Lärmschutz soll als Grund für das Einrichten eines Tempo 30 abgeschafft werden und Lärmschutz entsprechend aus §45 (1) Nr. 3 StVO ersatzlos gestrichen werden. Um das in Deutschland realisieren zu können, muss die EU-Umgebungslärmrichtlinie entsprechend angepasst werden.
In einem ersten Schritt sollen lärmschutzbedingte Tempolimits für Fahrzeuge mit vernachlässigbaren Motorgeräuschen (Elektro, Hybrid, Wasserstoff) nicht mehr gelten.