Ursprünglich beschlossen am 16.10.2010
Überprüft worden vom eLavo am 03.05.2020
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, dass für die Schüler, die sich vom Religionsunterricht abmelden, eine Pflicht zur Teilnahme am Philosophieunterricht besteht. Gleichzeitig wird jede Schule in Schleswig-Holstein verpflichtet, das Angebot eines Philosophieunterrichts als Ersatzfach für den Religionsunterricht zu schaffen. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen durch diese Forderung sicherstellen, dass jeder Schüler die Möglichkeit erhält, Werte und Normen in der Schule vermittelt zu bekommen. Aus diesem Grund ist es nicht ausreichend, dass in § 7 Abs. 2 SchulG des Landes Schleswig-Holstein nur von einem „anderen Unterricht“ anstelle des Religionsunterrichts gesprochen wird.
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern deshalb folgende Änderung des § 7 Abs. 2 SchulG des Landes Schleswig- Holstein:
„(2) Die Eltern haben das Recht, die Schülerin oder den Schüler vom Religionsunterricht abzumelden. Dieses Recht steht der Schülerin und dem Schüler zu, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten stattdessen Philosophieunterricht.“