26.04.2025

Gleichstellung im Adoptionsrecht und in der künstlichen Befruchtung

Ursprünglich beschlossen am 14.09.2012

Überprüft worden vom eLavo am 26.04.2025

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein vertreten die Ansicht, dass Alleinstehende und homosexuelle Paare nicht weniger dazu befähigt sind, Kinder zu erziehen als heterosexuelle Paare. Vielmehr sind verschiedene familiäre Lebensformen eine Bereicherung für Pluralismus und Toleranz. Aus diesem Grund sollte der Staat sich aus der persönlichen Familienplanung
zurückhalten, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Derzeit ist es grundsätzlich nur verheirateten Paaren erlaubt, Kinder zu adoptieren. Ausnahmen gelten nur für Regenbogenfamilien. Die künstliche Befruchtung steht nach einer Richtlinie der Bundesärztekammer ebenfalls nur verheirateten oder heterosexuellen eingetragenen Partnerschaften zur Verfügung. Viele flüchten daher ins Ausland. Dieser Zustand diskriminiert vielfältige Lebensformen und steht für ein konservatives Familienbild.

Daher fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein:

  • Der Familienstand soll künftig bei Adoptionen keine Rolle mehr spielen. Sofern Alleinstehende, nicht verheiratete beziehungsweise nicht eingetragene Partnerschaften oder homosexuelle Paare alle allgemeinen Voraussetzungen für die Adoption eines Kindes erfüllen, sollen sie die gleichen Chancen erhalten.
  • Die künstliche Befruchtung soll künftig sowohl alleinstehenden Frauen als auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebenden Frauen ermöglicht werden. Ihnen sollen auch die gleichen finanziellen Förderungen zustehen.

Weitere Beschlüsse

28.03.2026

Zu viel Staat. Zu wenig Zukunft. – Zehn Punkte für Schleswig-Holstein

Deutschland und Schleswig-Holstein leiden unter großen Problemen und stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Doch diese Probleme sind weder Zufall noch Naturgewalt. Sie sind...
29.03.2026

Kolkrabenproblem ernst nehmen – Weidetierhaltung schützen

Kolkraben verursachen in Teilen Deutschlands zunehmende Schäden in der Nutztierhaltung. Besonders betroffen sind Tiere während oder unmittelbar nach der Geburt.  Berichte aus...
29.03.2026

AMG ohne PS, aber mit Wirkung

Das deutsche Arzneimittelrecht gewährt sogenannten „besonderen Therapierichtungen“ insbesondere der Homöopathie und der anthroposophischen Medizin eine Sonderstellung im Rahmen des Arzneimittelgesetz (AMG). Während...