13 Punkte zur Asylpolitik

Aufgrund der wachsenden Verantwortung, die mit zunehmender Migration und damit verbundenen Herausforderungen einhergeht, wird die Landesregierung aufgefordert, in ihrem Verantwortungsbereich die notwendigen Schritte zur Durchsetzung einer besseren Flüchtlings- und Einwanderungspolitik einzuleiten und zu unterstützen. Im Einzelnen fordern die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein:

1. Europäisches Asylrecht
Das Grundrecht auf Asyl muss unangetastet bleiben. Wir sprechen uns gegen eine Grundgesetzänderung, wie einige Stimmen in der CDU fordern, aus. Im Gegenteil befürworten wir ein Grundrecht auf Asyl auf europäischer Ebene.

2. Arbeitsverbote für Flüchtlinge müssen aufgehoben werden
Damit einhergehend sollen Asylbewerber direkt nach Abgabe ihres Antrages die Möglichkeit haben, eine Arbeit aufzunehmen. Wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, gewinnt Selbstvertrauen und ist auf dem besten Weg, in die  Gesellschaft integriert zu werden. Der “barrierefreie” Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist daher ein wesentlicher Beitrag zur Integration. Alle bisherigen Hürden – durch eine Sperrfrist bzw. nachfolgende Vorrangprüfungen – sind daher abzuschaffen. Wer einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz nachweist, erhält einen Aufenthaltsstatus; eine Weiterführung des Asyl-Anerkennungsverfahrens ist damit überflüssig. Standardisierte Qualifikationsabfragen schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen können ein wichtiger Schritt sein, um vorhandene berufliche Qualifikationen frühzeitig festzustellen und eine Vermittlung zu erleichtern. Auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen selbst soll die Mitwirkung von Flüchtlingen und Asylbewerbern so flexibel wie möglich gestaltet werden, etwa durch Einsatz für Aufgaben als Dolmetscher oder in der medizinischen Betreuung – zumindest in unterstützender Funktion. Rechtliche Hindernisse sind dazu ggf. abzuschaffen. Die Übernahme solcher Aufgaben sollte – z.B. durch erhöhte finanzielle Leistungen an
diese Flüchtlinge – auch eine entsprechende Anerkennung erfahren.

3. Geldleistungen statt Sachleistungen
Eine Auszahlung von Leistungen an Asylbewerber in Form von Sachleistungen ist abzulehnen. Die Auszahlung dieser Leistungen in Form von Geld dient der Integration in die Gesellschaft.

4. Durch pauschale Anerkennungen muss der Antragsstau überwunden werden
Der wegen völlig unzureichender Personalkapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgebaute Stau von bislang mehr als einer Viertelmillion Asylanträgen wird sich absehbar nur dann auflösen lassen, wenn man in diesen Fällen pragmatisch vorgeht und Antragstellern aus Ländern mit sicherer Bleibeperspektive pauschal nach einer Sicherheitsüberprüfung die Anerkennung gewährt.

5. Die ungesteuerte Einwanderung vom Westbalkan muss gestoppt werden.
Derzeit kommt knapp die Hälfte der Asylanträge von Bewerbern aus der westlichen Balkan-Region. Diese Menschen suchen aufgrund fehlender wirtschaftlicher und sozialer Perspektiven in Deutschland eine bessere Zukunft, haben aber bei  Anerkennungsquoten von wenigen Promille kaum eine Chance, auf der Basis des im Grundgesetz geregelten Asylrechts hierzulande bleiben zu können. Dennoch werden in dieser Region Minderheiten, wie die Roma, diskriminiert und verfolgt. Ein Antrag auf Asyl muss daher in Einzelfällen möglich sein. Insbesondere für diesen Teil der Asylbewerber sind daher die folgenden gesetzlichen und politischen Konsequenzen erforderlich:

  • Die Staaten der Balkan-Region werden ausnahmslos als sichere Herkunftsländer eingestuft und aus diesen Ländern soll die Einreise nach Deutschland künftig wieder visumpflichtig sein.
  • Die Europäische Union wird aufgefordert, ihre Unterstützung für die Entwicklung wirtschaftlicher und sozialer Perspektiven in diesen Ländern nachhaltig zu verstärken.
  • Weiterhin befürworten wir Bestrebungen der deutschen Wirtschaft, sich in diesen Ländern verstärkt zu engagieren und Arbeitsplätze zu schaffen.

6. Der Bund muss die finanzielle Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme übernehmen
Diese Forderung ergibt sich allein daraus, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Einwanderung und Flüchtlingsschutz auf Bundesebene festgelegt werden. Außerdem ist der Bund für die Dauer der Asylverfahren verantwortlich. Das Land ist dafür zuständig, für ausreichend Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu sorgen, die medizinische Versorgung der aufgenommenen Flüchtlinge zu sichern, die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Schulunterricht von Kindern und Jugendlichen sowie für den Deutschunterricht für Erwachsene und andere Integrationsmaßnahmen zu gewährleisten. Das Liegenschaftsmanagement und das Kommunikationsverhalten der Landesregierung muss bei der Einrichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen dringen deutlich verbessert werden. Die Eröffnung der Einrichtungen muss nach sinnvollen Kriterien und in einem geordneten Verfahren erfolgen. Die kommunale Ebene und die Bevölkerung müssen rechtzeitig informiert und einbezogen werden.

