05.07.2025

Mehr Kapitalismus wagen

Deutschland ist ein Land geworden, das sich am liebsten selbst im Weg steht – besonders dort, wo es am dringendsten bräuchte, dass etwas gelingt: in der Wirtschaft. Während die politische Klasse in Talkshows über Verteilung streitet, ohne vorher über Erwirtschaftung zu sprechen, kämpfen Unternehmerinnen und Unternehmer mit einer Steuer- und Bürokratielast, die weltweit ihresgleichen sucht. Mit rund 30 Prozent Unternehmensbesteuerung liegt Deutschland weit über dem OECD-Durchschnitt – und das ist nur die Spitze eines Eisbergs aus Misstrauen, Missgunst und Freiheitsfeindlichkeit.

Denn nicht nur der Staat sondern auch der öffentliche Diskurs legt Hand an den Unternehmergeist: Wer ein Unternehmen gründet, trägt nicht selten das Stigma des Ausbeuters. Wer Arbeitsplätze schafft, muss sich rechtfertigen. Wer Gewinne macht, steht unter Generalverdacht. Ein Klima, das nicht Respekt vor Leistung atmet, sondern Verachtung für Erfolg.

Dabei sind es die Unternehmen, die unser Gemeinwesen tragen. Sie schaffen die Grundlagen für alles, was diesen Staat zusammenhält: für Renten, für Bildung, für Gesundheit, für Sicherheit. Ohne funktionierende Wirtschaft gäbe es keine funktionierenden Schulen, keine soziale Infrastruktur, keinen klimagerechten Umbau und keinen Euro für unsere Verteidigung. Es gäbe auch keinen Spielraum für Kultur, für Integration oder sozialen Ausgleich. Wer Unternehmen schwächt, schwächt den Staat – und am Ende uns alle.

Doch Unternehmen leisten noch mehr. Sie sind Ausbildungsstätten, Innovationstreiber, Integrationsorte, soziale Räume. Sie sind Treffpunkte des Fortschritts, Orte der Selbstverwirklichung. Sie bringen Menschen zusammen, schaffen Perspektiven und ermöglichen es, Träume in Realität zu verwandeln. Es wird Zeit, dass wir sie wieder so behandeln.

Wir sagen deshalb: Machen wir Deutschland wieder zu einem Land, das nicht Leistung hemmt, sondern inspiriert. Ein Land, in dem Menschen ihre Ideen verwirklichen, Verantwortung übernehmen und Wohlstand schaffen können, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Machen wir Freiheit zur Regel – und Vorschriften zur Ausnahme. Nicht um Vorschriften willen, sondern dort, wo sie tatsächlich schützen, helfen, ermöglichen.

Es ist Zeit, wirtschaftspolitische Denkverbote zu beenden. Wir müssen uns endlich trauen, das Regelwerk selbst infrage zu stellen – nicht nur seine Anwendung. Nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch gut gemacht. Und nicht jede Regel, die auf dem Papier Menschen schützt, hilft in der Praxis wirklich. Zu oft kaschiert sie Probleme oder verschärft sie sogar. Hören wir endlich auf neue Debatten über bedingungslose Grundeinkommen oder die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich nur abzuwehren. Der Kapitalismus muss wieder in die Offensive gehen und Deutschland voranbringen. Hören wir endlich auf, neue Debatten über bedingungslose Grundeinkommen oder die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich nur abzuwehren. Der Kapitalismus muss wieder in die Offensive gehen und Deutschland voranbringen.

Denn wie frei ist ein Land wirklich, in dem Menschen nicht selbst entscheiden dürfen, wie lange sie arbeiten wollen – selbst dann nicht, wenn sie es freiwillig tun, oder wenn es betriebliche Realität verlangt? Wie anpassungsfähig kann eine Wirtschaft sein, wenn Kündigungsschutz zur Unantastbarkeit verklärt wird, auch wenn er Unternehmen lähmt?

Wie glaubwürdig ist eine Gesellschaft, die ihre Ladenöffnungszeiten am Sonntag wie ein Heiligtum verteidigt – während sie gleichzeitig rund um die Uhr online lebt und konsumiert? Die mit bürokratischer Detailverliebtheit jede Befristung zum Misstrauensvotum erklärt? Die Lohnfortzahlung selbst für Kleinstbetriebe zur Pflicht über Wochen macht, auch wenn sie daran zerbrechen?

In der politischen Debatte gelten Mindestlöhne als unantastbar, selbst wenn sie für junge Menschen und Quereinsteiger eher zum Hindernis als zur Brücke werden. Feiertage mit vollem Lohnausgleich werden mit fast religiösem Eifer bewacht – ungeachtet der Tatsache, dass die produktive Realität sich längst weitergedreht hat.

