27.02.2022

Grenze zur Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 1.000 Euro

Ursprünglich beschlossen am 02.06.2012

Überprüft worden vom eLavo am 27.02.2022

Die Jungen Liberalen setzen sich für eine Anhebung der Grenze zur Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro ein.

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