Neuverschuldungsverbot im Grundgesetz

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich für ein Neuverschuldungsverbot im Grundgesetz in der nun vom Bundestag verabschiedeten Form aus und setzen sich außerdem für die schnellstmögliche Umsetzung in Landesrecht ein. Darüber hinaus soll die Möglichkeit eingerichtet werden, einen Haushalt, der nicht verfassungsgemäß ist, zu verabschieden, um die Handlungsfähigkeit in Notsituationen zu gewährleisten. Hierfür ist eine 2/3-Mehrheit im Bundestag nötig. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, muss ein neuer, verfassungsgemäßer Haushalt vorgelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht soll im Normenkontrollverfahren überprüfen können, ob der vorgelegte Haushalt tatsächlich der Verfassung entspricht.

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