Der Tag der Arbeit am 1. Mai soll traditionell Anerkennung und Wertschätzung für die arbeitende Bevölkerung symbolisieren. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und gleichzeitig einen klaren Anreiz zur Leistungsbereitschaft und Wertschätzung der Arbeitnehmer zu setzen, schlagen wir eine Steuerbefreiung sämtlicher am 1. Mai erwirtschafteten Einkommen und Umsätze vor.
Eine Steuerbefreiung am Tag der Arbeit wirkt sowohl als symbolische Geste der Anerkennung durch den Staat als auch als wirtschaftlicher Anreiz. Die Steuerbefreiung soll für die Gastronomie, Einzelhandel, Tourismus und medizinische Versorgung (mit Pflege) gelten. Für diese Branchen bietet dies zusätzliche Motivation, an diesem Feiertag zu arbeiten. Gleichzeitig entsteht ein positiver Effekt durch erhöhte Kaufkraft und gesteigerte wirtschaftliche Aktivitäten.
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern daher:
- Die Aufhebung eventueller gesetzlicher Einschränkungen oder Verbote wirtschaftlicher Tätigkeiten am Tag der Arbeit (1. Mai)
- Die Einführung einer Steuerfreiheit für sämtliche Einkommen und Umsätze, die ausschließlich am Tag der Arbeit (1. Mai) erwirtschaftet werden.
- Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Unternehmen hinsichtlich Lohnsteuer, Einkommensteuer sowie der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer.
- Die Abgrenzung erfolgt ausschließlich nach Leistungsdatum, um Transparenz und einfache Umsetzung sicherzustellen.