Wir Jungen Liberalen wollen attraktivere Rahmenbedingungen für Startups in
Deutschland schaffen, wobei aktuell vor allem die Fachkräftegewinnung ein zentrales Hindernis für viele Startup darstellt. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (auch MKB bzw. ESOP) bieten insbesondere jungen Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter erfolgsorientiert an ihrem Unternehmen zu beteiligen und liquiditätsschonend zu entlohnen. Sie sind deswegen ein entscheidender Baustein und Standortfaktor für ein attraktives Startup-Ökosystem. Dass die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen aktuell nicht international konkurrenzfähig sind, gibt Anlass zu einer umfassenden Reform.
Die Jungen Liberalen fordern daher folgende Maßnahmen, um die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen attraktiver auszugestalten:
- Der reguläre Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von aktuell 1.440 EUR (in § 3 Nr. 39 EstG) soll auf ein international konkurrenzfähiges Maß von 10.000 Euro angehoben werden. Die Anhebung des regulären Steuerfreibetrags hat allein für sich jedoch nur eine sehr geringe Auswirkung auf die steuerliche Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, weswegen weitere strukturelle Maßnahmen nötig sind.
- Der Anwendungsbereich des § 19a EstG, einer Sonderregelung zur Versteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bei jungen Unternehmen, soll praxistauglich erweitert werden, um skalierende und entwicklungsintensive Startups künftig nicht mehr auszuschließen. Konkret sollen sowohl die einschlägigen KMU-Schwellenwerte (aktuell: max. 249 Beschäftigte sowie ein Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von max. 43 Mio. EUR) sowie die derzeitige Übergangsfrist von einem Jahr ausgeweitet werden. Auch soll die Ausschlussfrist von aktuell 12 Jahren nach Gründung angehoben werden.
- Die sog. Dry-Income-Besteuerung soll vollständig vermieden werden, damit beteiligte Mitarbeiter keinem nachteiligen Steuerrisiko ausgesetzt werden. Dafür soll bei den Regelungen zur Nachversteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im § 19a EstG künftig vollständig auf den faktischen Liquiditätsfluss abgestellt werden. Konkret soll eine Nachversteuerung nur noch im Falle der Veräußerung bzw. Übertragung stattfinden, aber nicht mehr verpflichtend beim Arbeitgeberwechsel und nach Ende der Haltefrist von 12 Jahren.
- Parallel zur Vermeidung der sog. Dry-Income-Besteuerung sollen ergänzende Regelungen getroffen werden, um Steuerausfälle bzw. Steuervermeidungspraktiken zu verhindern. Diese Steuerrisiken bestehen vor allem in Fällen, wo beteiligte Mitarbeiter Unternehmen verlassen und auswandern. Um diesen zu begegnen, können Haftungsregelungen für die Arbeitgeber-Gesellschaften implementiert werden.
- Zudem soll ein erhöhter Freibetrag gewährt werden, wenn Erlöse aus Mitarbeiterkapitalbeteiligungen direkt in neue Startups reinvestiert werden. Dadurch wird ein selbsttragendes Startup-Ökosystem in Deutschland gefördert. Konkret soll bei der Versteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Falle der Veräußerung bzw. Übertragung ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von bis zu 90 Prozent der Erlöse gewährt werden, die direkt als Kapital in andere Startups reinvestiert werden.
- Es sollen einheitliche Bewertungsregeln für Startups geschaffen werden, um Rechtsunsicherheiten bei der Bewertung von Anteilen und sich daraus ergebende Steuerrisiken zu vermeiden. Konkret kann sich dabei an vergangenen Bewertungsrunden orientiert werden.
- Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen perspektivisch wie normale Unternehmensbeteiligungen als Kapitalerträge besteuert werden. Konkret sollen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen somit im Rahmen der Abgeltungsbesteuer ersteuert werden und nicht länger der geldwerte Vorteil im Rahmen der persönlichen Lohnsteuer.