Ursprünglich beschlossen am 14.05.2016
Überprüft worden vom eLavo am 02.06.2023
Das Personal im Landesjugendamt zur Überprüfung der sozialpädagogischen Jugendeinrichtungen muss verstärkt werden, da das Landesjugendamt mit der Überprüfung total überfordert ist. Es gibt rund 1.000 bekannte sozialpädagogische Wohngruppen, die es zu kontrollieren gilt. Dies ist mit dem aktuellen Personalstand nicht möglich. Wohngruppen müssen von den Mitarbeitern mindestens einmal im Jahr kontrolliert werden. Kontrollen sollen nicht nur mit Vorankündigung stattfinden. Es muss den Mitarbeitern möglich sein, spontan und ohne Vorankündigung kontrollieren zu können. Bei Verdacht sollten Mitarbeiter des Landesjugendamtes mit den Jugendlichen sprechen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergreifen können.