Ursprünglich beschlossen am 18.02.2017
Überprüft worden vom eLavo am 02.06.2023
Aktuell werden die Steuern durch die örtlichen Behörden, den Finanz- und Zollämtern, erhoben. Für viele Steuerpflichtige sind somit aufgrund ihrer privaten und geschäftlichen Situation mehrere Finanzämter zuständig. Neben der Schwierigkeit für die Steuerpflichtigen, das für die jeweilige Steuerart zuständige Finanzamt zu ermitteln, führt dies auch zu einer unnötigen Mehrarbeit der Finanzämter, da Feststellungsbescheide von Nöten sind. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern deswegen, dass die Veranlagung sämtlicher Steuern in der Zuständigkeit der obersten Behörden, dem jeweiligen Finanzministerium der Länder, liegt. Die Gewerbesteuer wird künftig nicht mehr von den Gemeinden, sondern ebenfalls von den obersten Behörden erhoben. Die §§ 6 und 17 bis 29 AO sind entsprechend zu streichen bzw. zu ändern.
Um den Steuerpflichtigen trotz der Schließung der örtlichen Finanzämter Anlaufstellen zu bieten, stehen in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Durch die Zusammenlegung der Finanzämter dürfen den Steuerpflichtigen keine Nachteile entstehen. Die Steuernummern bleiben erhalten und bei selbstständigen Steuerpflichtigen wird die private Steuernummer auch für die betriebliche Veranlagung verwendet.