Unternehmertum wird zu oft als wohlhabendes Hobby betrachtet, das man regulieren, kontrollieren oder bestenfalls tolerieren muss – anstatt als das, was es ist: eine mutige Lebensentscheidung, die Risiken trägt, Chancen schafft und unser Land trägt.

Und während überall Entlastung gebraucht wird, schichten wir Steuerlasten, Abgaben und Berichtspflichten weiter auf – als hätten wir vergessen, dass wirtschaftliche Freiheit nicht Luxus ist, sondern Grundlage unseres Wohlstands.

Wir fordern keine blinde Deregulierung, sondern einen klaren Blick auf die Wirklichkeit. Wir müssen aufhören, unsere eigene Wirtschaft als Problem zu behandeln. Sie ist nicht das Hindernis – sie ist der Motor. Es ist Zeit, nicht nur über die Verteilung von Wohlstand zu sprechen, sondern über seinen Ursprung. Zeit, Regeln zu hinterfragen, statt sie nur zu verwalten. Zeit, ein neues Kapitel für Leistung, Verantwortung und Freiheit aufzuschlagen.

I. Freiheit für die, die anpacken

1. Unternehmer sein heißt: Verantwortung tragen – nicht verdächtig sein

Im deutschen Krimi ist die Rollenverteilung oft klar: Der Unternehmer ist selten Opfer – fast immer Täter. Wenn er nicht gleich mordet, dann betrügt er zumindest, hinterzieht Steuern oder beutet Mitarbeitende aus. Dieses Bild prägt unsere gesellschaftliche Haltung weit über den Bildschirm hinaus.

Unternehmerinnen und Unternehmer sind in der öffentlichen Wahrnehmung zu oft die Bösen – als hätten sie sich gegen das Gemeinwohl entschieden, weil sie Verantwortung übernehmen, Arbeitsplätze schaffen und Risiken eingehen. Statt Wertschätzung begegnet ihnen Argwohn, statt Vertrauen bürokratische Kontrolle.

Dabei braucht unser Land genau das Gegenteil: mehr Menschen, die den Mut haben, etwas aufzubauen. Wir brauchen eine neue Gründer- und Unternehmenskultur, in der wirtschaftliches Engagement als Dienst an der Gesellschaft verstanden wird – nicht als verdächtiger Sonderweg.

Wir fordern:

  • Einführung eines bundesweiten „Gründerjahres“ an Schulen und Berufsschulen. In der 10. oder 11. Klasse soll jede Schülerin und jeder Schüler mindestens ein wirtschaftliches Projekt entwickeln und in einem simulierten Marktumfeld umsetzen – mit eigenem „Startkapital“, Rollenkonzept und Geschäftsmodell. Ziel: Wirtschaft verstehen und Unternehmertum erleben.
  • Staatlich unterstützte Imagekampagne „Deutschland kann gründen“, getragen vom Wirtschaftsministerium in Kooperation mit den Ländern und der Wirtschaft analog zu bisherigen Kampagnen für Pflegeberufe oder Bundeswehr. Fokus: Gründer und Mittelständler als Problemlöser, Integratoren, Innovationstreiber.
  • Stärkung von Unternehmertum in der politischen Sprache und Gesetzesbegründung: In Gesetzentwürfen und Regierungskommunikation soll künftig regelmäßig dargelegt werden, wie sich neue Regelungen auf unternehmerische Freiheit und Gründerinteresse auswirken – analog zu Klima- oder Gleichstellungsfolgenabschätzungen.

2. Weniger Vorschrift, mehr Fortschritt

Früher fragte sich ein Unternehmer zuerst: Wie gewinne ich Kunden? Wie setze ich meine Idee um? Wie finanziere ich das Ganze? Heute fragt er sich zuerst: Welche Nachweise muss ich führen? Welche Formulare drohen? Und welche Vorschrift wurde gerade wieder verschärft?

Wer ein Unternehmen führt, kommt oft erst dann zur eigentlichen Arbeit, wenn er den halben Tag mit Bürokratie verbracht hat. Genehmigungen, Nachweispflichten, Berichtspflichten, Aufzeichnungspflichten – jedes Jahr kommen neue Regelungen hinzu. Besonders kleine und mittlere Betriebe geraten so unter Dauerstress. Sie tragen das Rückgrat der Wirtschaft, aber kämpfen an vorderster Front gegen die ausufernde Regulierung.

So entsteht ein absurdes System: Während Betriebe Lösungen für reale Probleme suchen, produziert der Staat neue Verwaltungshürden – und beschäftigt sich dabei vor allem mit sich selbst.

