Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern ein Beweisverwertungsverbot, wenn aufgrund eines Drogennotfalls ein Notruf abgesetzt wird. Das Beweisverwertungsverbot soll nicht gelten, wenn der Konsum unfreiwillig erfolgte (z. B. bei KO-Tropfen). Darüber hinaus soll sich das Beweisverwertungsverbot nur auf Straftaten erstrecken, die mit dem Drogenkonsum im Zusammenhang stehen (Besitz, Handel).