Die digitale Finanzwelt unterliegt einem stetigen Wandel – Kryptowährungen haben sich längst als eigenständige und etablierte Anlageklasse etabliert. Dennoch hinkt die steuerliche Behandlung hinter den tatsächlichen Entwicklungen zurück. Wir, die Jungen Liberalen, fordern deshalb eine Neugestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kryptowährungen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen, Transparenz und eine gerechte Steuerpraxis zu gewährleisten.
Im Hinblick auf eine moderne, gerechte und innovationsfördernde Steuerpolitik fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein daher folgende Maßnahmen:
- Einstufung als Einkünfte aus Kapitalvermögen und Anwendung der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätzuschlag (solange er noch nicht abgeschafft wurde) und der Kirchensteuer: Kryptowährungen sollen steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG eingestuft werden. Dadurch wird eine einheitliche und transparente Behandlung aller Kapitalanlagen erreicht. Insbesondere fordern wir, dass Kryptowährungen, die innerhalb eines Jahres verkauft werden, mit der Kapitalertragsteuer besteuert werden analog zur Behandlung traditioneller Kapitalanlagen. Bei einer Haltedauer von über einem Jahr soll weiterhin die Jahreshaltefrist greifen.
- Automatische Steuerabführung durch zentrale Kryptobörsen: Alle Kryptobörsen, die in Deutschland ihren Sitz haben, sollen verpflichtet werden, die anfallende Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag (solange er nicht nicht abgeschafft wurde) und die Kirchensteuer automatisch einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen. Diese Maßnahme reduziert Aufwand für Anleger und sorgt für eine lückenlose Steuererhebung im Krypto-Bereich.
- Integration von Kryptowährungsverlusten in den allgemeinen VerlustverrechnungstopfVerluste aus Kryptowährungsgeschäften sollen in den bestehenden allgemeinen Verlustverrechnungstopf aufgenommen werden, der bereits Verluste aus anderen Kapitalanlagen – einschließlich älterer Anlagen – zusammenfasst. Eine separate, neue Verlustrechnung für Kryptowährungen ist nicht erforderlich. Diese Integration gewährleistet eine faire und transparente Verlustverrechnung über alle Kapitalanlagen hinweg.