Schwangerschaftsabbrüche sind ein sensibles Thema, bei dem der Schutz des ungeborenen Lebens und das Selbstbestimmungsrecht der Frau in Einklang gebracht werden müssen. Um Diesem Anspruch gerecht zu werden, fordern wir eine Reform des § 218 Abs. 1 StGB, die Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft unter vorheriger Vornahme eines Beratungsgespräches entkriminalisiert. Wer eine Schwangerschaft nach der 12 Woche abbricht, oder kein Beratungsgespräch durchführt wird weiterhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die weiteren Regelungen des § 218 StGB bleiben bestehen.