14.08.2022

Bearbeitungszeit für BAFöG-Anträge auf einen Monat begrenzen

Ursprünglich beschlossen am 15.02.2014

Überprüft worden vom eLavo am 14.08.2022

Immer mehr Menschen in Deutschland beginnen ein Studium oder eine andere förderfähige Weiterbildung. Im Sinne der Chancengerechtigkeit sollten alle Menschen, unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund, den Bildungsabschluss erhalten, den sie aus eigener Kraft erlangen können. Das BAFöG stellt dies in seiner jetzigen Form nur begrenzt sicher. Oft dauern die Bearbeitungszeiten mehrere Monate. Eine Zeit, in der Studierende oft nur schlecht über die Runden kommen.

Die bürokratische Ineffizienz der Ämter und Behörden stellt hier eine große Hürde für die Inanspruchnahme des BAFöG dar. Es ist an der Zeit, den Druck auf die Ämter und Behörden zu erhöhen und das BAFöG jedem binnen kürzester Zeit zur Verfügung zu stellen.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern daher nach vollständiger Antragsstellung eine maximale Bearbeitungszeit für BAFöG-Anträge von einem Monat. Bei Nichteinhaltung der Frist greift die Genehmigungsfrist und dem Antrag ist stattzugeben.

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