Wir fordern:

  • „Sunset-Klauseln“ für Berichtspflichten und Nachweiserfordernisse: Regelungen, die zusätzliche Bürokratie erzeugen, sollen automatisch nach fünf Jahren auslaufen – es sei denn, sie werden aktiv verlängert und evaluiert. Bürokratie darf kein Dauerzustand sein, nur weil sie einmal eingeführt wurde.
  • Ein zentrales digitales Unternehmensportal nach dem „Once Only“-Prinzip: Unternehmen sollen künftig alle melde- und nachweispflichtigen Daten (von Statistik bis Sozialversicherung) einmal digital übermitteln – und die Behörden greifen bei Bedarf darauf zu. Keine Mehrfacheinreichungen, keine widersprüchlichen Formulare mehr.
  • Bundesweite Standards für Unternehmenskommunikation mit Behörden: Einheitliche Formulare, Schnittstellen und Prozesse – unabhängig vom Bundesland oder Zuständigkeitswirrwarr. Schluss mit 16 verschiedenen Wegen, eine Baustelle anzumelden oder eine Förderung zu beantragen.

3. Den Mittelstand einbinden, statt über ihn reden

Die Chefin eines kleinen Handwerksbetriebs, der Inhaber eines Familienhotels, die Gründerin eines regionalen IT-Dienstleisters: Sie alle haben keine Lobbyabteilung in Berlin. Keine Pressekonferenzen. Kein exklusives Dinner mit dem Kanzler. Dabei sind es genau diese Unternehmen, die Millionen Menschen beschäftigen, ausbilden, integrieren – und vor Ort Verantwortung übernehmen.

Doch während Vertreter großer Konzerne regelmäßig im Kanzleramt sitzen, wird der Mittelstand oft mit Förderprogrammen abgespeist, die an seiner Realität vorbeigehen.

Das Problem ist strukturell: Wer näher an der Regulierung sitzt, profitiert am Ende von ihr. Komplexe Berichtspflichten, neue EU-Vorgaben, nationale Alleingänge – all das erhöht die Markteintrittshürden. Für DAX-Konzerne ein Verwaltungsakt. Für kleine Unternehmen eine Existenzfrage.

Wir fordern: Einen echten Dialog zwischen Politik, Gesellschaft und Mittelstand – damit nicht die lautesten Stimmen, sondern die tragfähigsten Ideen gehört werden.

Wir fordern:

  • Pflicht zur Mittelstandsfolgenabschätzung bei jeder wirtschaftsrelevanten Gesetzesänderung: Analog zur Umweltverträglichkeitsprüfung: Jeder Gesetzentwurf muss darstellen, wie er sich speziell auf KMU auswirkt – und ob er unbeabsichtigt Markteintrittsbarrieren schafft.
  • Einführung eines „KMU-Dialogs“ auf Bundes- und Landesebene: Jährliche, öffentlich dokumentierte Gesprächsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern kleiner und mittlerer Unternehmen – getrennt von Verbandslobbys. Ziel: Frühzeitige Einbindung in Gesetzesvorhaben.
  • Reform der Anhörungsverfahren bei Gesetzesvorhaben: Stellungnahmen dürfen nicht länger dominierend durch große Lobbystrukturen geprägt werden. Beteiligung von kleinen Unternehmen soll aktiv eingefordert und technisch erleichtert werden – z. B. durch digitale Schnellverfahren mit festen Rückmeldefristen.
  • Öffentliche Anerkennung von KMU-Leistung stärken: Mittelstandsbericht im Bundestag, gezielte Medienkampagnen, mehr Sichtbarkeit in der politischen Kommunikation: Wer ausbildet, investiert und Verantwortung übernimmt, muss in dieser Republik auch im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen.

4. Leistung darf nicht bestraft werden: Unternehmenssteuern wettbewerbsfähig machen

Deutschland ist ein Hochsteuerland – besonders für diejenigen, die etwas unternehmen. Die kombinierte Belastung durch Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag summiert sich auf fast 30 % effektive Unternehmensbesteuerung – und liegt damit deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Während andere Länder ihre Unternehmen als Wachstumsmotor verstehen, behandelt Deutschland sie wie einen permanenten Finanzierungsnachweis für neue Staatsausgaben.

Doch nicht nur die Höhe ist das Problem – auch die Intransparenz, Fragmentierung und Förderbürokratie im deutschen Steuersystem erzeugen zusätzliche Kosten, Risiken und Verzerrungen. Statt einfache Entlastung gibt es kleinteilige Rückerstattungen, Sonderprogramme, steuerliche Begünstigungen auf Antrag – meist verbunden mit Nachweispflichten, Fristen und Abrechnungsaufwand, der vor allem kleinere Betriebe abschreckt.

Wer hierzulande unternehmerisch tätig ist, wird nicht belohnt, sondern geprüft. Nicht unterstützt, sondern verdächtigt. Und statt in Innovation zu investieren, müssen viele Unternehmerinnen und Unternehmer vor allem Steuersysteme managen.

Wir fordern ein einfaches, wettbewerbsfähiges und leistungsfreundliches Unternehmenssteuerrecht, das Investitionen belohnt – nicht verhindert.

