11.04.2021

Recht auf Trauerurlaub

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern die Ausdehnung der Anwendbarkeit der aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Trauerurlaub für den Fall im Falle einer Fehlgeburt für Schwangere sowie ihren Partner. Für den Partner soll zudem derselbe Anspruch bei einer Totgeburt bestehen. Beide Betroffene sollen so die Möglichkeit erhalten, den Verlust zu verarbeiten und sich mental zu erholen.

Begründung:
Aktuell besteht in Deutschland eine rechtliche Trennung zwischen den Folgen einer Tot- und einer Fehlgeburt. Im Falle einer Totgeburt, also wenn das Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm beträgt oder die Geburt ab der 24. Schwangerschaftswoche eintritt, hat die Mutter einen Anspruch auf Mutterschutz und darf ohne ärztliches Attest ihre berufliche Tätigkeit nicht wiederaufnehmen. Anders ist es im Falle einer Fehlgeburt. Ab der 12. Woche dürfen Schwangere nicht gekündigt werden, ihnen steht jedoch kein Mutterschutz oder eine Form von Sonderurlaub zu. Die Familien können bei entsprechenden physischen oder psychischen Beeinträchtigungen ein Attest vom Arzt erhalten.

Mit unserer Forderung wollen wir einen erweiterten Schutz bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Schwangerschaft er möglichen. Die pauschale Regelung soll der Schwere des Verlusts Rechnung tragen und eine Rechtfertigung bezüglich der individuellen Auswirkungen entbehren.

Zudem soll der Schutz gleichberechtigt gelten, da die psychische Belastung für beide Betroffene gleich schwer sein kann und eine gemeinsame Verarbeitung wichtig ist.

Anmerkung der Programmatik: Die Begründung wurde nicht mitbeschlossen, wird hier aber zur besseren Verständlichkeit aufgeführt.

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