14.08.2022

Grundschulsterben in Schleswig-Holstein verhindern – Mindestgröße flexibilisieren!

Ursprünglich beschlossen am 15.02.2014

Überprüft worden vom eLavo am 14.08.2022

Die JuLis Schleswig-Holstein sehen die schnelle Erreichbarkeit von Grundschulen nach dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ als sehr wichtig an. Deshalb fordern wir, die Mindestgröße von 80 Schülern für Grundschulen zu flexibilisieren. Schulen muss ein Spielraum zugestanden werden, sodass sie die Mindestgröße kurzfristig, aber maximal bis zu 8 Jahre, unterschreiten dürfen, wenn in einem angemessenen Umkreis keine Alternative zur Verfügung steht. Die Übergabe von Schulen in private Trägerschaft ist vor einer Schließung zu prüfen.

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