22.06.2024

Deutsche Migrationspolitik mit Sinn und Verstand

Antragsteller: LAK Programmatik


Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wir brauchen Immigration, um einige der großen
 Probleme unserer Zeit zu lösen, etwa den Fachkräftemangel in vielen Branchen oder den
 demografischen Wandel in unserer Gesellschaft. Wir sind der festen Überzeugung:
 Immigration kann wertvoll sein, wenn sie unter den richtigen Rahmenbedingungen
 stattfindet und denjenigen, die hierherkommen sowie unserer Volkswirtschaft Chancen
 bietet. Leider müssen wir anerkennen, dass dies in den vergangenen Jahren häufig
 nicht der Fall war. Mit 14,8% im September 2023 (Quelle: IAB) liegt die
 Arbeitslosenquote unter Migranten weit über dem deutschen Durchschnitt,
 Integrationskurse sind seit Jahren massiv überbucht und die Kriminalität von
 Zuwanderern ist zuletzt erneut angestiegen.

 Migration nach Deutschland ist noch immer nicht ausreichend reguliert. Wir wollen ein
 Fundament dafür legen, dass sich diese Zustände in Zukunft verbessern. Für uns Junge
 Liberale Schleswig-Holstein stehen dabei zwei Dinge im Vordergrund. Wir möchten
 einerseits Menschen möglichst dabei unterstützen, ihre bestmöglichen Lebensumstände
 zu verwirklichen. Auf der anderen Seite hat Deutschland nicht nur das Recht, sondern
 auch die Verantwortung zu definieren, wer unter welchen Bedingungen Teil unserer
 Gesellschaft werden kann. Wir müssen grundsätzlich denken. Europäische Lösungen sind
 nur schrittweise zu erreichen, deswegen nicht weniger wichtig, sie dürfen aber keine
 Ausrede sein. Wir können auch in Deutschland einiges besser machen.

 Es gilt, beide Seiten der Medaille – Humanität und Ordnung – zu vereinen, um
 gesellschaftliche Spaltungen zu verhindern und Lebenschancen von allen Menschen zu
 verbessern.

 1. Irreguläre Migration begrenzen

 Irreguläre Migration muss effektiv begrenzt werden. Die Zahl an Asylverfahren in
 Deutschland steigt. Vielen Kommunen in Deutschland droht bei der Unterbringung und
 Versorgung von Asylbewerbern eine Überlastung.

 Daher fordern wir:

  •  Wir wollen die Feststellung des Schutzstatus von Asylanträgen unter Einhaltung
     menschenrechtlicher Mindeststandards in Drittstaaten ermöglichen und
     mittelfristig standardisieren. So können Betroffene dort ausloten, ob sie eine
     Bleibeperspektive in der Europäischen Union haben und gegebenenfalls auf eine
     gefährliche Flucht verzichten.
  •  Die EU-Außengrenzen stärker zu sichern. Direkt betroffene Staaten wie
     Griechenland oder Italien sollen besser dabei unterstützt werden, die Grenze im
     Mittelmeer zu überwachen und lebensgefährliche Schleuserkriminalität zu
     unterbinden.
  •  FRONTEX sollte perspektivisch auch die Seenotrettung im Mittelmeer und die
     Ausschiffung der Geretteten in sichere Drittstaaten mit Migrationsabkommen
     übernehmen. Zudem muss ein ganzheitlich gedachtes Konzept zum Beitrag von
     Barrieren zum Schutz der EU-Außengrenzen erarbeitet werden.
  •  Der Verwaltungsrat zur Kontrolle von FRONTEX soll durch 2 Abgeordnete vom
     Europäischen Parlament erweitert werden, damit diese Behörde der
     parlamentarischen Kontrolle unterliegt.
  •  Einen Ausbau von Kontrollen an den deutschen Grenzen, bis die EU Außengrenzen
     vollumfänglich und wirksam geschützt werden. Schengen soll dabei nicht in
     Mitleidenschaft gezogen werden.
  •  Sichere Herkunftsstaaten ausweiten und Verfahren beschleunigen. Wir wollen
     erreichen, dass z.B. auch die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien zu
     sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden können. Darüber sollen
     Rückführungsabkommen mit sicheren Drittstaaten ausgeweitet werden.
  •  Die konsequente Umsetzung einer Abschiebeoffensive aller Ausreisepflichtigen.
  •  Die Prüfung von Möglichkeiten, um Überweisungen von Sozialleistungen in
     Heimatländer zu verhindern.
  •  Die Reduzierung von Sozialleistungen bei Ablehnung von zumutbarer Arbeit. Dabei
     muss die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum
     menschenwürdigen Existenzminimum berücksichtigt werden.
  •  Die Förderung der freiwilligen Ausreise durch Anreize. Im Rahmen der zur
     Verfügung stehenden Haushaltsmittel müssen Fördermaßnahmen für die freiwillige
     Ausreise von ausreisepflichtigen Personen ausgeweitet werden. Denn eine
     Rückführung ist deutlich aufwendiger als eine freiwillige Ausreise aus
     Deutschland. Durch Aufklärung und Anreize können wir Menschen von einer
     freiwilligen Ausreise überzeugen – sie ist einfacher, kostengünstiger und
     grundrechtsschonender als eine Rückführung.
  •  Sach- statt Geldleistung. Wir fordern die Länder und Kommunen auf, bei
     Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive bis zur Rückführung die Möglichkeit
     des Asylbewerberleistungsgesetzes auszunutzen, auf Sach- statt auf
     Geldleistungen zu setzen. Statt beispielsweise Geld für das Bus- und Bahnticket
     oder die Handy-Prepaid-Karte direkt zu überweisen, sollten wir dazu übergehen,
     den Asylbewerbern das Gut physisch zur Verfügung zu stellen. Damit schwächen wir
     einen entscheidenden Pull-Faktor für illegale Migration nach Deutschland.
  •  Die deutschlandweite Einführung von Bezahlkarten für alle Menschen, die
     Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

