19.10.2025

Deutschland braucht Bauern, keine Bürokraten

Die Landwirtschaft in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Steigende Betriebskosten, volatile Märkte und eine stetig wachsende Bürokratie belasten die Landwirte erheblich. Durch diese Herausforderungen wird es für Betriebe immer schwieriger sich zukunftsfähig aufzustellen.

Wir Junge Liberale Schleswig-Holstein fordern daher eine Politik, die den landwirtschaftlichen Betrieben nicht durch zusätzliche Subventionen, sondern durch den gezielten Abbau übermäßiger bürokratischer Hürden Unterstützung bietet. Unser Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Landwirte ihre Innovationskraft und unternehmerische Freiheit optimal nutzen können. Die Landwirtschaft benötigt nicht mehr Staatliche Auflagen, sondern klare und schlanke Strukturen, die den Betrieben ermöglichen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren und dabei nachhaltig und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft und die Sicherstellung der Generationenfolge fordern wir daher folgende Maßnahmen:

Zucht- und Gentechnik: Verantwortungsvoller Einsatz von CRISPR (Genscheren) in der Landwirtschaft

Wir fordern die kontrollierte und wissenschaftlich begleitete Nutzung moderner Gentechnikverfahren wie CRISPR-Cas („Genscheren“) in der Landwirtschaft, um die landwirtschaftliche Produktion zukunftsfähig, ressourcenschonend und klimaresilient zu gestalten. Diese Technologien ermöglichen präzise Eingriffe in das Erbgut von Pflanzen und Tieren und eröffnen große Chancen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung ökologischer, ethischer und gesellschaftlicher Risiken.

Aus diesem Grund fordern wir die Zulassung und Förderung der Forschung zur gezielten Genmanipulation bei Pflanzen durch CRISPR-Cas, insbesondere zur:

  • Ertragssteigerung bei Nutzpflanzen
  • Erhöhung der Resilienz gegenüber Krankheiten und Schädlingen (zur Reduktion von Pestizid-, Herbizid- und Fungizideinsatz)
  • Verbesserung der Nährstoffzusammensetzung und Bioverfügbarkeit
  • Verkürzung von Wachstumszyklen für potenziell zwei Ernten pro Jahr
  • Entwicklung klimaresilienter Sorten mit hoher Toleranz gegenüber Hitze- und Dürreperioden

Sowie die Etablierung ökologischer Schutzmaßnahmen, um potenzielle Risiken zu minimieren:

  • Entwicklungen von sterilen Sorten oder kontrollierten Reproduktionsmechanismen, um eine unkontrollierte Verbreitung manipulierter Gene zu vermeiden
  • Sicherstellung der Erhaltung der Genomvielfalt, z.B. durch Aufbau und Pflege von DNA-Reservoirs (Saatgutbanken)

Und eine kontinuierliche Einbindung ethischer, ökologischer und wissenschaftlicher Expertengremien zur ständigen Bewertung der Entwicklungen und ihrer Folgen für Umwelt und Biodiversität.

Weiterhin fordern wir die Zulassung und Förderung der Forschung zur gezielten Genmanipulation bei Tieren durch CRISPR-Cas und dafür ein Moratorium für die Anwendung von CRISPR an Tieren, bis:

  • eine umfassende ethische, rechtliche und wissenschaftliche Bewertung vorliegt,
  • mögliche Risiken für Tierwohl, Biodiversität und ökologische Kreisläufe transparent und belastbar eingeschätzt werden können.

Sowie eine enge Rückkopplung mit interdisziplinären Expertenkommissionen, bevor eine Zulassung oder Anwendung von CRISPR-Verfahren im tierischen Bereich erfolgt – insbesondere bei komplexeren Anwendungen über die Geschlechtsbestimmung hinaus.

