26.01.2023

Menschenwürde gilt auch für Pflegebedürftige

In den kommenden Jahren und Jahrzehnten wird die Zahl der Rentnerinnen und Rentner
 und damit altersabhängig auch der Pflegebedürftigen stark zunehmen, während die
 Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter stark abnimmt. Dem alten
 Generationenvertrag, wonach die Versorgung der Älteren maßgeblich aus den Beiträgen
 der Erwerbstätigen finanziert wird, gehen seine demografischen Voraussetzungen
 verloren.

 Wird nicht gegensteuert, verdoppelt sich der Beitragssatz zur Sozialen
 Pflegeversicherung (SPV) in den kommenden zwei Jahrzehnten. Das schadet dem
 Arbeitsmarkt und belastet die jüngeren Generationen. Sollte die nächste
 Pflegereform erneut dem bisherigen Finanzierungsverfahren der Umlage folgen, ist das
 Ziel einer Begrenzung der Sozialabgabenquote auf 40 Prozent nicht zu halten.

 Die Einführung eines dauerhaften Steuerzuschusses zur SPV ist ebenfalls keine
 nachhaltige Lösung für das demografische Problem. Sie erzeugt eine kurzfristige
 Illusion von Finanzierungssicherheit und macht die Pflege vom Bundeshaushalt
 abhängig, bei der sie mit anderen Staatszielen konkurriert.

 Daher bedarf es gerade in der Pflege eines neuen Generationenvertrages. Dieser muss
 im Sinne der Generationengerechtigkeit die Eigenverantwortung und private Vorsorge
 stärken, zugleich aber im Sinne der Solidarität diejenigen unterstützen, die für
 private Vorsorge zu alt oder zu einkommensschwach sind.

 Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern daher ergänzend zum Beschluss
 „Liberale Agenda 2040“ vom 01.03.2020

  •  Die Umschichtung der sozialen Pflegeversicherung in die kapitalgedeckte
     Pflegepflichtversicherung. Hierdurch schafft die Kapitaldeckung eine
     Finanzierbarkeit in allen Altersgruppen und somit auch Beitragsentlastungen für
     zukünftige Generationen. Dieser Schritt alleine wird die Pflegelücke unserer
     Generation nicht schließen können. Um pflegebedürftigen Personen den Lebensabend
     finanziell zu erleichtern, fordern wir Anreize zur privaten Pflegevorsorge über
     Pflegezusatzversicherungen. Mit Pflegezusatzversicherungen lässt sich die
     „Pflegelücke“ zwischen den gesetzlichen Teilkaskoleistungen und den realen
     Kosten heute schon zu bezahlbaren Preisen vollständig schließen.
  •  Die Förderung betrieblicher Pflegeversicherungen durch Steuer- und
     Sozialabgabenfreiheit.
  •  Steuerabzug für Beiträge zur Pflegezusatzversicherung (bei Produkten mit
     angemessenem Leistungsumfang).
  •  Zuschüsse für Personen, die nicht von einer Steuerbegünstigung profitieren
     würden, weil sie keine oder nur wenig Steuern zahlen.
  •  Dass Personen, die aufgrund eines hohen Alters einen sehr hohen Beitrag zahlen
     müssten, sich bei einem Versicherungsunternehmen über einen Einmalbeitrag ein
     günstigeres Einstiegsalter und damit eine deutlich niedrigere Prämie sichern
     können.

 Damit würde der neue Generationenvertrag einen wesentlichen Beitrag zur Begrenzung
 der Sozialabgabenquote auf 40 Prozent leisten und die wirtschaftliche
 Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sichern.

 Parallel wird mit der kapitalgedeckten Pflegevorsorge eine demografiefeste
 Finanzierungsbasis für eine angemessen honorierte und menschenwürdige Pflege
 geschaffen.

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