Das deutsche Strafrecht sieht für die mutwillige Störung von Gottesdiensten aktuell eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein die ersatzlose Streichung des §167 Nr. 1 Abs. 1 StGB. Der Tatbestand soll stattdessen als Ordnungswidrigkeit geführt werden. Eine Kriminalisierung lehnen die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein ab.