05.07.2025

Liberale Islamstrategie: Null Toleranz für Intoleranz

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern eine grundlegende Wende im Umgang mit dem politischen Islamismus und dessen integrationsfeindlichen Ausprägungen. Die Demonstrationen für ein Kalifat in deutschen Städten, die alltägliche Unterdrückung von Frauen, die Bedrohung queerer Menschen und die Verbreitung von Antisemitismus in großen Teilen muslimischer Gemeinschaften sind keine Randphänomene, sondern ein direkter Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ein falsch verstandener Multikulturalismus, der wegschaut, verrät liberale Werte und opfert die Schwächsten. Wir stehen für eine Politik der klaren Kante: Wer in Deutschland lebt, hat die uneingeschränkte Geltung des Grundgesetzes zu akzeptieren. 

Wir fordern:

I. Konsequente Wertevermittlung statt falsch verstandener Toleranz

  1. Frühkindliche Bildung als Fundament der Freiheit: Kindertagesstätten erfüllen einen zentralen staatlichen Bildungsauftrag. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, umfassend am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das bedeutet, dass wir verhindern müssen, dass Kinder in Umgebungen aufwachsen, die sie von der Mehrheitsgesellschaft abschotten oder sie einseitigen Weltanschauungen aussetzen. 
  2. Wir müssen die Sprachförderung intensivieren, damit alle Kinder von Anfang an bestmögliche Bildungschancen haben. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass die Vermittlung vielfältiger Rollenbilder – die über überholte, einengende Vorstellungen hinausgehen – ein verpflichtender Bestandteil des pädagogischen Konzepts jeder Kindertagesstätte ist, die öffentliche Mittel erhält. 
  3. Durchsetzung der Schulpflicht ohne Ausnahmen: Die Teilnahme am Sexualkundeunterricht (im Rahmen des Biologieunterrichts), am koedukativen Sportunterricht sowie am Werte- und Normen- bzw. Philosophieunterricht gemäß dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz (§ 5, § 7) ist nicht verhandelbar. Religiös begründete Befreiungsanträge, die Grundrechte Dritter oder die staatliche Bildungshoheit untergraben, sind konsequent abzulehnen. Die Lehrpläne im Fach Wirtschaft/Politikmüssen die einzigartige menschenrechtliche und historische Verantwortung Deutschlands, insbesondere den Schutz jüdischen Lebens und das Existenzrecht Israels, unmissverständlich vermitteln. 
  4. Integrationskurse als Verfassungsschulung: Der Orientierungskurs muss zum zentralen Baustein der Integration werden. Inhalte wie die unantastbare Würde des Menschen (Art. 1 GG), die Trennung von Staat und Religion, die Gleichstellung der Geschlechter, der Schutz von LGBTIQ+-Personen und die Strafbarkeit von Zwangsheirat und Antisemitismus müssen Prüfungsfokus sein. Das Bestehen dieses Werte-Teils muss zur zwingenden Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubniswerden. Wer die fundamentalen Spielregeln unserer Gesellschaft nachweislich ablehnt, kann hier keine dauerhafte Heimat finden. 

II. Null Toleranz für importierte Unrechtsideologien

  1. Strafrechtliche Konsequenz bei Kultur als Tatmotiv: Die Strafverfolgung muss konsequent die menschenverachtenden Motive hinter Taten wie sogenannten „Ehrenmorden“, Zwangsheiraten oder Angriffen auf queere und ex-muslimische Personen als strafverschärfenden Umstand nach § 46 Abs. 2 StGB werten. 
  2. Konsequentes Vereinsverbot bei Verfassungsfeindlichkeit: Moscheegemeinden und Vereine, die die Scharia über das Grundgesetz stellen, Hass predigen oder als verlängerter Arm von Organisationen wie der Muslimbruderschaft oder Milli Görüs agieren, sind durch die zuständigen Innenministerien konsequent zu verbieten. Das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) und die Verbotsforderungen gegen „Muslim Interaktiv“ zeigen die Notwendigkeit. 

