In den kommenden Jahren und Jahrzehnten wird die Zahl der Rentnerinnen und Rentner
und damit altersabhängig auch der Pflegebedürftigen stark zunehmen, während die
Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter stark abnimmt. Dem alten
Generationenvertrag, wonach die Versorgung der Älteren maßgeblich aus den Beiträgen
der Erwerbstätigen finanziert wird, gehen seine demografischen Voraussetzungen
verloren.
Wird nicht gegensteuert, verdoppelt sich der Beitragssatz zur Sozialen
Pflegeversicherung (SPV) in den kommenden zwei Jahrzehnten. Das schadet dem
Arbeitsmarkt und belastet die jüngeren Generationen. Sollte die nächste
Pflegereform erneut dem bisherigen Finanzierungsverfahren der Umlage folgen, ist das
Ziel einer Begrenzung der Sozialabgabenquote auf 40 Prozent nicht zu halten.
Die Einführung eines dauerhaften Steuerzuschusses zur SPV ist ebenfalls keine
nachhaltige Lösung für das demografische Problem. Sie erzeugt eine kurzfristige
Illusion von Finanzierungssicherheit und macht die Pflege vom Bundeshaushalt
abhängig, bei der sie mit anderen Staatszielen konkurriert.
Daher bedarf es gerade in der Pflege eines neuen Generationenvertrages. Dieser muss
im Sinne der Generationengerechtigkeit die Eigenverantwortung und private Vorsorge
stärken, zugleich aber im Sinne der Solidarität diejenigen unterstützen, die für
private Vorsorge zu alt oder zu einkommensschwach sind.
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern daher ergänzend zum Beschluss
„Liberale Agenda 2040“ vom 01.03.2020
- Die Umschichtung der sozialen Pflegeversicherung in die kapitalgedeckte
Pflegepflichtversicherung. Hierdurch schafft die Kapitaldeckung eine
Finanzierbarkeit in allen Altersgruppen und somit auch Beitragsentlastungen für
zukünftige Generationen. Dieser Schritt alleine wird die Pflegelücke unserer
Generation nicht schließen können. Um pflegebedürftigen Personen den Lebensabend
finanziell zu erleichtern, fordern wir Anreize zur privaten Pflegevorsorge über
Pflegezusatzversicherungen. Mit Pflegezusatzversicherungen lässt sich die
„Pflegelücke“ zwischen den gesetzlichen Teilkaskoleistungen und den realen
Kosten heute schon zu bezahlbaren Preisen vollständig schließen. - Die Förderung betrieblicher Pflegeversicherungen durch Steuer- und
Sozialabgabenfreiheit. - Steuerabzug für Beiträge zur Pflegezusatzversicherung (bei Produkten mit
angemessenem Leistungsumfang). - Zuschüsse für Personen, die nicht von einer Steuerbegünstigung profitieren
würden, weil sie keine oder nur wenig Steuern zahlen. - Dass Personen, die aufgrund eines hohen Alters einen sehr hohen Beitrag zahlen
müssten, sich bei einem Versicherungsunternehmen über einen Einmalbeitrag ein
günstigeres Einstiegsalter und damit eine deutlich niedrigere Prämie sichern
können.
Damit würde der neue Generationenvertrag einen wesentlichen Beitrag zur Begrenzung
der Sozialabgabenquote auf 40 Prozent leisten und die wirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sichern.
Parallel wird mit der kapitalgedeckten Pflegevorsorge eine demografiefeste
Finanzierungsbasis für eine angemessen honorierte und menschenwürdige Pflege
geschaffen.