22.08.2021

Informationsfreiheit ohne zu fragen

Daten und Informationen, deren Erhebung mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, befinden sich im Eigentum der Öffentlichkeit. Deshalb müssen diese Daten und Informationen grundsätzlich auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein, solange der Veröffentlichung kein berechtigtes Interesse entgegen steht.
Mit der Einführung der Transparenzportals hat das Land Schleswig-Holstein einen guten ersten Schritt getan, auf den es jetzt aufzubauen gilt.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein:
• Eine eindeutige und durchsetzbare Veröffentlichungspflicht im IZG-SH
• Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Behörden, die ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen
• Die schrittweise Erweiterung des Katalogs der zu veröffentlichenden Informationen in § 11 IZG-SH
• Die Erweiterung der Informationspflicht um alle Privatunternehmen, die der Kontrolle des Landes Schleswig-Holstein oder einer anderen nach IZG-SH informationspflichtigen Stelle unterliegen
• Bei Kostenfreiheit eines Antrags die Möglichkeit zur vollständig anonymen Abwicklung des Informationszugangs

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