Leerstehende Liegenschaften der öffentlichen Hand, die für eine schnelle Errichtung geeignet sind, sind gegenüber Neubauten und Containerlösungen vorzuziehen. Nach Möglichkeit sollen die Asylverfahren bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen abgeschlossen werden können, so dass Bewerber ohne Bleibeperspektive gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden, sondern vielmehr direkt aus den Landeseinrichtungen wieder ausreisen. Dies setzt aber voraus, dass der Bund eine entsprechend zügige Durchführung der Asylverfahren sicherstellt und dass das Land nach Ablehnung von Asylanträgen eine rasche Ausreise der Antragsteller erwirkt.

7. Liberalisierung des Wohnungsmarktes
Der Wohnungsmarkt und das Genehmigungsverfahren sind zu liberalisieren. Insbesondere müssen Baugenehmigungen schneller erteilt werden. Es kommt bereits in vielen Kommunen zu Wohnungsknappheit, welche dadurch verstärkt wird, dass Kommunen privaten Wohnraum anmieten müssen, um Asylbewerber unterzubringen.

8. Die Europäische Union muss sich auf einen gerechten Lastenausgleich verständigen
Europa ist gefordert, angesichts der enorm gestiegenen Flüchtlingszahlen solidarisch zu handeln. Das bisher praktizierte Dublin-III-Verfahren ist unzulänglich, und angesichts der Überforderung z.B. der südeuropäischen EU-Staaten, über die ein großer Teil der Flüchtlinge nach Europa einreist, funktioniert es offenkundig auch nicht mehr. Die Europäische Union muss sich daher, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, auf einen fairen Verteilungsschlüssel einigen. Außerdem ist ein europäischer Ausgleichsfonds einzurichten, aus dem Mitgliedsstaaten, die bereits eine besonders hohe Aufnahmequote erreicht haben, wirksame Unterstützung erhalten. Anzustreben ist ferner ein europäisches Einwanderungsrecht, mit dem der Migrationsdruck durch eine Chance auf humanitäre Lösungen sowie durch EU-weit geltende Job-Visa kanalisiert werden kann.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten sind des Weiteren aufgefordert, den Ursachen, die zu dem Anstieg der Flüchtlingszahlen geführt haben, durch einen eng vernetzten Einsatz humanitärer, diplomatischer, entwicklungspolitischer und wirtschaftlicher Instrumente zu begegnen. Nur durch enge Partnerschaft mit den betroffenen Ländern lässt sich auf längere Sicht etwas bewegen. Die wirtschaftliche und rechtsstaatliche Stabilisierung des Balkan muss für die EU eine vorrangige Bedeutung bekommen. Potenzielle EU-Beitrittskandidaten sollen dabei auch wissen, dass eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union ohne Gleichberechtigung ethnischer Minderheiten und ohne rechtsstaatliche Strukturen nicht möglich ist. Wer seine Bürger in die Flucht treibt, kann nicht Teil der Europäischen Union sein.

Für die Zukunft muss die EU außerdem Mechanismen entwickeln, die diese Konsequenz im Zweifelsfall auch für bereits der Europäischen Union angehörende Staaten wirksam werden lässt. In der Außenpolitik muss ferner die Stabilisierung zerfallender Bürgerkriegsstaaten eine neue Bedeutung bekommen. Die westliche Staatengemeinschaft muss erkennen, dass die aktuellen Flüchtlingsströme zu einem erheblichen Teil auch die zumindest mittelbare Folge gescheiterter militärischer Interventionen sind (Afghanistan, Irak, Syrien, Libyen).

Standards für einem erfolgreichen Asylantrag sind EU-weit anzugleichen. Bei Anerkennung des Asylstatus in einem Land der EU ist der Status in der gesamten EU anzuerkennen.

9. Sichere und legale Möglichkeiten zur Einreise in die EU
Es kann nicht sein, dass Flüchtlinge auf gefährlichen Wegen nach Europa ihr Leben verlieren. Schleuserbanden und Schlepper nutzen die prekäre Situation der Flüchtlinge aus und gefährden ihr Leben. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, Möglichkeiten in den Herkunftsländern zu schaffen, vor Ort Asylanträge zu stellen und dadurch den Flüchtlingen die Nutzung legaler und sicherer Reisewege zu ermöglichen.

10. Die Verfahren müssen durch zusätzliches Personal beschleunigt werden.
Vom Bund erwarten die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein eine unverzügliche bedarfsgerechte Bereitstellung von zusätzlichem Personal, so dass die Asylverfahren– insbesondere durch eine sachgerechte Personalausstattung der bei den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder angesiedelten Außenstellen – wirksam beschleunigt werden können. Der Bund wird aufgefordert, dazu auch bereits im Altersruhestand befindliche Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu reaktivieren sowie Mitarbeiter aus dem Bereich anderer Bundesbehörden und -ministerien in den Zuständigkeitsbereich des BAMF zu versetzen. So könnten zum Beispiel die derzeit beim Zoll für die anlasslose Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes beschäftigten Mitarbeiter unverzüglich für die vom Landtag als vordringlich erachtete Personalaufstockung beim BAMF abgeordnet werden.

