26.04.2025

Förderung der Künstlichen Befruchtung für Schleswig-Holstein

Ursprünglich beschlossen am 01.03.2020

Überprüft worden vom eLavo am 26.04.2025

Jedes siebte Paar in Deutschland hat Probleme ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Dies führt zu einer sehr belastenden Situation für alle Beteiligten die auch psychische Leiden hervorrufen kann. Unter strengen Voraussetzungen werden für drei Behandlungszyklen einer künstlichen Befruchtung 50% der Kosten von Krankenkassen übernommen. Dabei gilt auch das notwendige Kriterium verheiratet zu sein und das Alter von 40 Jahren nicht überschritten zu haben. Zudem bleiben trotz der anteiligen Kostenübernahme enorme Kosten von 1.500-2.000 Euro pro Behandlungszyklus übrig. Der Bund hat deswegen ein Programm ins Leben gerufen, bei dem Land und Bund gemeinsam Paare dabei unterstützen, diese verbleibenden Kosten zu decken. Grundlage hierfür ist die „Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“. Neun Bundesländer beteiligen sich an diesem Programm, das circa 25% der übrigen Kosten übernimmt. Hierbei muss je nach Wunsch des Bundeslandes nicht das Kriterium gelten, verheiratet zu sein, sondern es kann auch das Kriterium gelten, in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft zu leben. Schleswig-Holstein gehört leider nicht zu den Bundesländern, die sich am Programm beteiligen. Wir fordern deswegen die Landesregierung dazu auf, sich an dem Programm zu beteiligen und insbesondere das Kriterium liberal zu gestalten, dass man in Schleswig-Holstein für eine Förderung nicht verheiratet sein muss.Die Altersgrenze von 40 Jahren bleibt dabei, aufgrund der abnehmenden Wahrscheinlichkeit eines Erfolges, unberührt.

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