Um die Nutzung von CRISPR-Verfahren in der Landwirtschaft verantwortungsvoll zu gestalten, fordern wir darüber hinaus einen klaren gesetzlichen Rahmen, der sich an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert und zugleich gesellschaftliche Werte und ethische Überlegungen berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines nationalen Monitoring-Systems unerlässlich, um gentechnisch veränderte Organismen in der Umwelt systematisch zu beobachten und mögliche Langzeitfolgen frühzeitig zu erkennen. Eine transparente und nachvollziehbare Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit ist ebenfalls zentral. Nur durch Offenheit, Dialogbereitschaft und verständliche Informationsangebote kann Vertrauen in neue Technologien geschaffen, unbegründete Ängste abgebaut und eine informierte gesellschaftliche Meinungsbildung ermöglicht werden.

Praxisnaher Unterricht stärkt Verständnis für moderne Landwirtschaft

Wir fordern, Kooperationsverträge zwischen Schulen und landwirtschaftlichen Betrieben gezielt auszubauen. Ziel ist es, dass regelmäßige Besuche von Schülern auf Bauernhöfen Bestandteil des naturwissenschaftlichen und verbraucherbildenden Unterrichts werden. Die Schüler sollen durch praktisches Arbeiten im Freiland und konkrete Einblicke in landwirtschaftliche Produktionsprozesse ein faktenbasiertes, differenziertes Bild der modernen Landwirtschaft entwickeln.

Diese Maßnahmen stärken die Studierfähigkeit durch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten, schaffen frühzeitig ein realistisches Bild von landwirtschaftlicher Arbeit und leisten so einen entscheidenden Beitrag zur gesellschaftlichen Versachlichung agrarpolitischer Debatten. §129a (3) Schulgesetz SH bietet hierfür die rechtliche Grundlage zur Etablierung solcher. Kooperationen.

Kompetenz statt Pflichtstunden: Führerscheinerleichterung für Landwirte

Inhaber der Führerscheinklasse T (Die Führerscheinklasse T erlaubt das Fahren von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren mit Anhängern bis 60 km/h) dürfen Traktoren mit Anhängern fahren, müssen für die Klasse BE aber dennoch volle Fahrstunden und eine Prüfung absolvieren. Dies verursacht unnötige Kosten und bürokratischen Aufwand, obwohl bereits Praxiserfahrung beim Fahren mit Anhängern besteht.

Deshalb sollen Fahranfänger mit Klasse T von der Pflicht zu Fahrstunden für die Klasse BE (Die Führerscheinklasse BE erlaubt das Fahren eines Pkw (Klasse B) mit einem Anhänger über 750 kg, wobei der Anhänger maximal 3,5 Tonnen wiegen darf und die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 Tonnen überschreiten kann) befreit werden. Stattdessen soll eine direkte Prüfungszulassung ohne vorherige Pflichtfahrstunden ermöglicht werden. Diese Anpassung würde die Ausbildungskosten senken, die Mobilität landwirtschaftlicher Fachkräfte verbessern und praxisnahe Kompetenzen stärker anerkennen.

Gefahrenschutz in der Agrarlandschaft: Wolfs- und Gänsemanagement stärken

Die Ausbreitung von Wölfen und Gänsen gefährdet zunehmend die Landwirtschaft, insbesondere in Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Wölfe reißen vermehrt Nutztiere und bedrohen so die Existenz vieler Betriebe. Wir fordern daher ein aktives Bestandsmanagement durch gezielte Bejagung zum Schutz der Viehbestände und für einen ausgewogenen Umgang mit der Natur.

Auch Gänse verursachen erhebliche Schäden, da sie Ernten fressen und landwirtschaftliche Flächen beeinträchtigen. Eine Langzeitstudie des Niedersächsischen Umweltministeriums belegt, dass überwinternde Gänse im Küstenraum bis zu 80 % der Erträge des ersten Grünlandschnitts zerstören. Daher fordern wir eine stärkere Regulierung und verlängerte Bejagung von Juli bis Ende Februar, um wirtschaftliche Verluste von Bauern zu minimieren.

