Abschaffung des Friedhofszwangs

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzten sich für die Abschaffung des Friedhofszwangs ein. Die Vorschrift stellt einen Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit dar. Des Weiteren entsteht hier ein ungerechtfertigtes Monopol des Staates, Orte der Totenruhe anzubieten. Das Testament bietet den Menschen insbesondere die Möglichkeit, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden. Wenn es testamentarisch verfügt ist, muss dem Wunsch des Verstorbenen durch Zulassung alternativer Bestattungsformen Rechnung getragen werden.

Davon bleibt die Pflicht unberührt, den Toten einer fachlichen Behandlung zu unterziehen. Dies soll eine Ausbreitung von Seuchen vermeiden.

Eigenverbrauchsgrenze für sogenannte „weiche Drogen“

Die Jungen Liberalen fordern den Justizminister des Landes Schleswig-Holstein auf, die Herabsetzung der Eigenverbrauchsgrenze durch die SPD im Jahr 2008 für sogenannte „weiche“ Drogen (Haschisch oder Marihuana) wieder rückgängig zu machen und auf die vom Bundesverfassungsgericht erlaubte Menge von 30 Gramm anzuheben.

Philosophieunterricht als Ersatzunterricht an allen Schulen

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern, dass für die Schüler, die sich vom Religionsunterricht abmelden, eine Pflicht zur Teilnahme am Philosophieunterricht besteht. Gleichzeitig wird jede Schule in Schleswig-Holstein verpflichtet, das Angebot eines Philosophieunterrichts als Ersatzfach für den Religionsunterricht zu schaffen. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen durch diese Forderung sicherstellen, dass jeder Schüler die Möglichkeit erhält, Werte und Normen in der Schule vermittelt zu bekommen. Aus diesem Grund ist es nicht ausreichend, dass in § 7 Abs. 2 SchulG des Landes Schleswig-Holstein nur von einem „anderen Unterricht“ anstelle des Religionsunterrichts gesprochen wird.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern deshalb folgende Änderung des § 7 Abs. 2 SchulG des Landes Schleswig- Holstein:
„(2) Die Eltern haben das Recht, die Schülerin oder den Schüler vom Religionsunterricht abzumelden. Dieses Recht steht der Schülerin und dem Schüler zu, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten stattdessen Philosophieunterricht.“

Verbot des betäubungslosen Schlachtens (Schächten)

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern ein ausnahmsloses Verbot des Schächtens in Deutschland