13.09.2024

Liberalisierung des Asylrechts

Ursprünglich beschlossen am 05.05.2013

Überprüft worden vom eLavo am 13.09.2024

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen, dass die Europäische Union die gemeinsame Verantwortung für Asylbewerber annimmt und ihnen in allen Mitgliedsländern nach gleichen Anforderungen Asyl gewährt. Ein Asylbewerber in Europa soll zu jeder Zeit Anspruch auf die Sicherung seiner Existenz haben, die Kosten dafür sind aus dem EU-Haushalt zu tragen. Leistungen, die über das Existenzminimum hinausgehen, sollen weiterhin von den Einzelstaaten getragen werden.

Asylbewerbern ist es freigestellt, in jedem Land der Europäischen Union Asyl zu beantragen, ist Asyl in einem Land gewährt, so soll dies aber nur dann geschehen, wenn dies der Familienzusammenführung oder ähnlicher Situationen dienlich ist. Die Regularien zur Einbürgerung sind stärker mit der Asylpolitik zu verknüpfen. Nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer dürfen die Asylbewerber in regelmäßigen Abständen sowie direkt vor der Ausweisung einen Einbürgerungstest absolvieren. Wird dieser mit Erfolg beendet, so soll einem Asylbewerber eine permanente Aufenthaltserlaubnis zugesprochen werden. Die permanente Aufenthaltserlaubnis soll unter der aufschiebenden Bedingung erteilt werden, dass der Anwärter zur Staatsbürgerschaft ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wahrnimmt, hierüber seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und in diesem mindestens ein Jahr lang arbeitet.

Weitere Beschlüsse

28.03.2026

Zu viel Staat. Zu wenig Zukunft. – Zehn Punkte für Schleswig-Holstein

Deutschland und Schleswig-Holstein leiden unter großen Problemen und stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Doch diese Probleme sind weder Zufall noch Naturgewalt. Sie sind...
29.03.2026

Kolkrabenproblem ernst nehmen – Weidetierhaltung schützen

Kolkraben verursachen in Teilen Deutschlands zunehmende Schäden in der Nutztierhaltung. Besonders betroffen sind Tiere während oder unmittelbar nach der Geburt.  Berichte aus...
29.03.2026

AMG ohne PS, aber mit Wirkung

Das deutsche Arzneimittelrecht gewährt sogenannten „besonderen Therapierichtungen“ insbesondere der Homöopathie und der anthroposophischen Medizin eine Sonderstellung im Rahmen des Arzneimittelgesetz (AMG). Während...