Auf Landesebene hält der Landesvorstand in gleicher Weise eine rasche personelle Verstärkung der zuständigen Bereiche des öffentlichen Dienstes für erforderlich, insbesondere beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten, so dass ebenso ein geregeltes Aufnahmeverfahren wie auch eine rasche Durchführung der nach einem Ablehnungsbescheid erforderlichen Abschiebungen gewährleistet ist. Ferner ist der personelle Mehrbedarf für die Schulen und bei der Landespolizei durch Einstellung zusätzlicher Lehrerinnen und Lehrer sowie von Polizeibeamten in Ausbildung – mit entsprechenden Verpflichtungsermächtigen für die Einstellung zusätzlicher Polizeibeamter und -beamtinnen – sicherzustellen.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein erwarten, dass der Stabilitätsrat diesem unabweisbaren personellen Mehrbedarf Rechnung trägt und diese zusätzlichen Stellen von den ursprünglich vereinbarten Stellenstreichungen im Landesdienst abzieht. Die Landesregierung wird aufgefordert, hierzu unverzüglich Gespräche aufzunehmen, damit die bisherigen Vereinbarungen entsprechend modifiziert werden.

11. Integration durch Sprache von Anfang an
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist für alle Zuwanderer eine unabdingbare Voraussetzung zur Integration. Daher ist ein Sprachunterricht für erwachsene Flüchtlinge und Asylbewerber ebenso wichtig wie ein regulärer Schulunterricht für Kinder und Jugendliche, der mit speziellen Maßnahmen auf diese jungen Menschen ausgerichtet ist (“Deutsch als Zweitsprache”) sowie auch besondere Maßnahmen, die das Erlernen der deutschen Sprache bereits in den Kindertageseinrichtungen fördern.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wenden sich daher auch entschieden gegen Forderungen aus dem politischen Raum, die Schulpflicht für minderjährige Flüchtlinge und Asylbewerber auszusetzen. Das Flüchtlingsthema soll außerdem im regulären Schulunterricht zum Thema gemacht werden. Es bedarf dazu auch geeigneter Unterrichtshilfen und Materialien, mit denen sachlich informiert wird, um so nicht zuletzt auch dumpfen Parolen von Rechtsaußen entgegenzuwirken. Zusätzlich zum Sprachunterricht soll in den Integrationskursen vermittelt werden, wie unsere Gesellschaft und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung funktionieren.

12. Die Ausbildung junger Flüchtlinge ist zu fördern
Zur Unterstützung der Integration junger Flüchtlinge sind Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenwirken mit den ausbildenden Betrieben zu fördern. Der Erwerb von allgemeinbildenden und beruflichen Bildungsabschlüssen soll dabei auch bei jungen Erwachsenen, die bereits etwas älter sind, als dies sonst bei (Berufs-)Schülern und Auszubildenden üblich ist, ermöglicht und unterstützt werden. Dies soll z.B. auch die Förderung durch BAföG-Leistungen einschließen. Generell sind hier flexible Ausbildungs- und Beschulungskonzepte nötig.

13. Ehrenamtliche Initiativen verdienen Anerkennung und Unterstützung
Zu den großen positiven Entwicklungen, die mit der aktuell sehr schwierigen und zweifellos mit vielen Belastungen verbundenen Flüchtlingssituation einhergehen, zählt die enorme Hilfsbereitschaft der deutschen Bevölkerung, die auch in dem ehrenamtlichen Einsatz vieler Hilfsorganisationen und bürgerschaftlicher Initiativen ihren Ausdruck findet. Dieses bürgerschaftliche Engagement verdient Anerkennung und Unterstützung, auch in finanzieller und materieller Hinsicht. Ohne diese ehrenamtlichen Helfer hätten die – angesichts der gewachsenen Herausforderungen viel zu schwachen – hauptamtlichen Kräfte überhaupt keine Chance, ihren Aufgaben gerecht zu werden.

Weitere Beschlüsse

17.02.2024

Liberal, sozial und ökonomisch sinnvoll – Fleischsteuer entschieden entgegentreten

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen eine produktbezogene Fleischsteuer ab.Dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplanten „Tierwohlcent“ treten wir entschieden entgegen.
24.09.2023

EU-FÜHRERSCHEINREFORM AUF ABWEGEN

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen weite Teile des aktuellen Entwurfs zur Änderung der Führerschein-Richtlinie der EU ab. Wir fordern die...
24.09.2023

AKTIENKULTUR STÄRKEN, PFOF-VERBOT ABLEHNEN

“Wir Junge Liberale begrüßen die aufstrebende Aktienkultur in Deutschland und sehen die stark zunehmende Anlagebereitschaft als große Chance, den bisher...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen
Sunset: