Homöopathie begegnen – keine öffentliche Förderung von Okkultismus

Alternative Heilmethoden – vor allem die Homöopathie – finden immer größeren Zuspruch in der Bevölkerung. Zunehmend fangen Krankenkassen an, auch diese Therapien in ihren Leistungskatalog mit aufzunehmen bzw. sich
finanziell an solchen zu beteiligen. Die Jungen Liberalen betrachten diese Entwicklung mit größter Skepsis. Es darf nicht sein, dass Medizin ohne nachweisbare Wirkstoffe zuerst empfohlen wird. Die gesetzlichen Krankenkassen sollten zudem gerade aufgrund ihrer staatlichen Förderung nur evidenzbasierte Therapien zahlen. Als positives Beispiel fungieren hier
Schweden und Großbritannien, wo grundsätzlich keine Erstattung von homöopathischen Mitteln erfolgt.

Die JuLis Schleswig-Holstein sehen folgenden Handlungsbedarf:

  • Homöopathie rechtlich nicht bevorzugen
    Ein grundsätzliches Problem ist, dass die Homöopathie den Status einer „Besonderen Therapierichtung“ hat (AMG §25 Abs. 6 Satz 1). Dadurch müssen Hersteller für das Inverkehrbringen eines Homöopathikums nicht dieselben Wirksamkeitsnachweise wie bei einem traditionellen Pharmakon erbringen. Ein Beleg für die Wirksamkeit ist daher nicht notwendig, weshalb homöopathische Arzneimittel auch nicht zugelassen, sondern nur registriert werden. Wir fordern
    daher, dass homöopathische Mittel weiterhin einen Nachweis für Unbedenklichkeit bringen müssen, allerdings aus der Apothekenpflicht entlassen werden. Dies ist notwendig, da durch das, dem Prinzip der homöopathischen Herstellung geschuldeten, Registrierungsverfahren kein Nachweis der Wirksamkeit erbracht werden kann. So wäre es möglich, Homöopathika den gleichen rechtlichen Status wie Nahrungsergänzungsmitteln und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu geben, sie zukünftig ebenfalls in Drogerien zu verkaufen und weiterhin die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Solange Homöopathika exklusiv in Apotheken verkauft werden dürfen, wird suggeriert, dass sie eine den
    zugelassenen Arzneimitteln gleichwertige Alternative sind. Sie erhalten ungewollt den Anschein der wissenschaftlichen Bestätigung, was durch die mangelnde Evidenz der Therapieform nicht akzeptiert werden kann.
  • Homöopathie in Apotheken
    Künftig sollen Apothekerinnen und Apotheker bei Empfehlung eines homöopathischen Mittels über die homöopathische Eigenschaft aufklären und ein Medikament mit zugelassenen Wirkstoffen und dem selben Wirkungsziel als Alternative anbieten. Die nahezu ausnahmslose Einigkeit der Fachkräfte über die Nichtwirksamkeit von Homöopathie sei Teil dieser Inkenntnisnahme.
  • Gesetzliche Krankenkassen mit einem schulmedizinischen Leistungskatalog
    Die gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig keine homöopathischen Therapien und Arzneimittel mehr erstatten und sich an diesen auch nicht beteiligen. Auch alternative Heilmethoden, die nicht auf schulmedizinischer Basis wissenschaftlich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft sind, sollen künftig aus den Leistungskatalogen von gesetzlichen Krankenkassen gestrichen werden. Auch hier lehnen wir selbst die teilweise finanzielle Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an solchen Heilmethoden vollkommen ab. Das Gesundheitsministerium sollte sich ebenfalls entsprechend der wissenschaftlichen Ansicht klar gegen Homöopathie positionieren.
  • Die Placebo-Wirkung effizient nutzen
    Homöopathie und alternative Heilverfahren basieren auf dem Placebo-Effekt. Die Patienten glauben an eine Wirksamkeit, wodurch das körpereigene Endorphinsystem psychisch aktiviert wird, um gesund zu werden. Außerdem scheint das Ausmaß des Placebo-Effekts auf Schmerzen proportional zur Aktivität des Endorphinsystems zu sein. Oftmals hängt mit dem der  Alternativmedizin zugeschriebenen Heilerfolg noch der psychologisch-soziale Effekt zusammen, dass sich Heilpraktiker mehr Zeit für die Patienten nehmen und durch das bestätigende Gespräch mit dem Heilpraktiker Endorphine ausgeschüttet werden. Schulmediziner sollen nach eigenem Ermessen weiterhin den Placebo-Effekt nutzen dürfen. Dies ist insbesondere bei austherapierten Patienten erforderlich, bei denen für ihre Symptome keine schulmedizinisch feststellbaren Ursachen
    vorliegen und alle anerkannten Therapieverfahren bisher nicht angeschlagen haben. Symptome können nämlich manchmal allein durch den Glauben des Patienten hervorgerufen werden (Nocebo-Effekt). Ein Problem, welches vor allem durch das Befragen von “Dr. Google” und dem Fehlen des notwendigen, kritischen Sachwissens vermehrt auftritt. Hierbei kann es durchaus sinnvoll sein, den Patienten in einem Beratungsgespräch über seine tatsächliche Lage und die für ihn infrage kommenden Therapieoptionen aufzuklären

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