 2. Innere Sicherheit gewährleisten

 Wir erkennen die ansteigende Kriminalität im Kontext der Zuwanderung an, die im
 Bundeslagebild 2022 vom Bundeskriminalamt festgestellt wurde. Somit sehen wir dies
 als ernstzunehmendes Problem an.

 Wir fordern daher:

  •  Eine Erleichterung von Ausweisungen straffällig gewordener Ausländer. § 53
     AufentG soll dahingehend geändert werden, dass grundsätzlich das
     Ausweisungsinteresse bei einer rechtskräftigen Verurteilung
     (Gesamtfreiheitsstrafe von über 2 Jahren) dem Bleibeinteresse überwiegt.
  •  Die Möglichkeit der Verhängung von Ausweisungen durch die Strafgerichte. Dabei
     bleiben gängige Rechtsmittel gegen die Entscheidung unberührt.
  •  Die Einrichtung einer Behörde nach dem Vorbild der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe
     zur Rückführung ausländischer Straftäter (GERAS) der Stadt Hamburg.
  •  Eine konsequente Prüfung und Umsetzung der Ausschlussgründe für eine
     Einbürgerung in § 11 StAG.
  •  Eine Anpassung des § 1 Abs. 1 VersG dahingehend, dass der persönliche
     Schutzbereich auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben angeglichen wird. Art. 8
     GG ist ein Deutschengrundrecht. Entsprechend soll sich auch der Schutzbereich
     der einfachgesetzlichen Ausgestaltung auf Deutsche Staatsbürger beziehen.
     Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich indes auf
     das Diskriminierungsverbot aus Art. 18 AEUV berufen.
  •  Eine ergänzende Möglichkeit der Untersuchungshaft in § 112 Abs. 3 StPO für
     fundamentalistisch motivierte Volksverhetzungen, die in einem besonderen Maße
     die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören. Darunter sollen z.B. das Ausrufen
     eines Kalifats (Gottesstaat) oder die Anstiftung zur Gewaltausübung gegen
     Gruppen oder Individuen aufgrund ihrer Ethnie zählen.
  •  Terrorsympathisanten konsequent abschieben. Bilder wie jene von Demonstrationen
     aus Berlin, wo Menschen angesichts des grausamen Angriffs der Hamas auf Israel
     jubeln, sind unerträglich. Für uns ist klar: Wer Angriffe auf Israel bejubelt,
     kann nicht zu Deutschland gehören. Deshalb haben ausländische Staatsbürger durch
     antisemitische Hasskriminalität ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt.
     Wer Angriffe auf Israel bejubelt, macht sich bereits nach geltendem Recht
     strafbar und kann nach dem AufenthG abgeschoben werden. Das muss konsequent
     erfolgen, wie bei allen anderen antisemitischen Straftaten auch. Die Sicherheit
     Israels ist deutsche Staatsräson.
  •  Antisemitische Vereine konsequent verbieten. Gegen Vereine, die Terror gegen
     Israel unterstützen, muss ein Vereins- und Betätigungsverbot erlassen werden.
     Dies gilt insbesondere für die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) und
     ihre Vorfeldorganisation Samidoun, die Palästinensische Gemeinschaft in
     Deutschland e. V.,deren Anhängerschaft vorwiegend aus Hamas-Anhängern besteht,
     das Islamische Zentrum Hamburg und das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt.

