Rechtsstaatliche Reform der Sicherungsverwahrung

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern eine Begrenzung der Sicherungsverwahrung auf Ausnahmefälle und ein Ende des rechtsstaatswidrigen Instruments der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Menschen auch nach Verbüßung ihrer schuldangemessenen Freiheitsstrafe präventiv einzusperren, ist ein erheblicher Grundrechtseingriff, der in einem Rechtsstaat nur unter strengsten Voraussetzungen gerechtfertigt werden kann. Wir sehen die geplante Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung kritisch. Wir sehen die Gefahr, dass die vorbehaltene Sicherungsverwahrung zum Regelfall werden könnte. Der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung, der den Straftäter möglicherweise über Jahre im Ungewissen lässt, ob er nach Verbüßen seiner Haftstrafe tatsächlich frei kommt, stellt eine erhebliche zusätzliche Belastung des Gefangenen dar und ist auf Ausnahmefälle zu beschränken.

Die Sicherungsverwahrten, die nach dem Urteil der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte menschenrechtswidrig eingesperrt sind, sind nach Auffassung der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein unverzüglich freizulassen. Jede Verzögerung vertieft die Menschenrechtsverletzungen. Die Lösung der Bundesregierung, diese Straftäter weiterhin in der Sicherungsverwahrung zu belassen, wenn es sich um psychisch gestörte Gewalttäter handelt, ist abzulehnen.

Täter, die sich gerade deshalb in der Sicherungsverwahrung und nicht in der Psychiatrie befinden, weil ihnen im Urteil die volle Schuldfähigkeit attestiert wurde, dürfen nicht als “psychisch gestört” umetikettiert werden. Diese von einem Strafurteil unabhängige Präventivhaft wird zudem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ebenso wenig bestehen wie die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

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