26.04.2025

Damit der Arzt kommt

Ursprünglich beschlossen am 01.03.2020

Überprüft worden vom eLavo am 26.04.2025

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern ein Beweisverwertungsverbot, wenn aufgrund eines Drogennotfalls ein Notruf abgesetzt wird. Das Beweisverwertungsverbot soll nicht gelten, wenn der Konsum unfreiwillig erfolgte (z. B. bei KO-Tropfen). Darüber hinaus soll sich das Beweisverwertungsverbot nur auf Straftaten erstrecken, die mit dem Drogenkonsum im Zusammenhang stehen (Besitz, Handel).

Weitere Beschlüsse

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