Seit einigen Jahren entstehen in Schleswig-Holstein sowie im gesamten Bundesgebiet immer mehr sogenannte Shisha-Bars. Derartige Bars unterscheiden sich insbesondere von herkömmlichen Bars durch die Herausgabe von Wasserpfeifen. Anders als in herkömmlichen Bars üblich, liegt der Fokus in Shisha-Bars auch nicht im Ausschank von (alkoholischen) Getränken, sondern im geselligen Beisammensein. Daher besitzen viele Shisha-Bars keine Schanklizenz und unterliegen nicht derartigen Vorschriften. Jüngste Ereignisse zeigen, dass die Gesetze, die für den Betrieb herkömmlicher Bars Anwendung finden, auf Shisha-Bars kaum anwendbar sind. Hier bedarf es einheitlicher Standards, um die Gesundheitsgefahren für Kunden und Mitarbeiter zu minimieren, ohne Betreiber und Kunden dabei zu bevormunden. Die genannten Gesundheitsgefahren bestehen insbesondere durch das stetige Einatmen des Rauches, welcher beim Konsum einer Wasserpfeife entsteht. Da in Shisha-Bars häufig mehrere Wasserpfeifen gleichzeitig genutzt werden, entsteht oftmals ein dichter Rauch. Die verpflichtende Einführung von Belüftungsanlagen zur Frischluftzufuhr und zum Absaugen der verunreinigten Luft ist daher unerlässlich.
Zur Erhitzung des Tabaks werden Kokoskohlen genutzt. Durch die Verbrennung dieses Brennstoffs entsteht im Lokal Kohlenstoffmonoxid. Um zu verhindern, dass durch Überschreiten geltender Grenzwerte ernsthafte gesundheitliche Schäden entstehen, fordern wir die verpflichtende Einführung von Kohlenstoffmonoxid-Messgeräten. Die Übertragung von Krankheiten insbesondere durch verunreinigte Mundstücke wird durch die verpflichtende Abgabe von sogenannten Hygiene-Mundstücken verhindert.
Außerdem müssen die Wasserpfeifen einer regelmäßigen Reinigung unterzogen werden, sodass Wasserpfeifen nicht mit groben Verschmutzungen ausgegeben werden. Die Reinigung ist mindestens einmal täglich durchzuführen. Erfahrungen zeigen, dass Wasserpfeifen aus rostfreien Edelstahl weitaus weniger anfällig für Verschmutzungen beziehungsweise für die Abgabe von Schwermetallen durch ständige Nutzung sind als Wasserpfeifen aus anderem Material. Für den Gastronomiebetrieb sollen deshalb nur solche Pfeifen genutzt werden dürfen, die aus rostfreiem Edelstahl, beziehungsweise qualitativ vergleichbaren Werkstoffen hergestellt werden.
Am geltenden Recht, dass der Besuch erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet ist, ist festzuhalten um dem Jugendschutz Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist am Eingang der Bar mittels einer Hinweistafel darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Raucherbar handelt. Weiteren Beschränkungen im Betrieb oder gar der Kriminalisierung von Shisha-Bars gilt es, strikt entgegen zu wirken, da der Besuch derartiger Bars in unserer jungen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Bars tragen außerdem dazu bei, dass junge Menschen einen Zufluchtsort finden. Sollten sich die Probleme mit dem Gesundheitsschutz nicht einstellen lassen, muss eine Neubewertung stattfinden. Darüber hinaus muss im ähnlichen Maß wie bei Alkohol- und Tabakkonsum öffentliche Aufklärungsarbeit über die gesundheitlichen Folgen von Shishakonsum geleistet werden.