Wir fordern:

  • Senkung der effektiven Unternehmensbesteuerung deutlich unter den OECD Durchschnitt von 23,6%
  • Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch für Kapitalgesellschaften: Er ist nicht nur politisch überholt, sondern ökonomisch kontraproduktiv – gerade für Unternehmen, die Gewinne reinvestieren.
  • Absenkung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände: Zins-, Miet- und Leasingaufwendungen dürfen nicht länger künstlich den Gewinn erhöhen. Diese Belastung trifft besonders investierende, expandierende und junge Unternehmen.
  • Verlustvorträge und -rückträge dynamisieren: Einführung eines unbegrenzten Verlustrücktrags für mindestens zwei Jahre und flexiblere Verlustverrechnung für Wachstumsunternehmen. Das verhindert, dass sich Krisen steuerlich langfristig auswirken.
  • Pauschalierung und Vereinfachung für kleine Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen: Einführung eines echten KMU-Steuertarifs oder alternativ eines Optionsmodells mit pauschaler Gewinnermittlung für kleine Kapitalgesellschaften unterhalb definierter Schwellenwerte.
  • Abschaffung von Steuersonderregelungen mit geringer Breitenwirkung: Statt unübersichtlicher Innovationsförderung auf Antrag (z. B. Forschungszulage) setzen wir auf allgemeine Steuersenkung für alle – einfacher, planbarer, gerechter.
  • Einführung eines „Steuerkomplexitätsindex“ bei Gesetzesfolgenabschätzungen: Jede neue steuerliche Regelung muss vorab bewertet werden: Wie viele Unternehmen betrifft sie? Wie hoch ist der geschätzte administrativer Mehraufwand pro Betrieb? Ziel: Steuerrecht messbar vereinfachen.

5. Freiheit für Familienunternehmen braucht Freiheit für Unternehmerfamilien

Eigentum ist eine Säule unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung – und durch das Grundgesetz geschützt. Wer ein Haus baut, vertraut darauf, dass er es vererben darf. Wer ein Unternehmen aufbaut, darf sich auf diesen Schutz nicht verlassen. In Deutschland ist unternehmerisches Eigentum kein Garant für Freiheit – sondern ein Risiko für Zugriff.

Substanzsteuern stehen für ein Staatsverständnis, das nicht fördert, sondern festhält. Nicht schützt, sondern besteuert – selbst da, wo kein Geld fließt, kein Gewinn realisiert wurde und keine Umgehung droht. Was gut gemeint war, schadet in der Praxis genau denen, die Arbeitsplätze schaffen, Verantwortung tragen und ihr Unternehmen an die nächste Generation weitergeben wollen.

Ein Familienunternehmen mit 20 Mio. € Wert, aufgebaut aus Rücklagen und Maschinen, wird vererbt. Um die Erbschaftsteuer zu zahlen, müssen Anteile verkauft werden. Dabei werden stille Reserven besteuert, was oft bedeutet: Mehr als 50 % müssen veräußert werden. Die Familienmehrheit geht verloren, das Unternehmen wird zerschlagen oder verkauft – häufig ins Ausland. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht eine Ungleichbehandlung von unterschiedlichen Vermögensarten untersagt. Eine einfache Ausnahme von Betriebsvermögen ist daher sehr komplex. Wer als Unternehmer außerdem ins Ausland zieht, wird zur Kasse gebeten, als hätte er verkauft – dank der Wegzugs- oder Entstrickungsbesteuerung.

Wir fordern:

  • Die vollständige Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer: Erarbeitetes Kapital, erst recht welches, das Arbeitsplätze und Wohlstand schafft muss steuerfrei übergeben werden können. Was für das Eigenheim gilt, muss für den Betrieb umso mehr gelten.
  • Die Abschaffung der Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung: Statt der Fiktion des Verkaufs beim Wegzug muss durch Doppelbesteuerungsabkommen abgesichert werden, dass der deutsche Fiskus beim tatsächlichen Verkauf Zugriff auf das Steuersubstrat hat.

6. Klare Zuständigkeiten statt Blockade: Betriebsverfassung neu denken

Betriebsräte haben ihren Platz in der Sozialen Marktwirtschaft – als gewählte Interessenvertretung der Mitarbeitenden, als Stimme im Betrieb, als Ansprechpartner in Konflikten. Sie können zur Verständigung beitragen, zur Krisenlösung, zur Mitarbeitermotivation. Und viele tun das – mit Augenmaß und Engagement.

Doch die Realität sieht oft anders aus: In vielen Unternehmen sind Betriebsräte mehr Bremse als Brücke. Das liegt meistens nicht an den Personen – sondern am System: Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebsräten umfassende Mitbestimmungsrechte, selbst bei Entscheidungen, die allein in die Verantwortung der Unternehmensleitung gehören sollten. Neue Mitarbeitende einstellen? Nur mit Zustimmung des Betriebsrats. Kündigen, auch aus betrieblichen Gründen? Nur mit vorheriger Beteiligung. Ein neues Softwaresystem einführen? Ohne Einwilligung keine Chance.

