Ursprünglich beschlossen am 24.02.2013
Überprüft worden vom eLavo am 27.02.2022
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die sofortige Aufhebung des Blutspendeverbotes für homosexuelle und bisexuelle Männer in Deutschland. In einer demokratischen und toleranten Gesellschaft, die ihre Bürger vor Diskriminierung und Ausgrenzung schützt und sich überall um eine größtmögliche Integration bemüht, darf es kein Verbot für homosexuelle und bisexuelle Menschen geben, das ihnen eine Blutspende untersagt.
Kriterien für eine Blutspende werden von den Landesärztekammern festgelegt. Darüber hinaus können Blutspendedienste eigene Kriterien benennen, die zum Ausschluss des Spenders führen. Die allgemeinen Beschränkungen sind:
- Altersbeschränkung (bis 68 Jahre ist der Mensch spendebefähigt)
- Folgende Krankheiten führen zum Ausschluss: Hepatitis B, Hepatitis C, Infektiöse Hepatitis (Gelbsucht), HIV-Infektion, frühere Erkrankung an Malaria oder Aufwachsen in einem Malaria-Risikogebiet (erste 5 Lebensjahre), Erkrankung an Creutzfeld-Jakob, Erkrankung an Krebs
Außerdem gibt es sogenannte Risikogruppen, denen eine Blutspende nicht möglich ist. Darunter fallen Prostituierte (bzw. Personen mit häufig wechselnden Sexualkontakten), Häftlinge, Drogen-, Medikamenten- und Alkoholabhängige und eben auch homosexuelle und bisexuelle Männer. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Aufhebung dieses Generalverdachtes, unter den homosexuelle und bisexuelle Männer gestellt werden. Die Blutspende symbolisiert nicht nur die Bereitschaft anderen Menschen damit zu helfen, sondern sie bedeutet auch eine gesundheitliche Maßnahme für den eigenen Körper. Die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften darf auch in diesem Thema nicht vernachlässigt werden und eine Restdiskriminierung aufrechterhalten.