III. Politischer Islamismus: Austrocknen statt finanzieren

  1. Transparenz und Verbot ausländischer Einflussnahme: Wir fordern die Einführung eines bundesweiten, öffentlichen Moscheeregisters, das Trägerstrukturen und Finanzierungsquellen offenlegt. Jegliche Finanzierung von Moscheen und Vereinen aus undemokratischen Staaten wie der Türkei (über die DITIB), Katar oder Saudi-Arabien, die oft mit der Verbreitung extremistischer Ideologien einhergeht, muss schrittweise unterbunden werden. Stattdessen soll eine inländische, unabhängige Finanzierung erfolgen, etwa über eine freiwillige, von den Gemeinschaften selbst organisierte und verwaltete Umlage. 
  2. Imam-Ausbildung nur in Deutschland: Die Tätigkeit als Imam in Deutschland muss an eine in Deutschland absolvierte theologische Ausbildung in deutscher Sprache gekoppelt sein. Dies muss zur Voraussetzung für eine entsprechende Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gemacht werden. Die staatlich geförderten Islamkollegs müssen zur Norm werden. 
  3. Predigten auf Deutsch als Regel: In Moscheen, die im Verdacht stehen, extremistische Inhalte zu verbreiten, müssen Predigten verpflichtend auf Deutsch gehalten werden. Dies dient der Transparenz, fördert die innergesellschaftliche Debatte und erleichtert die Identifizierung von verfassungsfeindlichen Inhalten. Die Religionsfreiheit findet ihre Grenzen dort, wo die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft oder ihre Prinzipien untergraben werden. In Fällen des Extremismusverdachts ist die Pflicht zur deutschen Sprache ein verhältnismäßiges Mittel zur Gefahrenabwehr und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Religionsfreiheit ist kein Freibrief für geheime Indoktrination. 

IV. Liberale Gegenentwürfe stärken – Opfer schützen 

  1. Förderung säkularer und liberaler Muslime: Staatliche Kooperation und finanzielle Förderung darf nicht länger an reaktionäre Verbände wie DITIB oder den Zentralrat der Muslime fließen. Stattdessen müssen gezielt liberale, säkulare und reformorientierte Kräfte wie die Ibn Rushd-Goethe-Moschee, die Alhambra-Gesellschaft oder Einzelpersonen wie Seyran Ateş und Ahmad Mansour als primäre Ansprechpartner gestärkt werden. Sie sind die wahren Brückenbauer. 
  2. Schutzprogramme ausbauen: Die Finanzierung für Frauenhäuser und spezialisierte Beratungsstellen muss massiv ausgebaut werden. Wir fordern zudem die Schaffung und Finanzierung von Aussteigerprogrammen für Menschen, die sich aus repressiven, islamistisch geprägten Familien- und Sozialstrukturen lösen wollen, insbesondere für Ex-Muslime, die oft massiven Drohungen ausgesetzt sind. 

V. Schutz nur gegen Bekenntnis – Die Verfassungstreueerklärung als Fundament der Integration 

Wer den Schutz und die Solidarität unserer freien Gesellschaft in Anspruch nimmt, muss sich zu den nicht verhandelbaren Werten dieser Gesellschaft bekennen. Toleranz gegenüber den Feinden der Toleranz ist Verrat an der Freiheit. Wir fordern daher, die Gewährung und den Erhalt jedes Schutzstatus an ein klares Bekenntnis zu unserer Rechts- und Werteordnung zu knüpfen. Die unterzeichnete Verfassungstreueerklärung ist mehr als ein Symbol. Sie ist ein Vertrag mit dem deutschen Staat. Ihr Bruch muss mit der vollen Härte des Gesetzes geahndet werden und zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen. Dafür schaffen wir eine lückenlose Konsequenzkette. 

