Kein „Wucherzins“ für Steuerbürger

     
         

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern eine Anpassung des Zinssatzes für  Steuernachzahlungen- oder erstattungen. Der bisherige Zinssatz von 0,5 Prozent im Monat beziehungsweise 6,0 % pro Jahr wird durch die Verzinsung gemäß §§ 288 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2  BGB anhand des Basiszinssatzes ersetzt. Die Abgabenordnung ist entsprechend zu ändern.