26.04.2025

EU-Verantwortung im internationalen Handel übernehmen

Ursprünglich beschlossen am 21.10.2012

Überprüft worden vom eLavo am 26.04.2025

Die EU engagiert sich einerseits in entwicklungspolitischen Bereichen, um LDCs (Least Developed Countries) beim Aufbau einer eigenen starken Wirtschaft zu unterstützen. Andererseits betreibt die EU durch ihre Agrarsubventionen in Milliardenhöhe jedoch enorme Wettbewerbsverzerrungen und damit insbesondere für die LDCs enorme Wettbewerbsnachteile, da die Weltmarktpreise für Agrarprodukte niedrig gehalten werden. Zudem geht die EU mit ihren Überproduktionen oder mit den auf dem europäischen Markt unabsetzbaren Produkten in die Märkte von LDCs. Damit wird bewirkt, dass die heimische Produktion der Agrarprodukte heruntergefahren wird oder ganz aufgegeben wird, was wiederum zum millionenfachen Verlust an Arbeitsplätzen geführt hat und weiterhin führen wird. Dazu kommt, dass die EU LDCs auf verschiedene Arten dazu zwingt, ihren Markt für EU-Produkte offen zu halten und sie sich nicht etwa durch Zölle schützen dürfen.

Um die genannten Probleme zu lösen, sollte auch im eigenen Interesse stets das Ziel sein, alle Agrarsubventionen abzuschaffen. Da mittelfristig nicht abzusehen ist, dass dies passieren wird, müssen in der Zeit des Übergangs Maßnahmen getroffen werden:

Exportsubventionen schnellstmöglich abschaffen
Die Bemühungen um die Abschaffung der Exportsubventionen müssen ernsthafter angegangen werden. Es reicht nicht, dass dies von der EU als Fernziel festgesetzt wurde. Spätestens bis 2015 sollen alle Exportsubventionen gemäß WTO-Vorgaben abgeschafft sein. Dazu sollte die EU bei internationalen Verhandlungen mehr Druck auf Länder ausüben, deren Höhe der Exportsubventionen sich kaum verändert hat.

Direktzahlungen als handelsverzerrend klassifizieren
Die WTO-Klassifizierung der Direktzahlungen als nicht handelsverzerrend, auf die sich die EU mit den USA geeinigt hat, entspricht nicht der Realität, da Direktzahlungen die Produktionskosten je Einheit senken und die Produkte somit zu einem niedrigeren Preis angeboten werden können, was wiederum den Preis auf  dem Weltmarkt senkt. Da die LDCs sich keine Direktzahlungen leisten können, sind sie davon besonders betroffen und mit ihren Produkten nicht wettbewerbsfähig. Aus diesem Grund sollen Direktzahlungen als handelsverzerrend klassifiziert werden. Dies hätte etwa zur Folge, dass die EU und die USA zu enormen Strafzahlungen verpflichtet wären und sie gezwungen wären, ihre Subventionen möglichst bald abzubauen.

EU-Produktstandards überprüfen
Seit die EU 2006 immer mehr Freihandelsabkommen mit anderen Ländern abgeschlossen hat, hat sie gleichzeitig immer mehr Produkt-Standards eingeführt und auf diese Weise viele Importe aus dem Ausland verhindert. Dabei handelt es sich nicht selten um rein technische Standards, die zudem seit Kurzem auch privat gesetzt werden können. Aus diesem Grund sind sämtliche Standards, die seit 2006 eingeführt wurden, hinsichtlich ihrer protektionistischen Wirkung und ihrer Notwendigkeit zu überprüfen. Dabei soll ein unabhängiges Gremium herangezogen werden, in dem auch NGOs beteiligt sind.

Klagen für LDCs vereinfachen
Da den LDCs oftmals Know-How und die finanziellen Mittel fehlen, um gegen handelsverzerrende Maßnahmen anderer Länder gerichtlich etwa bei der WTO vorzugehen, sind die Prozesskosten im Vorfeld von den jeweiligen Parteien auszulegen. Im Falle der Abweisung des Antrags trägt der Antragsteller die Prozesskosten in voller Höhe. Im Falle des Stattgebens der Klage sind die Prozesskosten von der Gegenpartei zu tragen. Die Möglichkeit des Vergleichs ist gegeben. Auf diese Weise wird den LDCs etwas in die Hand gegeben, um sich gegen den Protektionismus anderer Länder zu wehren.

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