01.04.2021

Gegen die Quote

Ursprünglich beschlossen am 26.03.2011

Überprüft worden vom eLavo am 01.04.2021

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sprechen sich gegen Frauenquoten aus – in der Wirtschaft und erst recht in der FDP. Positionen sollten nach Qualifikation und nicht nach Quote besetzt werden. Frauenquoten in Vorständen und Aufsichtsräten sind abzulehnen. Die Personalauswahl in Unternehmen zu bestimmen, ist keine Aufgabe des Staates. Es ist vielmehr ein unzulässiger Eingriff in die Vertragsfreiheit, den wir als Liberale nicht dulden können. Dies gilt auch für die von Familienministerin Schröder vorgeschlagene „flexible Quote“ im Sinne einer Pflicht zur Selbstverpflichtung. Aufgabe des Staates ist es vielmehr, bessere Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen – Chancengleichheit statt Ergebnisgleichheit. Die Unternehmen werden zudem erkennen, dass es von Nachteil ist, auf die Kompetenzen weiblicher Führungskräfte zu verzichten und durch geringe Frauenanteile in den Gremien ein negatives Image zu riskieren.

Die FDP ist die einzige im Bundestag vertretene Partei ohne Frauenquote – und das ist gut so. Denn eine Frauenquote ist mit einer liberalen Partei nicht vereinbar. Das Problem liegt nicht darin, dass es Frauen in der FDP schwerer hätten, in Führungspositionen zu gelangen, sondern darin, dass die Partei nur 22 % weibliche Mitglieder hat. Hier muss die FDP dringend ansetzen und eine Strategie entwickeln, um für Frauen wieder attraktiver zu werden.

Weitere Beschlüsse

28.03.2026

Zu viel Staat. Zu wenig Zukunft. – Zehn Punkte für Schleswig-Holstein

Deutschland und Schleswig-Holstein leiden unter großen Problemen und stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Doch diese Probleme sind weder Zufall noch Naturgewalt. Sie sind...
29.03.2026

Kolkrabenproblem ernst nehmen – Weidetierhaltung schützen

Kolkraben verursachen in Teilen Deutschlands zunehmende Schäden in der Nutztierhaltung. Besonders betroffen sind Tiere während oder unmittelbar nach der Geburt.  Berichte aus...
29.03.2026

AMG ohne PS, aber mit Wirkung

Das deutsche Arzneimittelrecht gewährt sogenannten „besonderen Therapierichtungen“ insbesondere der Homöopathie und der anthroposophischen Medizin eine Sonderstellung im Rahmen des Arzneimittelgesetz (AMG). Während...