05.07.2025

Zurück zur Leistung – Für ein leistungsorientiertes und differenziertes Bildungssystem

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern eine Rückbesinnung auf das Leistungsprinzip im Bildungssystem. Wir erkennen an, dass Leistungsbereitschaft, individuelle Förderung und schulische Differenzierung zentrale Elemente eines 

gerechten und zukunftsfähigen Schulsystems sind. Daher fordern wir:

  • Die öffentliche Kommunikation, dass der jeweils beste Absolvent eines Abiturjahrgangs zum Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes nominiert wird, sowie eine konsequente Nutzung dieser Möglichkeit an allen Schulen des Landes, sodass die Schülerinnen und Schüler einen Wettstreit um diese Nominierung führen und somit ihre schulischen Leistungen maximieren.
  • Es muss Schulen möglich gemacht werden, nach Bildungsniveaus und Förderschwerpunkten unterscheiden zu dürfen, ohne dabei auszugrenzen. Es muss das Ziel sein, passgenaue Bildungschancen zu offerieren mit dem Fokus auf individuelle Förderung und qualitätsvoller Ausbildung.
  • Den Erhalt und die Stärkung von Noten als Leistungsmessinstrument. Zusätzlich setzen wir uns für die Einführung von individuellem Feedback zusätzlich zu Noten ein. Schülerinnen und Schüler sollen erkennen können, wo sie konkret stehen und wie sie sich verbessern können. Motivation und Leistungsbereitschaft entsteht durch nachvollziehbare Entwicklung.
  • Für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler müssen individuelle Fördermaßnahmen im Schulalltag ergriffen werden. Sollte dies nicht zum Bestehen einer Jahrgangsstufe reichen, müssen das Wiederholen einer Klassenstufe an Gymnasium und Gemeinschaftsschule sowie die Abstufung von einem Gymnasium auf eine Gemeinschaftsschule als mögliche Maßnahmen zur Verfügung stehen. Dabei ist es notwendig, dass auch ein Aufstieg von Gemeinschaftsschule zu Gymnasium beim Erbringen von herausragenden Leistungen unkompliziert möglich sein muss.
  • Das Enrichment-Programm sowie Angebote für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler müssen landesweit gestärkt werden. Hierzu sollen durch Kooperationen Angebote an Hochschulen geschaffen und externe Referenten hinzugezogen werden. Zeitgleich sollen auch leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler individuelle Unterstützung erhalten und freiwillig Zugang zu solchen Kursen erlangen können.
  • Schaffung von Strukturen innerhalb eines Landkreises zur Zusammenarbeit zwischen Schulen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler bei der Wahl von Profilen und Kursen nicht durch organisatorische Hürden an einzelnen Schulen eingeschränkt werden. Die Schulen sollen ihr Profilangebot aufeinander abstimmen, sodass gezielte Schulwechsel möglich sind. So entsteht ein vielfältiges und ergänzendes Bildungsangebot im gesamten Kreis.
  • Den Abbau bürokratischer Hürden zugunsten der Durchlässigkeit im Schulsystem
  • Förderzentren, welche nicht integrativ an allgemeinbildende Schulen angegliedert sind, sollen als Kompetenzzentren für individuelle Förderung gestärkt werden und Lehrkräfte an Regelschulen entlasten. Hierfür ist es unerlässlich, dass die Förderschwerpunkte „Lernen“ sowie „sozial-emotionale Entwicklung“ wieder vollständig in die Verantwortung dieser Förderzentren übergeben werden und die integrativen Ansätze gemäß §45 SchulG SH und §1 SoFVO SH, welche meist für sowohl die betroffenen Kinder, deren Lernumfeld als auch die betreuenden, fachfremden Lehrkräfte nachteilig sind, zumindest für den Zeitraum des akuten Förderbedarfs abgeschafft werden. Auch muss es vom für Bildung zuständigen Ministerium gestattet werden, das unabhängige Förderzentren ausschließlich einen der beiden Förderschwerpunkte „Lernen“ oder „sozial-emotionale Entwicklung“ abdecken und somit zu spezialisierten Zentren in ihrem jeweiligen Fachgebiet werden. Weitergehend muss gewährleistet sein, dass die flächendeckende Infrastruktur von Förderzentren, welche den Förderschwerpunkt „körperlich-motorische Entwicklung“ haben, auch künftig weiterhin gegeben ist.

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