„Unlautere geschäftliche Handlung“ bei Telefongebühren verhindern

     
         

Am 02.03.2017 urteilte der EuGH, dass Service-Telefonnummern für Kunden nicht mehr als der übliche Tarif kosten dürfen. Über diese Nummern sollen die Menschen davon abgehalten werden, sich grundsätzlich oder mindestens telefonisch an beispielsweise ihren Telefonanbieter, den Pannenservice der Autovermietung oder auch an die Behörde des öffentlichen Rundfunks zu wenden. Dies ist laut EuGH eine „Unlautere geschäftliche Handlung“ und somit auch unsozial.

Bis aus dem EuGH Urteil mögliche Änderungen in den deutschen Gesetzen folgen, werden jedoch voraussichtlich mehrere Jahre vergehen.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, unmissverständlich und sofort, dass Kunden- und Servicetelefonnummern keine zusätzlichen Kosten verursachen dürfen. Kostenpflichtige Telefonnummern sollen grundsätzlich weiterhin möglich sein