So wird Führung zur Verhandlung – und Innovation zum Antrag.

In einer Zeit, in der Unternehmen schnell auf Märkte reagieren, digital umstellen und qualifizierte Fachkräfte gewinnen müssen, können wir uns diese Bremswirkung nicht leisten. Betriebliche Mitbestimmung darf nicht zur Mitverwaltung verkommen.

Wir fordern eine Reform der betrieblichen Mitbestimmung – mit klarer Rollentrennung, weniger Zwangsbeteiligung und mehr Vertrauen in beide Seiten.

Wir fordern:

  • Streichung der zwingenden Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen (§ 99 BetrVG): Die Entscheidung über Personal liegt beim Arbeitgeber – der Betriebsrat soll informiert werden, aber nicht blockieren.
  • Streichung der Mitbestimmungspflicht bei Kündigungen (§ 102 BetrVG): Kündigungen dürfen nicht an formale Beteiligungsverfahren geknüpft sein. Die rechtliche Überprüfbarkeit bleibt – aber ohne betriebsratsabhängige Verzögerung.
  • Streichung der Zustimmungsrechte bei der Einführung technischer Systeme (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG): Neue IT, digitale Arbeitsmittel oder Prozesssoftware dürfen eingeführt werden, wenn Datenschutz- und Arbeitsschutz eingehalten werden – ohne Betriebsratsveto.
  • Begrenzung der Mitbestimmung auf arbeitszeitliche und sicherheitsrelevante Grundsatzfragen: Arbeitszeitmodelle, Urlaubsregelungen und Gesundheitsschutz bleiben mitbestimmungspflichtig – aber nicht jeder Pausenraum und jede neue App.
  • Anhebung der Schwellenwerte für erzwingbare Mitbestimmung: In Betrieben mit unter 50 Mitarbeitenden sollen Mitbestimmungsrechte nur auf freiwilliger Grundlage gelten – Bürokratie darf nicht die Wachstumsbremse für kleine Betriebe sein.
  • Stärkung individueller Freiheitsrechte gegenüber kollektiven Eingriffen: Betriebsräte sollen nicht gegen den erklärten Willen einzelner Mitarbeitender deren Arbeitszeit, Arbeitsplatz oder Arbeitsmittel mitbestimmen dürfen.

II. Arbeit statt Regeln wertschätzen

In kaum einem anderen Lebensbereich mischt sich der Staat so tief ein wie in die Arbeit. Er sagt, wann Menschen arbeiten dürfen, wie lange, zu welchem Lohn, mit welchen Pausen, unter welchen Bedingungen – und wann auf keinen Fall. Was gut gemeint war, ist heute oft realitätsfern.

Statt Freiheit, Vertrauen und Eigenverantwortung herrschen Kontrolle, Gängelung und Misstrauen. Viele Regeln orientieren sich nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen, sondern an einem Arbeitsbild von gestern: Vollzeit, vollstandardisiert, vollreglementiert. Doch der Arbeitsmarkt von heute ist vielfältiger. Und der von morgen braucht mehr Flexibilität, nicht weniger.

Wer arbeiten will, soll es können – ohne staatlichen Dirigismus. Wer andere beschäftigen will, soll das tun dürfen – ohne Furcht vor Bürokratiefallen.

Wir wollen ein Land, das Leistung nicht begrenzt, sondern ermöglicht. In dem Menschen selbst entscheiden dürfen, wann, wie und wie viel sie arbeiten. In dem Arbeit wieder als Chance verstanden wird – nicht als Risiko, das es staatlich abzusichern gilt.

Arbeit verdient Respekt. Und wer arbeitet, verdient Freiheit.

1. Arbeitszeit selbstbestimmen

Das Arbeitszeitgesetz stammt aus einer Zeit, in der Industriearbeit am Fließband der Regelfall war – mit festen Schichten, körperlicher Belastung und klaren Pausen. Heute arbeiten viele Menschen flexibel, digital, projektbezogen – aber das Gesetz ist geblieben. Wer freiwillig mehr als acht Stunden arbeitet, weil er konzentriert an etwas dran ist, handelt nicht illegal, sondern zeitgemäß.

Doch in Deutschland ist Eigenverantwortung unter Verdacht. Die gesetzliche Obergrenze von acht Stunden täglich erlaubt keine Ausnahmen – selbst dann nicht, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind. Selbst dann nicht, wenn es betriebsnotwendig ist. Und selbst dann nicht, wenn Arbeit im Homeoffice, mit freier Zeiteinteilung oder im Schichtbetrieb stattfindet.

