03.06.2023

Liberales Waffenrecht für eine wehrhafte Demokratie

Als Verfechter unserer liberalen Demokratie sind wir der festen Überzeugung, dass die Zivilgesellschaft selbst sowie die staatlichen Institutionen nach innen und außen wehrhaft aufgestellt sein müssen, um die individuelle Freiheit eines jeden Bürgers nachhaltig zu sichern. Die Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit begreifen wir zwar als staatliche Kernaufgabe, das inhärente Spannungsfeld lösen wir Liberale allerdings nicht zu Lasten von Bürgerrechten auf; bürgerliche Freiheit und zivilgesellschaftliche Resilienz sind die Eckpfeiler unserer wehrhaften Demokratie.

Das derzeitige Waffenrecht ist gescheitert

Das derzeitige Waffenrecht – als weiterentwickeltes, historisches Artefakt aus dem Dritten Reich, konzipiert zur Verhinderung von Aufständen und Sicherung eines unrechten Gewaltmonopols – steht diesem modernen Staatsverständnis nicht nur diametral entgegen, es verkennt zudem strukturell die eigentlichen sicherheitspolitischen Herausforderungen.

Im Ergebnis ist das derzeitige Waffenrecht gescheitert. Wir Jungen Liberalen fordern deswegen eine umfassende Reform auf drei Säulen:

Konsequente Durchsetzung statt Papiertiger

Ohne eine effektive und nachhaltige Durchsetzungstruktur verkommt jedes Waffenrecht zum Papiertiger. Konkret fordern wir daher:

  • eine bessere Aufklärungs- und Präventionsarbeit, damit Waffen nicht länger als abgegrenztes Tabuthema gelten;
  • die Ablehnung zentraler Waffenlager sowie die Überprüfung des nationalen Waffenregisters, um konzentrierten Risikoherden, durch z.B. Diebstahl, vorzubeugen;
  • eine Entschlackung des Waffenrechts, um Verwaltungsressourcen nicht für überflüssige Regulatorik zu binden, z.B. im Bereich der Schreckschusswaffen oder erlaubnisfreien Waffen;
  • eine verstärkte und medienbruchfreie Zusammenarbeit der Waffenbehörde mit den Verfassungsschutzämtern, konkret durch initiative Meldeverpflichtungen relevanter Daten, um eine konsequente Entwaffnung von Extremisten sicherzustellen;
  • die Einrichtung eines dauerhaften Forschungsprojekts in Verbindung mit einem Konzept zur besseren Datenerhebung sowie eine detailliertere Kriminalstatistik, um die Reform wissenschaftlich zu evaluieren und insgesamt einen fundierten Überblick zum Themenkomplex Waffen in Deutschland bereitzustellen.

Legal, illegal, nicht scheißegal

Ein effektives Waffenrecht muss vor allem das Hauptproblem der illegalen Waffen angehen, um einen echten Sicherheitsgewinn zu liefern. Konkret fordern wir daher:

  • der oben genannten Entwaffnung von Extremisten auch bei der praktischen Durchsetzung (ggf. durch Sicherheitsbehörden) die notwendige Priorität einzuräumen und bereits laufende Verfahren schnellstmöglich abzuschließen;
  • durch eine langfristig angelegte Amnestieregelung mit Registrierungsmöglichkeit so viele illegale Waffen wie möglich in den legalen und damit auch kontrollierbaren Bestand zu überführen;
  • Legalwaffenbesitzer nicht  weiter durch generelle Prohibitionsmaßnahmen in die unkontrollierbare Illegalität zu treiben und so den Schwarzmarkt zu stärken;
  • mit Blick auf unseren freizügigen Schengenraum insgesamt eine Strategie zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels zu erarbeiten und die zuständigen Behörden bereits präemptiv auf den absehbaren Waffenschmuggel aus dem ukrainischen Kriegsgebiet vorzubereiten.

Wehrhafte Staatsbürger

Sind die ersten beiden Säulen implementiert, so muss ein liberales Waffenrecht erwachsenen Staatsbürgern – unter strengen Voraussetzungen – auch legalen Waffenbesitz zugestehen. Konkret fordern wir daher:

  • den legalen Erwerb von Waffen sowie den legalen Waffenbesitz auch fortan nur bei Vorliegen einer amtlichen Waffenbesitzkarte (WBK) zu erlauben, deren Erteilung
     auch weiterhin ein individuelles Bedürfnis voraussetzt;
  • den bestehenden Katalog an möglichen Bedürfnissen mit entsprechenden WBKs (u.a. Sportschützen, Jäger, Waffensammler) um eine neue WBK mit Bedürfnis nach persönlicher Wehrhaftigkeit zu ergänzen, dessen Nachweis mit Vollendung des 18. Lebensjahres allgemein nachgewiesen werden kann;
  • dass sich die Maßgaben und strengen Vorrausetzungen für diese WBK im Gros an denen für Sportschützen orientieren, d.h. die zeitliche Begrenzung, die persönliche Eignung, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, der Nachweis über Teilnahme an einem einschlägigen Sachkundelehrgang sowie das regelmäßig erfolgreiche Absolvieren von Schießtrainings zwingend erforderlich sind (Regelversagung);
  • dass die Aufbewahrung der Waffen nur ungeladen, getrennt von der Munition und zugriffssicher in einem verschlossenen Behältnis erfolgen darf und dies auch verstärkt zu kontrollieren ist;
  • mit dieser neuen WBK den Besitz, den Transport zum Schießstand oder zur Reparatur sowie die Beförderung zur eigenen Wohnung oder eigener Geschäftsräume von ausgewiesenen Waffen zu erlauben;
  • die Erlaubnis zum Führen dieser Waffen jedoch weiterhin nur bei Vorlage eines amtlichen großen Waffenscheins zu erteilen.
  • Ferner bleiben andere Strafnormen grundsätzlich unberührt, insbesondere die engen Vorschriften zum Notwehrrecht.

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