16.02.2024

Diesel-Fahrverbote nur als ultima ratio

Ursprünglich beschlossen am 17.03.2018

Überprüft worden vom eLavo am 16.02.2024

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Einhaltung der NOx-Grenzwerte grundsätzlich zulässig und können von den Kommunen erlassen werden. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein erkennen die Notwendigkeit der Einhaltung von Grenzwerten grundsätzlich an. Diese müssen allerdings stets auch an den Stand der wissenschaftlichen Forschung angepasst werden und dürfen nicht als Mantra der Debatte vorgeschoben werden. Es geht bei den Grenzwerten vornehmlich um den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger und nicht um den ideologischen Kampf gegen eine Antriebsart. Um einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen zu vermeiden, sind die Bundesregierung und die Landesregierungen aufgefordert, schleunigst eine einheitliche Regelung zu schaffen. Sollte diese Chance vertan werden, droht ein verkehrspolitisches Chaos.

Bevor Fahrverbote als ultima ratio realisiert werden, muss die Verkehrspolitik andere Möglichkeiten ausschöpfen. Dazu zählen für die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein insbesondere:
1. Ausbau des ÖPNV in Verbindung insbesondere mit der Erweiterung und dem Neubau von Pendlerparkplätzen, um das Verkehrsaufkommen insgesamt zu verringern.
2. Umrüstung des ÖPNV und der Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes auf alternative Antriebsarten wie Elektromobilität, Hybridtechnologien oder Wasserstoff.
3. Innovationsoffenheit insbesondere auch beim Einsatz von Straßenbelägen, welche die NOx-Emission senken können, sowie Investitionen in die Erforschung neuer Technologien.
4. Intelligente Verkehrsführung, um das Verkehrsaufkommen besser auf Haupt- und Nebenstrecken zu verteilen.
5. Umrüstung aller Taxis in betroffenen Städten durch eine Zulassungsbeschränkung, die nur die Neu-Zulassung von alternativen Antriebsarten wie Elektro-, Hybrid- oder Wasserstofftechnologien für Taxis zulässt.

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