So verhindert der Staat nicht Ausbeutung – sondern Selbstbestimmung.

Wir fordern eine grundlegende Reform des Arbeitszeitrechts – für mehr Freiheit, Eigenverantwortung und Flexibilität.

Wir fordern:

  • Abschaffung der starren täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden (§ 3 ArbZG): Statt Tagesgrenzen soll eine wöchentliche Obergrenze gelten, orientiert an 48 Stunden – wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt. Das schafft Flexibilität, ohne den Gesundheitsschutz aufzugeben.
  • Wiedereinführung der Vertrauensarbeitszeit als Standardmodell: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen selbst entscheiden dürfen, wann und wie sie ihre Arbeit erledigen – ohne bürokratische Erfassungspflichten.
  • Arbeitszeitregelungen an Lebensrealitäten anpassen: Für Start-ups, Pflegekräfte, Landwirte, kreative und digitale Berufe muss es branchenspezifische Ausnahmeregelungen geben – auf freiwilliger Basis.
  • Reform der Ruhezeitenregelung (§ 5 ArbZG): Statt 11 Stunden Zwangspause zwischen zwei Einsätzen soll eine flexible Regelung gelten, die sich an den tatsächlichen Belastungen orientiert – insbesondere bei geteilten Diensten oder freiwilliger Nachtarbeit.

2. Moderner Arbeitnehmerschutz, statt Kündigungsschutz von gestern

In kaum einem Bereich herrscht ein so offensichtliches Missverhältnis wie im deutschen Arbeitsrecht: Der Arbeitnehmer kann jederzeit kündigen – der Arbeitgeber praktisch nie. Wer heute jemanden einstellt, geht ein Risiko ein, das sich nicht nur auf den Lohn bezieht, sondern auf jahrelange Verpflichtungen, rechtliche Unsicherheiten und hohe Kosten – selbst dann, wenn sich die wirtschaftliche Lage ändert oder die Zusammenarbeit schlicht nicht funktioniert.

Was als Schutz gedacht war, ist heute oft ein Blockadeinstrument. Unternehmen können sich nicht flexibel aufstellen, neue Strategien umsetzen oder mit veränderten Marktbedingungen umgehen, ohne in arbeitsrechtliche Fesseln zu geraten. Der betriebliche Bedarf zählt kaum noch – entscheidend ist die Betriebszugehörigkeit, die soziale Auswahl, der Schutz des Bestands.

Doch in einem Arbeitsmarkt, in dem überall händeringend Personal gesucht wird, ist diese Einbahnstraße nicht mehr zu rechtfertigen. Kündigungsschutz, der vor allem Einstellungshemmnisse schafft, ist kein Fortschritt – er ist ein Rückschritt. Und: Er schadet nicht nur Arbeitgebern, sondern auch all jenen, die eine neue Chance suchen.

Wir fordern einen fairen Kündigungsschutz, der betriebliche Realität anerkennt – und nicht verhindert, dass der richtige Mensch zur richtigen Zeit am richtigen Ort arbeiten kann.

Wir fordern:

  • Gegenseitiges Kündigungsrecht im Arbeitsvertrag sicherstellen: Was für Arbeitnehmer gilt, muss auch für Arbeitgeber möglich sein: eine Kündigung mit fairer Frist, ohne aufwändige Begründungspflicht oder Klagerisiko. Nur so entsteht ein Gleichgewicht im Vertragsverhältnis.
  • Abschaffung des allgemeinen Kündigungsschutzgesetzes für kleine und mittlere Unternehmen (§ 23 KSchG): Keine automatische Schutzpflicht ab der 11. Person. Stattdessen: Flexibilitätsfreiräume für Betriebe, die ihre Belegschaft nach Bedarf aufbauen müssen.
  • Streichung der starren Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen: Unternehmen sollen entscheiden, wer für die Zukunft gebraucht wird – und nicht gezwungen sein, gerade eingestellte, qualifizierte oder motivierte Mitarbeitende zu entlassen, weil andere länger da sind.
  • Personenbedingte Kündigungen erleichtern – ohne Prozesslawine: Wer dauerhaft nicht zur Aufgabe oder zum Team passt, soll rechtssicher und zügig gekündigt werden können, ohne langwierige Nachweispflichten.

3. Mindestlohn streichen für faire Löhne

Der gesetzliche Mindestlohn wird politisch gefeiert – als Instrument für Fairness, Würde und soziale Teilhabe. Doch in der Realität ist er längst zu etwas anderem geworden: ein Wahlkampfinstrument im Meistbietungswettbewerb zwischen linken Populisten. Immer neue Erhöhungen werden versprochen – nicht, weil sie ökonomisch sinnvoll wären, sondern weil sie politisch leicht verkäuflich sind.