 3. Perspektiven zur Integration

 Deutschland ist ein Zuwanderungsland. Deswegen müssen wir denjenigen, die in
 Deutschland bleiben wollen, eine Perspektive bieten, qualifizierte Zuwanderung
 niedrigschwelliger ermöglichen und die Integrationsarbeit verbessern sowie
 attraktiver gestalten.

 Wir fordern daher:

  •  Die restlose Abschaffung von Arbeitsverboten für Asylbewerber mit
     Bleibeperspektive.
  •  Die konsequente Anwendung des §5 Abs. 1 AsylbLG durch unsere Kommunen.
  •  Die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren durch Digitalisierung und
     Bürokratieabbau.
  •  Mehr Personal an kritischen Stellen im BAMF, den kommunalen Ausländerbehörden,
     Verwaltungsgerichten und in Jobcentern, um Prozesse zu beschleunigen. Obendrein
     fordern wir die Attraktivierung von Jobs mit Kundenkontakt, etwa in der
     Jobvermittlung oder in den Ausländerbehörden. Zu diesem Zweck fordern wir eine
     auskömmliche Vergütung für Beschäftigte, Budgeterhöhungen der unterschiedlichen
     Einrichtungen für Sicherheitsdienste am Arbeitsplatz und ggf. Gefahrenzulagen.
  •  Aufsuchende Arbeit im Rahmen des Bürgergeldes muss für einen jeweiligen
     Sachbearbeiter optional und im eigenen Ermessen stattfinden. Wenn ein
     Bürgergeldempfänger mehreren Vorladungen des Jobcenters (mit
     Rechtsfolgenbelehrung) nicht nachkommt, muss aktuell laut SGB II ein Hausbesuch
     des zuständigen Sachbearbeiters einer Sanktion vorgeschaltet sein. Aktuell sind
     Mitarbeiter des Jobcenters dazu verpflichtet, dies zu tun, auch wenn sich
     abzeichnet, dass ein Kunde potenziell gefährlich ist. Das Hinzuziehen eines
     Sicherheitsdienstes oder der Polizei zu solchen Hausbesuchen ist momentan nicht
     vorgesehen. Diese Regelung soll abgeschafft werden. Eine Sanktionierung muss
     nach dem Prinzip “fördern und fordern” auch ohne den Hausbesuch stattfinden
     können.
  •  Das Budget für die obligatorischen Integrationskurse für Asylbewerber mit
     Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Ausländer mit Duldung zu erhöhen, sodass
     die hohe Nachfrage bedient wird. Zudem soll die Bezahlung für
     Integrationslehrkräfte erhöht werden, sodass diese Stellen für qualifiziertes
     Personal attraktiver werden. Insbesondere Honorarlehrkräfte müssen mit einer
     attraktiven Vergütung dazu animiert werden, in Integrationskursen zu lehren.
  •  Dass Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Abschlüsse vereinfacht und
     beschleunigt werden.
  •  Eine Prüfung, ob ein umfassender Antisemitismus-Test im Rahmen des
     Einbürgerungstests sinnvoll durchgeführt werden kann.
  •  Die verpflichtende Behandlung von deutscher Geschichte, insbesondere dem
     Holocaust, der Geschichte Israels, der Judenverfolgung nach 1945 und der daraus
     folgenden deutschen Staatsräson – analog zur Schulbildung -, in
     Integrationskursen einzuführen. Viele Migranten stammen aus Ländern, in denen
     Antisemitismus Staatsdoktrin ist. Aufklärung ist hier wichtig, um den
     historischen Auftrag Deutschlands und die damit verbundene Lebenspraxis und
     Verfassungstreue zu verinnerlichen.
  •  Die personelle und finanzielle Stärkung von “Deutsch als Zweitsprache” an
     allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

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