Solange der mangelhafte ÖPNV die Nutzung des Autos für viele Menschen unverzichtbar macht fordern wir ein Parkkonzept auf öffentlichen Parkplätzen.
Konkret fordern wir:
Dass die Verpflichtung für Kommunen zur Ausschöpfung aller potenziellen Einnahmequellen so geändert wird, dass
Parkgebühren keine verpflichtende Einnahmequelle mehr darstellen müssen.
In der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO SH), § 8 und 75 (Grundlagen der Gemeindeverfassung) soll ebenfalls ergänzt werden, dass keine Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Flächen nicht als unwirtschaftliche Maßnahme gewertet wird.
Auf großen Marktplätzen (wie z.b in Neustadt in Holstein) sollen außerdem zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden
Kommunen sollen dazu angehalten werden, mindestens zwei Stunden kostenfreies Parken auf regulären Parkflächen zu ermöglichen insbesondere zur Förderung von Innenstadteinkauf, Dienstleistungsnutzung und Tourismus.
Kurzzeitparkplätze (15-30 Minuten freies Parken) sollen in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt verpflichtend erhalten bleiben.
Der öffentliche Parkraum soll in Zonen eingeteilt werden: Je näher zur Innenstadt, desto begrenzter die Maximalparkdauer – aber keine Zone (außer die Kurzzeitparkplätze) darf unter 2 Stunden Minimalparkmöglichkeit liegen.
Ausschließlich an Sonn- und Feiertagen soll das Parken überall kostenlos bleiben.