Dabei hilft das niemandem – außer der Inflation. Denn steigende Mindestlöhne führen zu steigenden Preisen, gefährden Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor und treffen genau jene hart, die eigentlich geschützt werden sollen: Menschen mit kleinem Budget.

Für Berufseinsteiger, Schüler, Geflüchtete, Geringqualifizierte oder Quereinsteiger ist der Mindestlohn heute vor allem eines: eine unüberwindbare Hürde. Wer noch keine Erfahrung oder Ausbildung hat, ist für viele Betriebe zu diesem Preis schlicht nicht einstellbar. Was als Schutz gedacht war, schließt aus.

In einem Arbeitsmarkt, in dem überall Personal fehlt, können wir uns diese Abschottung nicht leisten.

Wir fordern die ersatzlose Abschaffung des gesetzlichen Mindestlohns – und das Vertrauen in Menschen, ihre Arbeitsverhältnisse selbst zu gestalten.

Wir fordern:

  • Wegfall der gesetzlichen Lohnuntergrenze: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen frei vereinbaren können, zu welchen Konditionen eine Beschäftigung stattfindet – gerade bei Einsteiger- und Übergangsjobs.
  • Ermöglichung von individuellen Einstiegslöhnen und Teilzeitmodellen ohne Untergrenze: Wer nur ein paar Stunden pro Woche arbeiten kann oder will, soll das tun dürfen – ohne gesetzliche Lohnbarrieren, die Beschäftigung verhindern.
  • Anerkennung nicht-monetärer Werte von Arbeit: Für viele Menschen ist Arbeit auch Integration, Struktur, Qualifikation oder Zwischenlösung. Ein starrer Stundenlohn wird diesen Faktoren nicht gerecht.
  • Stärkung von Tarifautonomie und betrieblicher Mitbestimmung: Faire Löhne entstehen dort, wo Tarifpartner auf Augenhöhe verhandeln – nicht durch gesetzliche Einheitslösungen, die alle Lebens- und Arbeitsrealitäten ignorieren.

4. Feiertage und arbeitsfreie Zeiten: Mehr Wahlfreiheit statt Zwangspause

In kaum einem anderen Land der Welt ist die Frage, ob und wann gearbeitet werden darf, so streng geregelt wie in Deutschland – besonders an Feiertagen und Sonntagen. Wer an diesen Tagen arbeiten will, darf nicht. Wer andere beschäftigen möchte, auch nicht. Selbst wenn beide Seiten freiwillig dazu bereit wären. Der Staat zwingt zum Innehalten – unabhängig von Branche, Lebensstil oder Bedarf.

Der arbeitsfreie Feiertag ist zur staatlich verordneten Pause geworden – selbst dort, wo das gesellschaftlich, wirtschaftlich oder kulturell längst nicht mehr passt. In einer Welt, die rund um die Uhr funktioniert, in der Menschen im Schichtdienst arbeiten, Onlinehandel betreiben oder anderswo längst internationale Öffnungszeiten pflegen, wirkt das deutsche Feiertagsrecht wie ein Anachronismus.

Wer arbeiten will, darf es nicht – und wer arbeiten muss, darf es nur mit Sondergenehmigung.

Wir fordern: Schluss mit gesetzlich verordneten Arbeitsverboten – für mehr Eigenverantwortung, Flexibilität und wirtschaftliche Vernunft.

Wir fordern:

  • Aufhebung des generellen Beschäftigungsverbots an Sonn- und Feiertagen im Arbeitszeitgesetz (§ 9 ArbZG): Wer arbeiten möchte, darf das tun – auf freiwilliger Basis, mit fairer Kompensation, aber ohne staatliche Genehmigungshürde.
  • Öffnung der Ladenöffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen: Bundesweit soll gelten: Jeder Betrieb entscheidet selbst, ob und wann geöffnet wird – unter Wahrung des Arbeitsrechts, aber ohne ideologische Sperre.
  • Streichung der pauschalen Feiertagsruhe aus Landesgesetzen (z. B. Tanzverbote): Religiöse Gefühle verdienen Respekt – aber keine Durchsetzung per Ordnungsgeld. Weltanschauliche Neutralität des Staates muss auch an Feiertagen gelten.
  • Anpassung von Feiertagsregelungen an Branchenrealitäten: In Hotellerie, Pflege, Kultur, Logistik und digitaler Wirtschaft braucht es längst ein anderes Verständnis von Arbeitszeit – und dafür Rechtssicherheit statt Sondergenehmigungen.
  • Säkularer Staat auch an Feiertagen: Sämtliche religiöse Feiertage sind zu streichen und durch eine Erhöhung der jährlichen Mindesturlaubstage im Bundesurlaubsgesetz um sechs auszugleichen.