  1. Einführung der verbindlichen Verfassungstreueerklärung: Wir fordern die Einführung einer verbindlichen Verfassungstreueerklärung als Grundlage für jeden Schutz- und Aufenthaltsstatus. Diese ist künftig von jedem volljährigen Asylantragsteller zu Beginn seines Verfahrens zu unterzeichnen und wird zudem zur zwingenden Voraussetzung für jede Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels sowie für die erstmalige Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Mit ihrer Unterschrift erkennt die Person die unbedingte Geltung des Grundgesetzes und insbesondere folgende Prinzipien persönlich und unmissverständlich an:
    1. Die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Mann und Frau. 
    2. Den Schutz und die Akzeptanz von LGBTIQ+-Personen. 
    3. Die Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts, die Religion zu wechseln oder keiner anzugehören. 
    4. Das Existenzrecht des Staates Israel als Teil der deutschen Staatsräson. 
    5. Das alleinige Gewaltmonopol des deutschen Staates. 
  2. Differenzierte Verpflichtung für Minderjährige: Die Verpflichtung gilt generationenübergreifend. Für Jugendliche ab 14 Jahren (Beginn der Strafmündigkeit) ist die persönliche Unterschrift nach einem verpflichtenden, elternunabhängigen Aufklärungsgespräch erforderlich. Bei Kindern unter 14 Jahren unterzeichnen die Eltern und verpflichten sich explizit zur Erziehung im Geiste dieser Werte. 
  3. Die Konsequenzkette: Von der Aberkennung zur Abschiebung: Jeder nachweisliche öffentliche Verstoß gegen die Erklärung – sei es durch antisemitische Posts, Hetze gegen Frauen oder queere Personen, oder das Werben für eine Theokratie – löst folgende Kette aus:
    1. Stufe 1: Unverzügliche Einleitung des Verfahrens zur Aberkennung des Schutzstatus aufgrund von Missbrauch des Asylrechts und Bruch der Vertragsgrundlage. 
    2. Stufe 2: Mit Aberkennung des Status tritt die sofortige Ausreisepflicht ein. 
    3. Stufe 3: Zur Sicherung der Ausreise wird bei Abschiebbaren unmittelbar Abschiebehaftbeantragt und vollzogen. 
  1. Digitale Brandstifter austrocknen: Der digitale Raum ist kein rechtsfreier Raum für Islamisten. Die Verbreitung von Hass und verfassungsfeindlicher Propaganda auf Plattformen wie TikTok, Instagram oder Telegram muss mit aller Konsequenz unterbunden werden.
    1. Plattformen in die Pflicht nehmen: Wir fordern eine rigorose Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Die systematische und unverzügliche Löschung von islamistischen und antisemitischen Inhalten muss durch die Androhung und Verhängung empfindlicher Bußgelder gegen die Plattformbetreiber erzwungen werden. 
    2. Verbreitung als Auslöser für die Konsequenzkette: Gleichzeitig muss unmissverständlich gelten, dass nicht nur das Erstellen, sondern bereits das bewusste Teilen, Verbreiten oder die befürwortende Kommentierung von islamistischen, antisemitischen oder anderweitig verfassungsfeindlichen Inhalten durch Schutzsuchende einen qualifizierten Bruch der unterzeichneten Verfassungstreueerklärung darstellt und unmittelbar die Konsequenzkette (Punkt VI.1) auslöst. Für Influencer, Hassprediger und jeden einzelnen Social-Media-Nutzer, der solche Inhalte verbreitet, muss klar sein: Diese Handlung führt zur Aberkennung des Schutzstatus und leitet das Ausweisungsverfahren ein. Finanzströme solcher Akteure sind durch De-Monetizing trocken zu legen. 
  1. Digitale Brandstifter austrocknen: Der digitale Raum ist kein rechtsfreier Raum für Islamisten. Die Verbreitung von Hass und verfassungsfeindlicher Propaganda auf Plattformen wie TikTok, Instagram oder Telegram muss mit aller Konsequenz unterbunden werden.
    1. Plattformen in die Pflicht nehmen: Wir fordern eine rigorose Durchsetzung des Digital Services Act (DSA). Die systematische und unverzügliche Löschung von islamistischen und antisemitischen Inhalten muss durch die Androhung und Verhängung empfindlicher Bußgelder gegen die Plattformbetreiber erzwungen werden. 
    2. Verbreitung als Auslöser für die Konsequenzkette: Gleichzeitig muss unmissverständlich gelten, dass nicht nur das Erstellen, sondern bereits das bewusste Teilen, Verbreiten oder die befürwortende Kommentierung von islamistischen, antisemitischen oder anderweitig verfassungsfeindlichen Inhalten durch Schutzsuchende einen qualifizierten Bruch der unterzeichneten Verfassungstreueerklärung darstellt und unmittelbar die Konsequenzkette (Punkt VI.1) auslöst. Für Influencer, Hassprediger und jeden einzelnen Social-Media-Nutzer, der solche Inhalte verbreitet, muss klar sein: Diese Handlung führt zur Aberkennung des Schutzstatus und leitet das Ausweisungsverfahren ein. Finanzströme solcher Akteure sind durch De-Monetizing trockenzulegen. 

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