Liberales Waffenrecht für eine wehrhafte Demokratie

Als Verfechter unserer liberalen Demokratie sind wir der festen Überzeugung, dass die
 Zivilgesellschaft selbst sowie die staatlichen Institutionen nach innen und außen
 wehrhaft aufgestellt sein müssen, um die individuelle Freiheit eines jeden Bürgers
 nachhaltig zu sichern. Die Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit begreifen
 wir zwar als staatliche Kernaufgabe, das inhärente Spannungsfeld lösen wir Liberale
 allerdings nicht zu Lasten von Bürgerrechten auf; bürgerliche Freiheit und
 zivilgesellschaftliche Resilienz sind die Eckpfeiler unserer wehrhaften Demokratie.

 Das derzeitige Waffenrecht ist gescheitert

 Das derzeitige Waffenrecht – als weiterentwickeltes, historisches Artefakt aus dem
 Dritten Reich, konzipiert zur Verhinderung von Aufständen und Sicherung eines
 unrechten Gewaltmonopols – steht diesem modernen Staatsverständnis nicht nur
 diametral entgegen, es verkennt zudem strukturell die eigentlichen
 sicherheitspolitischen Herausforderungen.

 Im Ergebnis ist das derzeitige Waffenrecht gescheitert. Wir Jungen Liberalen fordern
 deswegen eine umfassende Reform auf drei Säulen:

 Konsequente Durchsetzung statt Papiertiger

 Ohne eine effektive und nachhaltige Durchsetzungstruktur verkommt jedes Waffenrecht
 zum Papiertiger. Konkret fordern wir daher:

  •  eine bessere Aufklärungs- und Präventionsarbeit, damit Waffen nicht länger als
     abgegrenztes Tabuthema gelten;
  •  die Ablehnung zentraler Waffenlager sowie die Überprüfung des nationalen
     Waffenregisters, um konzentrierten Risikoherden, durch z.B. Diebstahl,
     vorzubeugen;
  •  eine Entschlackung des Waffenrechts, um Verwaltungsressourcen nicht für
     überflüssige Regulatorik zu binden, z.B. im Bereich der Schreckschusswaffen oder
     erlaubnisfreien Waffen;
  •  eine verstärkte und medienbruchfreie Zusammenarbeit der Waffenbehörde mit den
     Verfassungsschutzämtern, konkret durch initiative Meldeverpflichtungen
     relevanter Daten, um eine konsequente Entwaffnung von Extremisten
     sicherzustellen;
  •  die Einrichtung eines dauerhaften Forschungsprojekts in Verbindung mit einem
     Konzept zur besseren Datenerhebung sowie eine detailliertere Kriminalstatistik,
     um die Reform wissenschaftlich zu evaluieren und insgesamt einen fundierten
     Überblick zum Themenkomplex Waffen in Deutschland bereitzustellen.

 Legal, illegal, nicht scheißegal

 Ein effektives Waffenrecht muss vor allem das Hauptproblem der illegalen Waffen
 angehen, um einen echten Sicherheitsgewinn zu liefern. Konkret fordern wir daher:

  •  der oben genannten Entwaffnung von Extremisten auch bei der praktischen
     Durchsetzung (ggf. durch Sicherheitsbehörden) die notwendige Priorität
     einzuräumen und bereits laufende Verfahren schnellstmöglich abzuschließen;
  •  durch eine langfristig angelegte Amnestieregelung mit Registrierungsmöglichkeit
     so viele illegale Waffen wie möglich in den legalen und damit auch
     kontrollierbaren Bestand zu überführen;
  •  Legalwaffenbesitzer nicht  weiter durch generelle Prohibitionsmaßnahmen in die
     unkontrollierbare Illegalität zu treiben und so den Schwarzmarkt zu stärken;
  •  mit Blick auf unseren freizügigen Schengenraum insgesamt eine Strategie zur
     Bekämpfung des illegalen Waffenhandels zu erarbeiten und die zuständigen
     Behörden bereits präemptiv auf den absehbaren Waffenschmuggel aus dem
     ukrainischen Kriegsgebiet vorzubereiten.

 Wehrhafte Staatsbürger

 Sind die ersten beiden Säulen implementiert, so muss ein liberales Waffenrecht
 erwachsenen Staatsbürgern – unter strengen Voraussetzungen – auch legalen
 Waffenbesitz zugestehen. Konkret fordern wir daher:

  •  den legalen Erwerb von Waffen sowie den legalen Waffenbesitz auch fortan nur bei
     Vorliegen einer amtlichen Waffenbesitzkarte (WBK) zu erlauben, deren Erteilung
     auch weiterhin ein individuelles Bedürfnis voraussetzt;
  •  den bestehenden Katalog an möglichen Bedürfnissen mit entsprechenden WBKs (u.a.
     Sportschützen, Jäger, Waffensammler) um eine neue WBK mit Bedürfnis nach
     persönlicher Wehrhaftigkeit zu ergänzen, dessen Nachweis mit Vollendung des 18.
     Lebensjahres allgemein nachgewiesen werden kann;
  •  dass sich die Maßgaben und strengen Vorrausetzungen für diese WBK im Gros an
     denen für Sportschützen orientieren, d.h. die zeitliche Begrenzung, die
     persönliche Eignung, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, der Nachweis über
     Teilnahme an einem einschlägigen Sachkundelehrgang sowie das regelmäßig
     erfolgreiche Absolvieren von Schießtrainings zwingend erforderlich sind
     (Regelversagung);
  •  dass die Aufbewahrung der Waffen nur ungeladen, getrennt von der Munition und
     zugriffssicher in einem verschlossenen Behältnis erfolgen darf und dies auch
     verstärkt zu kontrollieren ist;
  •  mit dieser neuen WBK den Besitz, den Transport zum Schießstand oder zur
     Reparatur sowie die Beförderung zur eigenen Wohnung oder eigener Geschäftsräume
     von ausgewiesenen Waffen zu erlauben;
  •  die Erlaubnis zum Führen dieser Waffen jedoch weiterhin nur bei Vorlage eines
     amtlichen großen Waffenscheins zu erteilen.
  •  Ferner bleiben andere Strafnormen grundsätzlich unberührt, insbesondere die
     engen Vorschriften zum Notwehrrecht.

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