Landwirtschaft nicht ausbremsen: Anpassungen für mehr Wettbewerbsfähigkeit

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft ist in den letzten Jahren großem Druck ausgesetzt. Hohe Umwelt- und Sozialstandards, steigende regulatorische Auflagen und eine föderale Subventionspolitik schränken die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft massiv ein. Die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft muss langfristig gesichert bleiben, weil an Ihr die Versorgungssicherheit und Wirtschaftsleistung von ländlicheren Regionen hängt. Ohne die Landwirtschaft fehlt ein Großteil der Versorgungskraft.

Das Grundproblem der deutschen Landwirtschaft ist dabei, dass die in Deutschland von den Landwirten die höchsten Umwelt- und Sozialstandards verlangt werden, sie aber auf den Mehrkosten sitzen gelassen werden. Wer auf dem Weltmarkt bestehen soll, braucht faire Wettbewerbsbedingungen. Sonst treiben wir unsere eigene Landwirtschaft in den Ruin.

Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft ist die Anpassung der Arbeits- und Ruhezeiten. Um die Arbeit in der Landwirtschaft attraktiver und die Arbeitsplanung innerhalb der Saison attraktiver zu machen, fordern wir daher die Anpassung des § 5 Abs. 2 ArbZG. Diese legt fest, dass eine allgemeine Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingelegt werden muss, in der Landwirtschaft kann diese unter besonderen Bedingungen (Ausgleichsbedingungen) um eine Stunde verkürzt werden. Wir fordern, dass die Ruhezeit nach § 5 Abs. 2 ArbZG in der Landwirtschaft um bis zu 3 Stunden verkürzt werden kann.

In der Saisonarbeit werden in der Landwirtschaft oftmals Saisonarbeiter eingestellt. Diese sind bis zu 70 Arbeitstagen bei weniger als fünf Tagen die Woche und bei einer Fünf-Tage-Woche nicht länger als drei Monate im Jahr Sozialversicherungsbefreit. Je nach Teilbereich der Landwirtschaft geht die Saison über 70 Tage hinaus und die Saisonarbeiter müssen in die Sozialversicherung einzahlen. Ein solcher Zwang macht es für viele Saisonarbeitskräfte attraktiver in anderen Ländern zu arbeiten. Saisonarbeitskräfte leisten einen Teil zur Produktivität der deutschen Volkswirtschaft, eine deutliche Reduktion der Saisonarbeitskräfte hätte einen negativen Effekt. Deshalb fordern wir die Erweiterung der sozialversicherungsbefreiten Arbeitstage auf 100 im Jahr und vier Monate.

Nach § 9-11 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonntagen nicht beschäftigt werden. In der Landwirtschaft gilt eine Ausnahmeregelung und des darf an Sonntagen unter der Voraussetzung gearbeitet werden, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei bleiben. Diese willkürliche Anzahl an Sonntagen gängelt die Landwirtschaft auf unnötige Weise. Wir lehnen eine Mindestanzahl an beschäftigungsfreien Sonntagen entschieden ab.

Ein großer Faktor in der Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Ländern sind staatliche Markteingriffe wie der Mindestlohn. Die letzten Sondierungsgespräche zwischen der CDU und der SPD haben gezeigt, dass der politische Wille ist, den Mindestlohn auf 15€ die Stunde diktieren. Dieser Eingriff hätte fatale Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und würde die Kostenstrukturen in der Landwirtschaft nachhaltig verschlechtern. Wir positionieren uns entschieden gegen einen Mindestlohn, erst recht, wenn dieser einer willkürlichen sozialdemokratische Agenda folgt.

Der technologische Disruptionsgrad ist innerhalb der Landwirtschaft sehr hoch. Dabei sind technologische Anpassungen durch staatliche Bürokratie und strenge Verordnungen in Bezug auf Klima- und Umweltschutz für den Weiterbestand der Betriebe absolut notwendig. Allerdings sind die unfreiwilligen technologischen Anpassungen mit hohen Anschaffungskosten für die Landwirte verbunden. Daher fordern für die Einführung einer Förderbank, die sich auf die Landwirtschaft spezialisiert, um das notwendige Kapital für zukünftige Investitionen bereitzustellen und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu sichern.

