot ist in den Gemeinde- und Kreisordnungen festzuschreiben. Nach einer Übergangsphase bis 2030 dürfen die kommunalen Selbstverwaltungsorgane demnach Schulden lediglich in wirtschaftlichen Notlagen, bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzlage erheblich beeinträchtigen, aufnehmen. Diese Notlagenregelung ist nach Antrag durch den entsprechenden Kreistag mit 2/3-Mehrheit festzustellen und durch das Innenministerium zu genehmigen. Bund und Land sind in der Übergangsphase gefordert, die Kreise und Kommunen auf ihrem Weg zu begleiten und aktiv zu unterstützen. Das Konnexitätsprinzip muss hierzu insbesondere in Bereichen der mittelbaren Aufgabenübertragung strikt gewahrt werden.

Staatsbeteiligung zur Rettung angeschlagener Unternehmen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich gegen Staatsbeteiligungen als Mittel zur Rettung angeschlagener Unternehmen aus. Auch staatliche Bürgschaften zu diesem Zweck lehnen wir ab. Einem Marktversagen nach der Art „too big to fail“ ist mit ordnungspolitischen Maßnahmen zu begegnen.

Sichere Renten für eine gerechte Zukunft

Die Gestaltung einer fairen Rentenpolitik ist eine der zentralen Herausforderungen für die Politik. Das bisherige, generationenübergreifend finanzierte Umlagemodell ist in Zeiten des demographischen Wandels und einer massiv alternden Gesellschaft nicht mehr zu finanzieren. Die Belastungsgrenze für die Einzahler ist bereits überschritten, der Fehlbetrag wird aus dem laufenden Steuerhaushalt beigetragen – mit dem Ergebnis von weniger Innovationen und Investitionen sowie höheren Schuldenbergen. Es bedarf eines neuen Systems kapitalgedeckter Altersvorsorge, in dem ein jeder Bürger in demselben Topf einzahlt, aus dem seine späteren Rentenbezüge stammen.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern daher:

I. Rentenstrukturmodel
Es bedarf einer staatlich bereitgestellten Mindestrente, die allen Bürgern, unabhängig vom Einkommen, mit Erreichen des Renteneintrittalters zusteht. Diese Mindestrente wird über eine Kopfpauschale kapitalgedeckt finanziert. Die Einzahlung beginnt mit der Geburt und ist bis zur Aufnahme einer Beschäftigung mit eigenem steuerpflichtigen Einkommen oder dem Erreichen des 25. Lebensjahres von den Eltern zu leisten. Können die Eltern oder später der Beitragspflichtige selbst die Pauschale nicht entrichten, so übernimmt der Bund, im Rahmen der Sozialleistungen, diese Zahlungen aus Steuermitteln. Alle Beiträge fließen in einen staatlichen Fond, der die Mittel treuhänderisch verwaltet und sicher anlegt. Risikoinvestments und Spekulationen sind nicht gestattet. Die Aufsicht über diesen Fond liegt beim Bundestag. Die Mittel dürfen nicht zweckfremd (z.B. in laufenden Haushalten) eingesetzt werden. Für die im Fond eingezahlten Mittel haftet der Staat in voller Höhe.
Jeder Bürger ist darin frei zusätzlich zur staatlichen Mindestrente eine betriebliche oder private Altersvorsorge zu betreiben. Diese können ohne finanzielle Nachteile auf die Mindestrente aufgeschlagen werden. So ergibt sich ein Drei-Säulen-Modell aus staatlicher, betrieblicher und privater Rente, in welchem ein jeder die individuell beste Vorsorge treffen
kann.

II. Grundsicherung im Alter / Höhe von Renten
Die Grundabsicherung im Alter wird durch die Mindestrente garantiert. Die Höhe der Mindestrente und die Beiträge müssen entsprechend angepasst sein. Dabei ist das Niveau der Grundsicherung als Maß anzusetzen.

III. Renteneintrittsalter
Der Bemessungspunkt für den Renteneintritt ist das 69. Lebensjahr. Ein früherer Rentenbeginn der staatlichen Mindestrente ist nicht möglich. Eine freiwillige Frühverrentung über die betriebliche oder private Rentenversicherung bleibt hiervon unberührt. Im Falle von Erwerbsunfähigkeit greifen die sozialen Sicherungssysteme oder private Vorsorgemechanismen.

IV. Beamte
Beamte nehmen normal an der staatlichen Mindestrente teil. Zusätzlich ist der Dienstherr verpflichtet, einen Fond als betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Die Zahlungen hieraus ersetzen inklusive der Mindestrente die bisherigen Pensionszahlungen.

V. Abgabepflichten auf Renten/ Zuverdienstmöglichkeiten für Rentner
Die Rentenbezüge aus Mindestrente, betrieblicher Rente und privater Rente sind vollumfänglich steuerpflichtig. Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, sind die Beiträge zu allen Rentenversicherungen einkommenssteuerbefreit. Ein Arbeitsverbot für Rentner gibt es nicht. Die Renten werden unabhängig vom Gehalt abschlagsfrei ausgezahlt.

VI. Schonkapital und Vererbung
Bei der Berechnung von Ansprüchen auf ALG 2 werden die erworbenen Rentenansprüche berücksichtigt. Dies gilt nicht für die Mindestrente, als auch betriebliche und private Renten, die nicht vor dem 69. Lebensjahr ausgezahlt werden können. Diese sind automatisch Teil des Schonkapitals. Die Beiträge zur Mindestrente fallen im Falle des Todes vor dem 69. Lebensjahr, nach Abzug der vom Staat geleisteten Beiträge, an die Erbgemeinschaft. Im Todesfall nach Beginn des Rentenbezuges fällt das Rentenkapital bis zu zehn Jahre nach Renteneintritt, nach Abzug der vom Staat geleisteten Beiträge, an die Erbgemeinschaft, über zehn Jahre nach Renteneintritt fällt das Restkapital zweckgebunden zur Finanzierung von Rentenbeiträgen an den Staat. Die privatrechtlichen Rentenversicherungen bleiben hiervon unberührt.

VII. Übergangsbestimmungen
Der Übergang von umlagefinanzierten Renten zu kapitalgedeckten Mindestrenten ist mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden. Die nach altem Modell erwirtschafteten Renten müssen weiterhin finanziert werden, während das neue System bereits Beiträge erfordert. Für alle neuen Geburtenjahrgänge soll ausschließlich die kapitalgedeckte Mindestrente gelten, während die bereits Geborenen in eine Mischfinanzierung übergehen. Nach Alter bzw. Länge der Erwerbstätigkeit gestaffelt ergeben sich abgestufte Beitrags- und Rentensätze. Fehlende Gelder werden aus dem Haushalt bereitgestellt. Ziel muss es sein, jedem ein würdiges Leben im Alter zu gewährleisten. Ein solcher Gesundungsprozess des Rentensystems erfordert die Mithilfe der gesamten Gesellschaft. Auf zukünftige Rentenerhöhungen über das Maß der
Mindestrente hinaus, ist daher ab sofort zu verzichten.