19.10.2025

Attraktivität der Pflege steigern – Perspektiven zwischen Pflege und Medizin öffnen

Die Pflege in Deutschland steht seit Jahren unter massivem Druck. Fachkräftemangel, hohe Arbeitsbelastung und geringe finanzielle Anreize führen dazu, dass immer weniger Menschen den Pflegeberuf ergreifen oder langfristig ausüben. Gleichzeitig fehlen Anreize, pflegerische Erfahrungen in andere medizinische Karrierewege einzubringen, obwohl diese einen erheblichen Mehrwert darstellen. Um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und die Durchlässigkeit zwischen Pflege und Medizin zu verbessern, braucht es konkrete Schritte. Darum fordern wir:

  1. Abgabenbefreiung für Zuschläge im Gesundheitswesen
    Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie weitere Zulagen im Gesundheitswesen sollen vollständig von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben befreit werden. Dadurch steigt das Netto-Einkommen der Pflegekräfte unmittelbar und spürbar. Diese Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zur Attraktivierung des Berufsfeldes, da die finanziellen Verdienstmöglichkeiten erheblich verbessert werden und Pflegekräfte für ihre besondere Belastung endlich angemessen honoriert werden.
  2. Verbindliche Anerkennung pflegerischer Dienste im Auswahlverfahren für Medizinstudienplätze (AdH)
    Im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) an allen schleswig-holsteinischen Universitäten, die den Studiengang Humanmedizin anbieten (derzeit die Universität zu Lübeck und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), soll eine abgeschlossene pflegerische Berufsausbildung verpflichtend mit mindestens 35 Punkten berücksichtigt werden. Im Gegenzug sollen die möglichen Punkte für die Note der Hochschulzugangsberechtigung gesenkt werden. Auch ein pflegerisches FSJ soll verpflichtend im AdH berücksichtigt werden. Die gewonnenen Erfahrungen stehen nicht nur für ein hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung, sondern vermitteln zugleich wertvolle praktische Kompetenzen, die für das Medizinstudium und die spätere ärztliche Tätigkeit von großem Nutzen sind. Die systematische Anerkennung dieser Leistungen als Bonusfaktor im AdH steigert zudem die Attraktivität des Freiwilligendienstes und der Pflegeausbildung und trägt zu einer engeren Verzahnung zwischen Pflege und Medizin bei. Für Bewerberinnen und Bewerber mit diesen Vorerfahrungen entfällt darüber hinaus die Pflicht zur Absolvierung des dreimonatigen Pflegepraktikums im vorklinischen Studienabschnitt, da die entsprechenden praktischen Kenntnisse bereits in ausreichendem Maße vorliegen.
  3. Bürokratieabbau durch Hochschulzuständigkeit bei AnerkennungsverfahrenIm Vorfeld erbrachte Leistungen, etwa eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein zuvor absolviertes Studium, sollen nicht länger durch das Landesprüfungsamt bestätigt werden müssen. Stattdessen soll die Zuständigkeit für die Anerkennung entsprechender Qualifikationen in den Aufgabenbereich der jeweiligen Universität fallen.Dies beschleunigt die Verfahren, reduziert die bürokratische Komplexität und spart den Studierenden sowohl Zeit als auch Kosten. Zugleich wird die Eigenverantwortung der Hochschulen gestärkt und der Grundsatz der Verwaltungsdezentralisierung konsequent umgesetzt.

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