Faire Entschädigung bei Gänseschäden sicherstellen

Aktuell erhalten Landwirte in Schleswig-Holstein für durch Gänse verursachte Schäden nur unzureichende Entschädigungen. Die Pauschale von rund 56 Euro pro Hektar liegt weit unter den tatsächlichen Schadenssummen, die je nach Kultur bei 1.000 bis 2.000 Euro pro Hektar liegen können. Hinzu kommt, dass Entschädigungen erst ab einer Schadenshöhe von 500 Euro ausgezahlt werden. Somit müssten Gänse ein Schaden auf mindestens 9 Hektar verursachen damit der Betroffene Bauer eine Schadensersatzzahlung erhält. Zudem werden Schäden durch Kanada- und Nilgänse bislang gar nicht berücksichtigt, obwohl gerade diese Arten erhebliche Ernteverluste verursachen. Auch die zeitliche Begrenzung auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Mai wird der Realität nicht gerecht, da Schäden das ganze Jahr über auftreten können. Das gesamte Entschädigungsbudget von lediglich 150.000 Euro für Schleswig-Holstein ist viel zu niedrig angesetzt, um den tatsächlichen Bedarf zu decken.

Wir fordern daher:

  • die Aufnahme von Kanada- und Nilgänsen in die Entschädigungsrichtlinie,
  • die Streichung der zeitlichen Begrenzung auf den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Mai,
  • die Abschaffung der Mindestschadensgrenze von 500 Euro,
  • eine Anpassung der Pauschalen an realistische Deckungsbeiträge der Kulturen,
  • sowie eine deutliche Aufstockung des Entschädigungsbudgets im Landeshaushalt.

Innovative Bestandsregulierung: Pilotprojekt mit nicarbazin-haltigem Futter

Um das Gänseproblem langfristig und tierschutzgerecht zu reduzieren, fordern wir die Durchführung eines Pilotprojekts mit nicarbazin-haltigem Futter. Dieses Futter beeinträchtigt nicht die Gesundheit der Tiere, sondern wirkt gezielt auf die Fortpflanzung, indem es die Schlupfrate der Eier deutlich reduziert. Eine wissenschaftliche Studie aus den USA hat gezeigt, dass der Einsatz von nicarbazin- haltigem Futter die Schlupfrate von Kanada-Gänsen um 36 % senken konnte. Gleichzeitig stieg die Zahl der Nester, aus denen kein einziges Küken geschlüpft ist, um 93 % an.¹ Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass der Einsatz von nicarbazin-haltigem Futter einen wirksamen Ansatz bietet, um die Bestände von Problemarten wie Kanada- und Nilgänsen nachhaltig und ohne massiven Eingriff in bestehende Ökosysteme zu regulieren.

Steuerliche Flexibilität und Risikovorsorge für landwirtschaftliche Betriebe stärken 

Landwirtschaftliche Betriebe sind in besonderem Maße von externen Faktoren wie Witterung, Marktpreisschwankungen und geopolitischen Ereignissen abhängig. Um die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe zu stärken, fordern wir eine größere steuerliche Flexibilität bei der Gewinnverrechnung. Der Verlustrücktrag soll zeitlich erweitert werden, sodass Landwirte in Jahren mit hohen Verlusten stärker von Gewinnen aus Vorjahren profitieren können. Dies verbessert die Liquidität und mindert das Insolvenzrisiko in volatilen Märkten.

Zusätzlich fordern wir die Einführung steuerfreier Risikorücklagen für Ernteausfälle, Tierseuchen oder starke Marktschwankungen. Diese Rücklagen sollen den Betrieben ermöglichen, Eigenvorsorge zu betreiben, anstatt ausschließlich auf staatliche Hilfsprogramme angewiesen zu sein. Damit wird unternehmerische Eigenverantwortung gestärkt und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft gesichert.

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