Jugendstrafrecht verteidigen – Hard cases make bad law

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen in der aktuellen Debatte eine

Herabsenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre ab. Stattdessen setzen wir auf sozialpädagogische Maßnahmen, die ein Kind noch stark beeinflussen und

verändern können, um insbesondere im Sinne der Prävention zukünftige Vergehen und Verbrechen zu verhindern. Dabei spielt eine Stärkung des Jugendamts staatlicherseits eine große Rolle und vorhandene Defizite (Überarbeitung, Personalmangel, ungenügende Prüfung der betroffenen Familien etc.) sind so schnell wie möglich zu beseitigen. Außerdem ist der in den §§ 42 ff. SGB VIII aufgeführte Maßnahmenkatalog zu prüfen, um zusätzlich die Unterbringung in geschlossenen Heimen zu ermöglichen.

Weitere Beschlüsse

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