Ursprünglich beschlossen am 23.01.2016
Überprüft worden vom eLavo am 02.06.2023
Viele Kinder sind von Beginn an Verlierer, da die finanziellen Verhältnisse der Eltern Gegenteiliges nicht zulassen. Jedes Kind hat seinen eigenen Förderbedarf und wenn die Schule diesem nicht gerecht werden kann, greift der private Nachhilfeunterricht ein. Doch diese kostspielige Angelegenheit ist für viele Eltern nicht tragbar, so dass das Potential
vieler Kinder nicht ausgeschöpft wird. Im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel und der wachsenden Kluft zwischen Armen und Reichen beziehungsweise weniger Gebildeten und voll Ausgebildeten ist dies äußerst tragisch. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern deswegen, 20 Prozent der Kosten für den Nachhilfeunterricht von Schülerinnen und Schülern als Steuerermäßigung in der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können.