15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ablehnen! GEZ abschaffen statt Datensammlung und Schnüffelparagraphen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die FDP-Landtagsfraktion auf, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abzulehnen. Für die notwendige Ablehnung des Vertragsentwurfes sind aus Sicht der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein insbesondere folgende Punkte ausschlaggebend:

1. Die in §9 (1) geregelte Verpflichtung von Vermietern und Wohnungsverwaltern, auf Antrag der Landesrundfunkanstalt Daten ihrer Mieter weiterzugeben, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen und im Hinblick auf das durch eine solche Regelung gefährdete Vertrauensverhältnis zwischen Vermietern und Mietern abzulehnen.

2. Die im Zuge des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages geplante Vergrößerung der GEZ um ca. 400 Mitarbeiter ist abzulehnen, da sie dem eigentlichen Ziel einer Reduzierung der GEZ entgegen steht.

3. Die in §14 (10) geregelte zeitliche Begrenzung des Ankaufsverbotes von Adressdaten privater Personen durch die Landesrundfunkanstalten bis zum 31. Oktober 2014 ist ebenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund der Tatsache, dass das Ziel, mehr Transparenz beim Beitragseinzug zu schaffen, verfehlt würde, abzulehnen.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich für einen Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk ein, der die Sicherung der Grundversorgung in Ergänzung zu den privaten Angeboten gewährleistet. Hierfür müssen folgende Maßnahmen ergriffen und in einem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt werden:

1. Einführung einer allgemeinen geräteunabhängigen Medienabgabe, die von allen der sachlichen Einkommenssteuerpflicht unterliegenen Bürgern und körperschaftssteuerpflichtigen Unternehmen kosteneffizient über die Finanzämter eingezogen wird und preislich unter der jetzigen Rundfunkgebühr liegt.

2. Abschaffung der GEZ

3. Konzentration auf die Grundsicherung in den Bereichen Information, Bildung und Beratung. Der Erwerb kostenintensiver Übertragungsrechte im Wettbewerb mit privaten Fernsehsendern ist nicht Aufgabe des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks.

4. Weitere Reduzierung der Landesrundfunkanstalten

5. Reduzierung der Radioprogramme

6. Keine weitere Ausbreitung des öffentlich-rechtlichen Angebots programmmachender Angebote auf neuen Medienformen wie bspw. im Internet; diese dürfen nur programmbegleitend sein.

7. Ende der Dominanz der Parteien in den Rundfunkanstalten. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden dafür in Stiftungen des öffentlichen Rechts umgewandelt. Mitglieder der Stiftungsräte werden von den Landesparlamenten gewählt. Feste Mitgliederkontingente für Gewerkschaften, Kirchen, Tierschutzverbände etc. werden abgeschafft. Maximal ein Drittel der Mitglieder darf aus Abgeordneten bestehen. Inhaber politischer Ämter der Exekutive, ab einer Funktion als Landesminister bzw. Senator aufwärts, sind von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen.

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