5. Befristung entbürokratisieren: Vertrauen statt Verdacht

In der politischen Debatte wird die befristete Beschäftigung gern als Problem dargestellt – als Unsicherheit, als Ausbeutung, als Zeichen prekärer Verhältnisse. Tatsächlich ist sie für viele Unternehmen ein unverzichtbares Instrument, um überhaupt einstellen zu können.

Projektarbeit, saisonale Schwankungen, externe Finanzierung, neue Geschäftsmodelle: All das braucht Flexibilität bei der Personalplanung. Wer aber in Deutschland sachgrundlos befristen will, muss sich rechtfertigen – und wird spätestens nach 24 Monaten vor Gericht gezerrt, wenn nicht entfristet wird.

Der Staat misstraut Unternehmern, die Menschen eine Chance geben – und zwingt sie stattdessen in befristete Kettenverträge, Personalverleih oder Scheinselbstständigkeit. Am Ende hilft das niemandem: nicht dem Betrieb, nicht dem Beschäftigten, nicht dem Arbeitsmarkt.

Wir fordern: Schluss mit der Misstrauenskultur gegenüber befristeten Arbeitsverhältnissen – und stattdessen rechtliche Klarheit, Flexibilität und Fairness.

Wir fordern:

  • Abschaffung der gesetzlichen Begrenzung auf zwei Jahre für sachgrundlose Befristung (§ 14 TzBfG): Unternehmen sollen so lange befristen dürfen, wie es betrieblich erforderlich ist – mit klaren Regelungen zur Transparenz und Planbarkeit für Beschäftigte.
  • Wegfall der Einschränkung, dass sachgrundlose Befristung nicht bei vorheriger Beschäftigung im selben Unternehmen möglich ist: Diese Regel verhindert Wiedereinstellungen, selbst wenn es beide Seiten wollen. Das ist realitätsfern.
  • Digitale Standardverträge und einfache Prüfmechanismen statt Formularkrieg: Rechtssicherheit schaffen – ohne Anwaltspflicht bei jeder Vertragsverlängerung.
  • Positiver rechtlicher Rahmen für befristete Einstiegsjobs, Quereinstiege und Rückkehrmodelle: Befristung darf nicht als Stigma gelten, sondern als sinnvoller Teil moderner Erwerbsbiografien.

6. Vertrauensarbeitszeit ermöglichen: Flexible Modelle statt starrer Kontrolle

Arbeit ist heute nicht mehr an Ort, Uhrzeit und Anwesenheit gebunden. Sie findet mobil statt, im Homeoffice, im Coworking-Space oder hybrid – oft in Projektstrukturen, mit internationaler Abstimmung und ergebnisorientierter Verantwortung. Doch das Arbeitsrecht bleibt in der Logik von Stechuhr und Flurlicht verhaftet.

Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit vollständig dokumentieren – selbst dort, wo längst Vertrauensarbeitszeit gelebt wird. Das Ergebnis: Bürokratie, Überwachung und eine Rückkehr zu Denkmustern, die nicht mehr in die Zeit passen.

Wer Leistung will, muss auf Ergebnisse vertrauen – nicht auf Präsenz.

Wir fordern: Das Arbeitszeitrecht muss die Realität moderner Arbeit anerkennen – und Freiräume schaffen, statt sie zurückzudrehen.

Wir fordern:

  • Wiedereinführung der Vertrauensarbeitszeit als rechtssicheres Modell: Wer möchte, soll auf die Erfassung der Arbeitszeit verzichten dürfen – im gegenseitigen Einverständnis, auf freiwilliger Basis, rechtlich geschützt.
  • Abschaffung der generellen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Führungskräfte, wissensbasierte Tätigkeiten und Remote-Arbeit: Wo Ergebnisse zählen, braucht es keine Zeiterfassungspflicht – sondern Zielvereinbarungen und Eigenverantwortung.
  • Freigabe für betriebsinterne Arbeitszeitmodelle jenseits des 9-to-5-Schemas: Unternehmen sollen selbst regeln dürfen, wie Arbeit organisiert wird – solange Gesundheitsschutz und Mitbestimmung gewahrt bleiben.
  • Keine Verpflichtung zur Erfassung in Echtzeit oder durch elektronische Systeme: Der Staat soll keine Infrastrukturpflichten diktieren, sondern Freiheit ermöglichen. Papier, App oder Selbstverantwortung – alles muss erlaubt bleiben.

Wir brauchen den Mut, die richtigen Fragen zu stellen – nicht aus Prinzip, sondern aus Verantwortung, nicht mit der Kettensäge, sondern präzise mit dem Skalpell. Denn eines ist klar: Unser Wohlstand ist kein Naturgesetz. Er entsteht dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen, Risiken eingehen und Neues schaffen dürfen. Und das geht nur, wenn wir wieder lernen, wirtschaftliche Freiheit nicht als Bedrohung, sondern als Chance zu begreifen. Unternehmertum bedeutet Verantwortung – Verantwortung braucht Freiheit.

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