Ursprünglich beschlossen am 21.10.2012
Überprüft worden vom eLavo am 27.02.2022
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich für eine grundlegende Reformder Rahmenbedingungen der GEMA ein. Das Eigentum der Künstler muss dabei im Vordergrund stehen. Die GEMA nimmt im Markt der Verwertungsgesellschaften eine Monopolstellung ein. Das Patentamt hat es seit Gründung der GEMA noch nie zugelassen, dass sich eine Konkurrenz-Institution zur GEMA gründen konnte. Diese Monopolstellung ist der Grund für die Missstände, mit denen sowohl die Künstler als auch die Konsumenten der GEMA zu arrangieren haben. Dazu gehören die ungerechte Verteilung der Umlage auf die Künstler genauso wie die intransparente Gebührenordnung. Das Patentamt muss seine Sperre entziehen, sodass es zu einem Wettbewerb kommen kann. Eine Konkurrenz-Institution zur GEMA könnte die Missstände beheben und zu einem verbraucherfreundlicherem Umfeld führen. Die Monopolstellung der GEMA ist aufzubrechen, die Öffnung der Verwertungsgesellschaften für den Markt sind überfällig. Um dies zu gewährleisten, ist §3 I Nr. 3 UrhWahrnG zu streichen. Die bisherige Regelung der „GEMA-Vermutung“ bei einer geplanten Aufführung von GEMA-freier Musik ist zu streichen und in eine Nachweispflicht der GEMA umzuwandeln.
Die derzeitige Regelung, die den Kauf von Speichermedien mit einer Abgabe belastet, ist aufzuheben.