Kinder haften nicht für ihre Eltern

Im Volksmund heißt es, jedes Kind würde die Eltern so viel kosten wie ein Eigenheim. Dieser Satz stimmt nur bedingt. Es sollte heißen, jeder Elternteil kostet so viel wie ein Einfamilienhaus. Kinder von Hartz-IV-Familien, die arbeiten gehen und sich etwas dazu verdienen wollen, werden vom Staat bestraft, wenn sie dies tun. So dürfen Kinder, die beispielsweise in einem Sommerjob etwas dazu verdienen, nur 100 € ihrer Einkünfte pro Monat behalten. Beträge, die darüber hinausgehen, werden der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, indem sie vom Kindergeld abgezogen werden. Dies trifft insbesondere auch noch mal bei Minderjährigen in der Ausbildung zu, deren Ausbildungsvergütung angerechnet wird. Auch bei Personen über 18 Jahren wird ein großer Teil der Ausbildungsvergütung angerechnet. Daher fordern wir:

  • Bis zum 18. Lebensjahr sollen Kinder und junge Erwachsene gemäß der Minijob-Vorgaben künftig bis zu 450 Euro im Monat, beziehungsweise 5.400 Euro jährlich, abzugsfrei dazu verdienen dürfen. Sofern sie darüber hinausgehen, zahlen sie den entsprechenden Lohnsteuersatz und Sozialversicherungsbeiträge und das Geld wird der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
  • Sollte sich die Ausbildung oder Schulbildung von jungen Menschen in Bedarfsgemeinschaften über das 18. Lebensjahr hinausziehen, so sollte diese Regelung bis zum 25. Lebensjahr gelten oder bis die Ausbildung beendet ist.
  • Diese Regelung soll nur gelten, insofern die Eltern zumindest in Teilzeit beschäftigt sind. Jugendschutz, insbesondere der Jugendarbeitsschutz, haben selbstverständlich zu gelten.
  • Anstatt der bisherigen Höchstgrenze von 1.200 Euro gilt dann eine abzugsfreie Einkommensgrenze von 5.400 Euro.
  • Diese 5.400 Euro sollen auch pro Jahr bei Kindern von Hartz-IV-Empfängern auf einem separaten Konto angespart werden dürfen

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