26.04.2025

Schulgesetz upgraden

Wir JuLis SH sind davon überzeugt, dass das SchulG eine weitestgehend gute Grundlage für rechtliche Belange im schulischen Alltag darstellt. Jedoch sehen wir in einigen Paragraphen Verbesserungsbedarf und fordern:

  1. Dass das Veto-Recht von Lehrkräften auf der Schulkonferenz gemäß §63 Absatz 5 SchulG SH zugunsten einer verpflichtenden Zusammenarbeit zwischen Kollegium, SEB und SV abgeschafft wird, um damit politische Selbstwirksamkeit der Schüler erlebbar zu machen und die Beschlussfassung in der Schulkonferenz zu demokratisieren.
  2. Eine erhebliche Ausweitung von §84 Absatz 10 SchulG, sodass die Vorstandsstrukturen der LSVen und KSVen vom SchulG berücksichtigt werden und das ehrenamtliche Engagement von Mitgliedern dieser Gremien nicht von der Willkür einzelner Lehrkräfte abhängt. Hierfür fordern wir für den Landesschülersprecher eine Wochenfreistellung von fünf Schulstunden, für seine Stellvertreter vier Schulstunden pro Woche und für alle weiteren Landesvorstandsmitglieder drei Schulstunden pro Woche oder jeweils eine entsprechende Anzahl an Tagen pro Monat. Für den Kreisschülersprecher fordern wir vier Schulstunden Freistellungsmöglichkeit pro Woche, für seine Stellvertreter drei Schulstunden pro Woche und für die weiteren Kreisvorstandsmitglieder zwei Schulstunden pro Woche oder jeweils eine entsprechende Anzahl an Tagen pro Monat.
  3. Die vollständige Demokratisierung von Fachkonferenzen gemäß §66 Absatz 2 SchulG SH mit Stimmrecht für Eltern- und Schülervertreter.

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