02.06.2023

Private Vorsorge stärken – Sechzigfachbesteuerung beenden

Ursprünglich beschlossen am 18.02.2017

Überprüft worden vom eLavo am 02.06.2023

Die private Ersparnis ist ein wichtiges Mittel, um größere Ausgaben finanzieren, Notlagen begegnen und insbesondere auch im Alter auf einem gewissen Standard leben zu können. Leider wird der Vermögensaufbau in Deutschland durch die Politik ungemein erschwert: Ein Arbeiter zum Beispiel, der im Alter von 20 Jahren anfängt, einen Teil seines Lohnes anzusparen, und dann mit 80 aus seiner Ersparnis die Heizkostenrechnung bezahlt, muss bis dahin bis zu 60-mal Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer entrichten. Nicht nur fällt seine Altersrücklage dadurch deutlich niedriger aus, sondern auch der Staat verzeichnet dadurch – ceteris paribus und in Abhängigkeit von Diskontsatz und Kapitalmarktrendite – langfristig geringere Einnahmen.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern deshalb eine tiefergehende Umgestaltung der Kapitalbesteuerung, um es der Bevölkerung zu erleichtern, eigene Ersparnisse aufzubauen. Im Einzelnen heißt das für uns:

– Deutsche Finanzunternehmen sollen so genannte Vorsorgedepots anbieten dürfen, in welche Sparer unbegrenzt und wiederkehrend Gelder einzahlen dürfen.

– Die Mittel in den Vorsorgedepots dürfen dann vom Sparer nach eigenem Ermessen in verschiedenste börsengehandelte Vermögensgegenstände (Fondsanteile, Aktien, Anleihen, etc.) investiert werden.

– Eine Besteuerung der im Vorsorgedepot verbleibenden Erträge findet nicht statt. Erst wenn es zu einer Auszahlung (oder einer Übertragung von Vermögenswerten) aus dem Vorsorgedepot kommt, werden Kapitalertragsteuern fällig.

– In der Umsetzung ist zu beachten, dass zurzeit gewährte Vorteile aus der Anrechenbarkeit ausländischer Steuern und dem Sparerpauschalbetrag nicht  ersatzlos wegfallen. Bei der konkreten Übertragung dieser ins neue System sind verschiedene Ansätze – wie zum Beispiel die rückwirkende Anerkennung zum Zeitpunkt der Steuererhebung oder ein Ausgleich durch einen reduzierten allgemeinen Steuersatz – denkbar.

– Hinsichtlich der Zulässigkeit bestimmter Anlageprodukte für die Aufnahme in Vorsorgedepots ist darauf zu achten, dass die Depoteigentümer möglichst keine Möglichkeit haben sollen, durch ihre Käufe bestimmten Gegenparteien signifikante Vorteile zu gewähren.

– Die Vorsorgedepots sollen personengebunden sein. Ein Übertrag des Depots zur Weiterführung bei einem anderen Finanzdienstleister soll problemlos und steuerfrei möglich sein. Ein Erbfall stellt eine Auszahlung dar.

– In einem weiteren Reformschritt ist darüber nachzudenken, Einzahlungen in die Vorsorgedepots aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen zu gestatten. Die Versteuerung dieser Einzahlungsbeträge würde dann ebenfalls bei der Entnahme anfallen. Beiträge, die aus Nettoeinkommen eingezahlt wurden, sind natürlich nicht ein zweites Mal zu besteuern.

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