Für ein zeitgemäßes Pornografierecht

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern eine Reform des Pornografierechts. Die Strafbarkeit des Aufdrängens der Kenntnisnahme von Pornografie (§ 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB) ist aufzuheben. Gleiches gilt für die Strafbarkeit der entgeltlichen Vorführung von Pornografie (§ 184 Abs. 1 Nr. 7 StGB) und die Ausfuhr von Pornografie unter Verstoß gegen die im Ausland geltenden Strafvorschriften (§ 184 Abs. 1 Nr. 9 StGB).

Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornografischer Schriften (§ 184c StGB) ist zu streichen.

Die Strafbarkeit von gewaltpornografischen Schriften (§ 184a 1. Var. StGB) ist insoweit einzuschränken, dass sie einverständliches Geschehen (SM-Praktiken) nicht mehr erfasst.

Im Übrigen sind die Pornografievorschriften mit Ausnahme der Kinderpornografie in das Jugendschutzgesetz zu verlagern und dort im Kontext mit den übrigen jugendgefährdenden Trägermedien zu regeln. Hierbei ist der Versandhandel mit Pornografie bei Verwendung sicherer Altersverifikationssysteme zuzulassen. Der Begriff der Pornografie ist gesetzlich zu definieren.

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