Sunset-Klausel für die Beschlusslage der JuLis SH

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein halten es für wichtig, ihre eigene Beschlusslage regelmäßig überprüfen. Viele Beschlüsse fallen nach einigen Jahren aus der Zeit oder werden nach einiger Zeit in Teilen oder sogar vollständig obsolet (z.B. durch die Umsetzung enthaltener Forderungen). Daher sollen alle Beschlüsse der Jungen Liberalen in Zukunft mit einer Auslaufklausel, nach Vorbild der amerikanischen Sunset-Klausel versehen werden.

Um die Beschlusslage regemäßig zu überprüfen und aktuell zu halten, fordern wir im Einzelnen:

  1. Einführung einer Sunset-Klausel für die neue Beschlüsse

Neue Beschlüsse werden mit einer Sunset-Klausel versehen. Der Antragsteller hat die Pflicht eine bestimmte zeitliche Beschränkung für die Gültigkeit des von ihm eingebrachten Antrags vorzuschlagen und kann dabei zwischen folgenden Gültigkeitsdauern wählen: 3, 5 oder 10 Jahre. Der Landeskongress kann die vom Antragssteller beantragte Gültigkeitsdauer ändern, soweit sich eine Stimmenmehrheit dafür findet.

Alle nach Einführung der Klausel gefassten Beschlüsse verlieren ihre Gültigkeit somit spätestens nach 10 Jahren, wenn sie nicht erneut durch ein Beschlussorgan der Jungen Liberalen bestätigt werden.

Der Landesvorstand archiviert sämtliche ausgesondertern Anträge in elektronischer Form. Eine Veröffentlichung findet nicht statt.

  1. Bestätigung der Beschlusslage

Eine Bestätigung der Beschlusslage kann durch den erweiterten Landesvorstand oder den Landeskongress erfolgen. Um zu verhindern, dass sich der Landeskongress zu lange mit der Überprüfung bereits bestehender Beschlusslage auseinandersetzt, erfolgt diese nach folgendem Verfahren: der Landesvorstand gibt eine Empfehlung für zu bestätigende Beschlüsse und eine Sunset-Klausel an den erweiterten Landesvorstand. Dieser kann die vorgeschlagenen Beschlüsse durch ein positives Votum bestätigen und ggf. anpassen. Eine Übersicht über die bestätigten Beschlüsse geht den Mitgliedern der Jungen Liberalen mit der Einladung zu dem darauffolgenden Landeskongress zu. Auf diese Weise ist es den Mitgliedern möglich, die erneute Bestätigung eines auslaufenden Beschlusses durch einen eigenen Antrag beim Landeskongress zu beantragen.

  1. Überprüfung der bestehenden Beschlusslage

In einem ersten Schritt folgt eine Überprüfung der Beschlusslage, die älter als 10 Jahre ist. Bis zum 31.12.2020 werden hierzu alle Anträge überprüft, die vor dem 01.01.2011 verabschiedet wurden Danach erfolgt die Überprüfung aller weiteren Beschlüsse in 2-Jahres-Schritten.

  • Bis zum 31.12.2021: Überprüfung aller Beschlusslage, die vor dem 01.01.13 verabschiedet wurde.
  • Bis zum 31.12.2022: Überprüfung aller Beschlusslage, die vor dem 01.01.15 verabschiedet wurde.
  • Bis zum 31.12.2023: Überprüfung aller Beschlusslage, die vor dem 01.01.17 verabschiedet wurde.
  • Bis zum 31.12.2024: Überprüfung aller Beschlusslage, die vor dem 01.01.19 verabschiedet wurde.
  • Bis zum 31.12.2025: Überprüfung aller Beschlusslage, die vor dem 01.01.20 verabschiedet wurde.

Danach erfolgt die Überprüfung gemäß der durch die Sunset-Klausel festgelegten Ablaufdauer.

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