13.09.2024

Medizinstudium – für ein faires PJ!

Ursprünglich beschlossen am 17.08.2019

Überprüft worden vom eLavo am 13.09.2024

Medizinstudierende absolvieren nach bestandenem schriftlichem Abschlussexamen ein verpflichtendes praktisches Jahr in medizinischen Einrichtungen, den größten Anteil davon in Krankenhäusern. Das Praktikum dient der Vorbereitung auf die verantwortungsvolle Arzttätigkeit und sieht vor, dass die Studierenden unter Anleitung eines Arztes ärztliches Handeln erlernen, um den späteren Sprung vom Medizinstudium in die Arzttätigkeit – mit Verantwortung für die Gesundheit und das Leben anderer Menschen – möglichst klein zu halten und die dann anvertrauten Aufgaben gut vorbereitet meistern zu können.

Die Regularien sehen eine 40-Stunden-Woche sowie 30 Tage Praktikumsfreiheit inklusive Krankheitstagen für das gesamte Jahr vor. In der Realität ist es aufgrund von allgemeinem Personalmangel im Gesundheitswesen absolut üblich, dass Studierende reguläre Tätigkeiten der Krankenhausroutine übernehmen und fest in den Abläufen der Krankenhäuser eingeplant sind. Kapazitäten für Lehrveranstaltungen oder individuelle Fortbildung sind oft nicht vorhanden.

Dennoch wird das praktische Jahr trotz Vollzeit-Tätigkeit nicht verpflichtend vergütet. Ein Viertel der Krankenhäuser entlohnen überhaupt nicht. Dazu zählt auch das UK-SH. Über ein Drittel der Studierenden müssen in diesem Jahr zusätzlich einem Nebenjob nachgehen oder leben von ihrem Ersparten.

Wir Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern daher:

  • Eine verpflichtende Vergütung des praktischen Jahres an allen Krankenhäusern und Arztpraxen in Schleswig-Holstein mindestens in der Höhe des aktuellen Höchstbetrags für Minijobs bzw. im Rahmen der erlaubten Verdienstgrenze für Nebenjobs nach BaFög-Gesetz.
  • Krankheit wird nicht mehr auf die Praktikumsfreiheitstage angerechnet. Dabei sind bis zu 17 Krankheitstage im Jahr (Durchschnittswert für Krankheitstage bei Arbeitnehmern in Deutschland) als angemessen anzusehen und dürfen nicht die Erfüllungsbedingungen des Praktikums tangieren.
  • Das Recht für Studierende im praktischen Jahr auf mindestens 4 Stunden Lehrveranstaltungen, oder alternativ Selbststudium, pro Woche.

Diese Forderungen sind essenzielle Veränderungen des rechtlichen Rahmens des PJ, um gewährleisten zu können, dass das praktische Jahr dem Ziel, Studierende auf die spätere Arzttätigkeit mit ihrer großen Verantwortung vorzubereiten, auch gerecht wird. Sie sind notwendig, damit das Pflichtjahr effektiv für den eigenen Wissens- und Erfahrungsschatz, unabhängig von der finanziellen Situation des Studierenden und unter akzeptablen Bedingungen abgeleistet werden kann.

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